EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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52 Ökologische Tierhaltung<br />
Beispiele zur Umstellung<br />
Beispiel 1<br />
Milchviehbetrieb mit „gleichzeitiger“ Umstellung<br />
Der Milchviehbetrieb Meyer hat am 30. Juni 2010 auf<br />
den Futterflächen zum letzten Mal eine konventionelle<br />
Maßnahme in Form einer Düngung mit mineralischem<br />
Stickstoff oder einer Pflanzenschutzspritzung<br />
durchgeführt und unterstellt sich am 1. Juli 2010 dem<br />
Öko-Kontrollverfahren. Ab diesem Zeitpunkt hält er<br />
die Vorgaben der <strong>Verordnung</strong> ein. Die vorhandenen<br />
konventionellen Futtervorräte werden anschließend<br />
aufgebraucht, ein weiterer konventioneller Futterzukauf<br />
ist nicht mehr möglich. Konventionelle Futtermittel,<br />
auch selbst geerntete, dürfen nur noch bis<br />
zum 31.12.2011 eingesetzt werden. Ebenso werden<br />
die Stallgebäude im Verlauf der Umstellungszeit den<br />
neuen Anforderungen bis zum 31.12.2011 (6 Monate<br />
vor Vermarktungsbeginn) angepasst. Ab 1. Juli 2012,<br />
also 24 Monate nach Umstellungsbeginn, kann er<br />
seine Milch als Ökoerzeugnis vermarkten, sofern es<br />
sich um Tiere handelt, die zu Beginn der Umstellung<br />
bereits auf dem Betrieb vorhanden waren oder auf<br />
dem Betrieb danach geboren wurden. Das Rindfleisch<br />
der Tiere, die während der Umstellungszeit auf dem<br />
Betrieb waren oder geboren wurden, kann dann ebenfalls<br />
als Ökoerzeugnis vermarktet werden. Tiere, die<br />
nach Umstellungsbeginn von konventionellen Betrieben<br />
zugekauft wurden (z.B. Zuchtrinder), müssen vor<br />
einer Vermarktung ihrer Produkte als Ökoerzeugnisse<br />
mindestens die in Tabelle 4 (Seite 51) angegebenen<br />
Umstellungszeiten durchlaufen haben.<br />
Beispiel 2<br />
Veredelungsbetrieb mit „nicht-gleichzeitiger“<br />
Umstellung<br />
Der Betrieb Müller verdient vor allem mit Schweinemast<br />
und Legehennenhaltung sein Geld. Im Juni 2010<br />
hat er auf den Futtergetreideflächen zum letzten Mal<br />
eine konventionelle Maßnahme in Form einer Fungizidspritzung<br />
durchgeführt und unterstellt sich am<br />
1. Juli 2010 dem Öko-Kontrollverfahren. Damit stehen<br />
ihm ab der Ernte 2011, also ab August, zum ersten<br />
Mal betriebseigene Umstellungsfuttermittel in Form<br />
von Futtergetreide zur Verfügung. Voraussetzung ist,<br />
dass die letzte konventionelle Maßnahme mindestens<br />
12 Monate vor dem Erntetermin zurückliegt.<br />
20 % des Futters darf sogar innerhalb des ersten<br />
Umstellungsjahres geerntet worden sein. Diese<br />
selbst erzeugten Umstellungsfuttermittel dürfen in<br />
der Ration bis zu einem Anteil von 100 % eingesetzt<br />
werden. Durch deren Einsatz oder durch den Zukauf<br />
„anerkannter Ökofutterware“ von anderen Betrieben,<br />
auf deren Flächen die Regeln des Ökoanbaus bereits<br />
mehr als 24 Monate vor der Aussaat eingehalten wurden,<br />
erfüllt der Betrieb im August die Anforderungen<br />
an das einsetzbare Ökofutter. Unter Einbeziehung der<br />
zugelassenen konventionellen Eiweißergänzungsfuttermittel<br />
hat er somit ab Anfang September 2011 für<br />
Geflügel wie auch für Schweine eine Futterration zur<br />
Verfügung, die den Anforderungen der <strong>Verordnung</strong><br />
entspricht. Auch die Haltungsvorschriften werden<br />
eingehalten. Die Erzeugnisse der auf dem Betrieb<br />
vorhandenen Tiere können dann nach Ablauf der in<br />
der Tabelle 4 (Seite 51) aufgeführten Umstellungsfristen<br />
als Ökoerzeugnis vermarktet werden; die Eier der<br />
vorhandenen Legehennen also ab Mitte Oktober 2011<br />
(nach 6 Wochen). In der Schweinemast stallt Herr<br />
Müller am 1. September 2011 neue Ferkel auf. Diese<br />
müssen aus ökologischen Betrieben stammen und<br />
können anschließend ohne weitere Umstellungsfristen<br />
vermarktet werden.<br />
Beispiel 3<br />
Milchviehbetrieb mit „nicht - gleichzeitiger“<br />
Umstellung<br />
Der Betrieb Schmidt erfüllt auch schon als konventionell<br />
wirtschaftender Betrieb die Haltungsanforderungen<br />
der <strong>Verordnung</strong> für Rinder und Milchkühe,<br />
so dass Umbauten im Zuge der Umstellung auf<br />
ökologischen <strong>Landbau</strong> nicht nötig sind. Am 1. April<br />
2011 unterstellt er sich dem Öko-Kontrollverfahren.<br />
Damit ist Futter, welches ab dem 1. April 2012 auf den<br />
Flächen geerntet wird, als Umstellungsfutter zu 100<br />
Prozent in der Ration einsetzbar (20% darf sogar<br />
aus dem ersten Jahr der Umstellung stammen). Ab<br />
1. April 2012 setzt er neben seinen eigenen Umstellungsfuttermitteln<br />
gleichzeitig in geringen Teilen „anerkanntes“<br />
Ökofutter als Kraftfutter ein, welches er<br />
von einem benachbarten Ökobetrieb zugekauft hat,<br />
der seine Flächen bereits seit mehr als 24 Monaten<br />
ökologisch bewirtschaftet. Die Fütterung entspricht<br />
damit den Kriterien der <strong>Verordnung</strong>. Somit beginnt ab<br />
diesem Zeitpunkt die sechsmonatige Umstellungszeit<br />
für die Milchkühe. Ab 1. Oktober 2012 ist somit der<br />
Verkauf der Milch als ökologisches Erzeugnis an eine<br />
Biomolkerei möglich. Zur Fleischnutzung bestimmte<br />
Rinder und Rindfleisch können ebenfalls nach Einhaltung<br />
der Umstellungszeiten gemäß Tabelle 4 (Beginn<br />
des Umstellungszeitraums: 1. April) als Ökoerzeugnis<br />
vermarktet werden. Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt<br />
jünger als 16 Monate alt sind, sind also nach 12<br />
Monaten, d.h. ab 1. April 2013 als Ökoerzeugnis vermarktbar.<br />
Ältere Tiere müssen mindestens 3/4 ihrer<br />
Lebenszeit ökologisch gefüttert und gehalten worden<br />
sein, bevor eine Vermarktung als Ökofleisch möglich<br />
ist.