EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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Ökologische Tierhaltung 55<br />
D Fütterung, Futtermittel und<br />
Futtermittelherstellung<br />
(Artikel 19-22 (Seite 144), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />
889/2008)<br />
Die Fütterung soll dem ernährungsphysiologischen Bedarf<br />
der Tiere in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium entsprechen.<br />
Sie ist eher auf die Erzeugung von hohen Qualitäten<br />
als auf die Maximierung der Leistung ausgerichtet.<br />
Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert<br />
werden. Dabei muss das Futter soweit als möglich vom<br />
eigenen Betrieb stammen. Mindestens 50 % des Futters<br />
muss selbsterzeugt sein oder aus einer möglichst regionalen<br />
Kooperation mit anderen Ökobetrieben stammen.<br />
Bis zu 30 Prozent der Futterration (gerechnet in Trockenmasse)<br />
kann im Durchschnitt aus Umstellungsfutter -<br />
mitteln bestehen. Dies bedeutet, dass die Grundregeln<br />
des ökologischen <strong>Landbau</strong>s auf der betreffenden Futteranbaufläche<br />
mindestens 12 Monate vor der Ernte eingehalten<br />
wurden. Handelt es sich um Umstellungsfuttermittel<br />
vom eigenen Betrieb, so darf dieser Anteil bis zu<br />
100 Prozent der Ration betragen. 20 % des Futters darf<br />
von Flächen auch aus dem ersten Umstellungsjahr stammen,<br />
wenn die Fläche in den letzten 5 Jahren nicht ökologisch<br />
bewirtschaftet wurde. Diese Menge muß bei den<br />
genannten Prozentanteilen für Umstellungsfutter angerechnet<br />
werden.<br />
Beispiel 1<br />
Zukauf von Umstellungsfuttermitteln<br />
Ein ökologisch wirtschaftender Milchviehhalter<br />
kann beispielsweise bei einer angenommen<br />
Futteraufnahme von 18 kg Trockenmasse je Kuh<br />
und Tag 5,4 kg (das sind 30 Prozent von 18 kg) an<br />
zugekauftem Getreide, Körnerleguminosen oder<br />
auch Raufutter (gerechnet in Trockenmasse) von<br />
Umstellungsflächen einsetzen. Auch in der Ration<br />
von Mastschweinen oder Legehennen können<br />
30 Prozent der Futterration aus zugekauftem<br />
Getreide und Körnerleguminosen von Umstellungsflächen<br />
stammen.<br />
Beispiel 2<br />
Zupacht von Futterflächen bzw. Umstellungsfuttermittel<br />
vom eigenen Betrieb<br />
Auch für die Zupacht von konventionell bewirtschafteten<br />
Flächen durch Ökobetriebe ist diese<br />
Regelung von Bedeutung. Eine Grünlandfläche,<br />
die im Juli 2010 zum letzten Mal mit mineralischem<br />
Stickstoff gedüngt wurde, und ab 1.8.2010<br />
von einem Ökobetrieb gepachtet und bei der<br />
Kontrollstelle als neue Ökofläche gemeldet wird,<br />
kann somit ab 2011 als Umstellungsfutter geerntet<br />
und zur Verfütterung im eigenen Ökobetrieb<br />
genutzt werden.<br />
4.Tierhaltung<br />
Verfütterung von Umstellungsfuttermitteln<br />
Diese Regelung ermöglicht, dass Ernteprodukte<br />
von Umstellungsflächen und von Flächen im<br />
ersten Jahr der Umstellung in begrenztem Maß<br />
in der Verfütterung eingesetzt werden können.<br />
Dies ist wichtig, damit auch die pflanzlichen<br />
Erzeugnisse der ersten beiden Umstellungsjahre<br />
im Ökobetrieb Verwendung finden können.<br />
Junge Säugetiere erhalten natürliche Milch, vorzugsweise<br />
Muttermilch. Der Mindestzeitraum für die Milchtränke<br />
beträgt bei Kälbern 3 Monate, bei Kleinwiederkäuern 45<br />
Tage und bei Schweinen 40 Tage.<br />
Pflanzenfressern wie beispielsweise Rindern, Schafen und<br />
Ziegen soll so oft wie möglich Weidegang gewährt werden.<br />
Der Raufutteranteil (frisch, getrocknet oder siliert) muss<br />
bei diesen Tierarten mindestens 60 Prozent der Tagesration<br />
(gerechnet in Trockenmasse) betragen. Mit Genehmigung<br />
der Kontrollstelle kann er bei hochlaktierenden<br />
Milchkühen für maximal drei Monate auch auf 50 Prozent<br />
gesenkt werden.<br />
Bei Zupacht einer konventionellen Ackerfläche<br />
durch einen Ökobetrieb im August 2010 kann<br />
bereits der in 2011 geerntete Ertrag zur Verfütterung<br />
im eigenen Betrieb (dabei max. 20 % Futter,<br />
das innerhalb des ersten Umstellungsjahres<br />
geerntet wurde) eingesetzt oder bei Beerntung<br />
ab August 2011 als Futterware verkauft werden,<br />
wenn die Fläche beispielsweise im Herbst<br />
2010 oder im Frühjahr 2011 mit Futtergetreide<br />
oder Körnerleguminosen bestellt wurde. Voraussetzung<br />
für den Verkauf ist, dass die Fläche<br />
mit Umstellungsbeginn bei der Ökokontrollstelle<br />
gemeldet wird und die letzte konventionelle<br />
Maßnahme mehr als 12 Monate vor der Ernte zurückliegt,<br />
also im Juli 2010 oder früher stattfand.<br />
Der Anteil von Umstellungs futtermitteln aus dem<br />
eigenen Betrieb kann maximal 100 Prozent der<br />
Trockenmasse in der Ration ausmachen.