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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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52 Ökologische Tierhaltung<br />

Beispiele zur Umstellung<br />

Beispiel 1<br />

Milchviehbetrieb mit „gleichzeitiger“ Umstellung<br />

Der Milchviehbetrieb Meyer hat am 30. Juni 2010 auf<br />

den Futterflächen zum letzten Mal eine konventionelle<br />

Maßnahme in Form einer Düngung mit mineralischem<br />

Stickstoff oder einer Pflanzenschutzspritzung<br />

durchgeführt und unterstellt sich am 1. Juli 2010 dem<br />

Öko-Kontrollverfahren. Ab diesem Zeitpunkt hält er<br />

die Vorgaben der <strong>Verordnung</strong> ein. Die vorhandenen<br />

konventionellen Futtervorräte werden anschließend<br />

aufgebraucht, ein weiterer konventioneller Futterzukauf<br />

ist nicht mehr möglich. Konventionelle Futtermittel,<br />

auch selbst geerntete, dürfen nur noch bis<br />

zum 31.12.2011 eingesetzt werden. Ebenso werden<br />

die Stallgebäude im Verlauf der Umstellungszeit den<br />

neuen Anforderungen bis zum 31.12.2011 (6 Monate<br />

vor Vermarktungsbeginn) angepasst. Ab 1. Juli 2012,<br />

also 24 Monate nach Umstellungsbeginn, kann er<br />

seine Milch als Ökoerzeugnis vermarkten, sofern es<br />

sich um Tiere handelt, die zu Beginn der Umstellung<br />

bereits auf dem Betrieb vorhanden waren oder auf<br />

dem Betrieb danach geboren wurden. Das Rindfleisch<br />

der Tiere, die während der Umstellungszeit auf dem<br />

Betrieb waren oder geboren wurden, kann dann ebenfalls<br />

als Ökoerzeugnis vermarktet werden. Tiere, die<br />

nach Umstellungsbeginn von konventionellen Betrieben<br />

zugekauft wurden (z.B. Zuchtrinder), müssen vor<br />

einer Vermarktung ihrer Produkte als Ökoerzeugnisse<br />

mindestens die in Tabelle 4 (Seite 51) angegebenen<br />

Umstellungszeiten durchlaufen haben.<br />

Beispiel 2<br />

Veredelungsbetrieb mit „nicht-gleichzeitiger“<br />

Umstellung<br />

Der Betrieb Müller verdient vor allem mit Schweinemast<br />

und Legehennenhaltung sein Geld. Im Juni 2010<br />

hat er auf den Futtergetreideflächen zum letzten Mal<br />

eine konventionelle Maßnahme in Form einer Fungizidspritzung<br />

durchgeführt und unterstellt sich am<br />

1. Juli 2010 dem Öko-Kontrollverfahren. Damit stehen<br />

ihm ab der Ernte 2011, also ab August, zum ersten<br />

Mal betriebseigene Umstellungsfuttermittel in Form<br />

von Futtergetreide zur Verfügung. Voraussetzung ist,<br />

dass die letzte konventionelle Maßnahme mindestens<br />

12 Monate vor dem Erntetermin zurückliegt.<br />

20 % des Futters darf sogar innerhalb des ersten<br />

Umstellungsjahres geerntet worden sein. Diese<br />

selbst erzeugten Umstellungsfuttermittel dürfen in<br />

der Ration bis zu einem Anteil von 100 % eingesetzt<br />

werden. Durch deren Einsatz oder durch den Zukauf<br />

„anerkannter Ökofutterware“ von anderen Betrieben,<br />

auf deren Flächen die Regeln des Ökoanbaus bereits<br />

mehr als 24 Monate vor der Aussaat eingehalten wurden,<br />

erfüllt der Betrieb im August die Anforderungen<br />

an das einsetzbare Ökofutter. Unter Einbeziehung der<br />

zugelassenen konventionellen Eiweißergänzungsfuttermittel<br />

hat er somit ab Anfang September 2011 für<br />

Geflügel wie auch für Schweine eine Futterration zur<br />

Verfügung, die den Anforderungen der <strong>Verordnung</strong><br />

entspricht. Auch die Haltungsvorschriften werden<br />

eingehalten. Die Erzeugnisse der auf dem Betrieb<br />

vorhandenen Tiere können dann nach Ablauf der in<br />

der Tabelle 4 (Seite 51) aufgeführten Umstellungsfristen<br />

als Ökoerzeugnis vermarktet werden; die Eier der<br />

vorhandenen Legehennen also ab Mitte Oktober 2011<br />

(nach 6 Wochen). In der Schweinemast stallt Herr<br />

Müller am 1. September 2011 neue Ferkel auf. Diese<br />

müssen aus ökologischen Betrieben stammen und<br />

können anschließend ohne weitere Umstellungsfristen<br />

vermarktet werden.<br />

Beispiel 3<br />

Milchviehbetrieb mit „nicht - gleichzeitiger“<br />

Umstellung<br />

Der Betrieb Schmidt erfüllt auch schon als konventionell<br />

wirtschaftender Betrieb die Haltungsanforderungen<br />

der <strong>Verordnung</strong> für Rinder und Milchkühe,<br />

so dass Umbauten im Zuge der Umstellung auf<br />

ökologischen <strong>Landbau</strong> nicht nötig sind. Am 1. April<br />

2011 unterstellt er sich dem Öko-Kontrollverfahren.<br />

Damit ist Futter, welches ab dem 1. April 2012 auf den<br />

Flächen geerntet wird, als Umstellungsfutter zu 100<br />

Prozent in der Ration einsetzbar (20% darf sogar<br />

aus dem ersten Jahr der Umstellung stammen). Ab<br />

1. April 2012 setzt er neben seinen eigenen Umstellungsfuttermitteln<br />

gleichzeitig in geringen Teilen „anerkanntes“<br />

Ökofutter als Kraftfutter ein, welches er<br />

von einem benachbarten Ökobetrieb zugekauft hat,<br />

der seine Flächen bereits seit mehr als 24 Monaten<br />

ökologisch bewirtschaftet. Die Fütterung entspricht<br />

damit den Kriterien der <strong>Verordnung</strong>. Somit beginnt ab<br />

diesem Zeitpunkt die sechsmonatige Umstellungszeit<br />

für die Milchkühe. Ab 1. Oktober 2012 ist somit der<br />

Verkauf der Milch als ökologisches Erzeugnis an eine<br />

Biomolkerei möglich. Zur Fleischnutzung bestimmte<br />

Rinder und Rindfleisch können ebenfalls nach Einhaltung<br />

der Umstellungszeiten gemäß Tabelle 4 (Beginn<br />

des Umstellungszeitraums: 1. April) als Ökoerzeugnis<br />

vermarktet werden. Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt<br />

jünger als 16 Monate alt sind, sind also nach 12<br />

Monaten, d.h. ab 1. April 2013 als Ökoerzeugnis vermarktbar.<br />

Ältere Tiere müssen mindestens 3/4 ihrer<br />

Lebenszeit ökologisch gefüttert und gehalten worden<br />

sein, bevor eine Vermarktung als Ökofleisch möglich<br />

ist.

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