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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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Ökologische Tierhaltung 55<br />

D Fütterung, Futtermittel und<br />

Futtermittelherstellung<br />

(Artikel 19-22 (Seite 144), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />

889/2008)<br />

Die Fütterung soll dem ernährungsphysiologischen Bedarf<br />

der Tiere in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium entsprechen.<br />

Sie ist eher auf die Erzeugung von hohen Qualitäten<br />

als auf die Maximierung der Leistung ausgerichtet.<br />

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert<br />

werden. Dabei muss das Futter soweit als möglich vom<br />

eigenen Betrieb stammen. Mindestens 50 % des Futters<br />

muss selbsterzeugt sein oder aus einer möglichst regionalen<br />

Kooperation mit anderen Ökobetrieben stammen.<br />

Bis zu 30 Prozent der Futterration (gerechnet in Trockenmasse)<br />

kann im Durchschnitt aus Umstellungsfutter -<br />

mitteln bestehen. Dies bedeutet, dass die Grundregeln<br />

des ökologischen <strong>Landbau</strong>s auf der betreffenden Futteranbaufläche<br />

mindestens 12 Monate vor der Ernte eingehalten<br />

wurden. Handelt es sich um Umstellungsfuttermittel<br />

vom eigenen Betrieb, so darf dieser Anteil bis zu<br />

100 Prozent der Ration betragen. 20 % des Futters darf<br />

von Flächen auch aus dem ersten Umstellungsjahr stammen,<br />

wenn die Fläche in den letzten 5 Jahren nicht ökologisch<br />

bewirtschaftet wurde. Diese Menge muß bei den<br />

genannten Prozentanteilen für Umstellungsfutter angerechnet<br />

werden.<br />

Beispiel 1<br />

Zukauf von Umstellungsfuttermitteln<br />

Ein ökologisch wirtschaftender Milchviehhalter<br />

kann beispielsweise bei einer angenommen<br />

Futteraufnahme von 18 kg Trockenmasse je Kuh<br />

und Tag 5,4 kg (das sind 30 Prozent von 18 kg) an<br />

zugekauftem Getreide, Körnerleguminosen oder<br />

auch Raufutter (gerechnet in Trockenmasse) von<br />

Umstellungsflächen einsetzen. Auch in der Ration<br />

von Mastschweinen oder Legehennen können<br />

30 Prozent der Futterration aus zugekauftem<br />

Getreide und Körnerleguminosen von Umstellungsflächen<br />

stammen.<br />

Beispiel 2<br />

Zupacht von Futterflächen bzw. Umstellungsfuttermittel<br />

vom eigenen Betrieb<br />

Auch für die Zupacht von konventionell bewirtschafteten<br />

Flächen durch Ökobetriebe ist diese<br />

Regelung von Bedeutung. Eine Grünlandfläche,<br />

die im Juli 2010 zum letzten Mal mit mineralischem<br />

Stickstoff gedüngt wurde, und ab 1.8.2010<br />

von einem Ökobetrieb gepachtet und bei der<br />

Kontrollstelle als neue Ökofläche gemeldet wird,<br />

kann somit ab 2011 als Umstellungsfutter geerntet<br />

und zur Verfütterung im eigenen Ökobetrieb<br />

genutzt werden.<br />

4.Tierhaltung<br />

Verfütterung von Umstellungsfuttermitteln<br />

Diese Regelung ermöglicht, dass Ernteprodukte<br />

von Umstellungsflächen und von Flächen im<br />

ersten Jahr der Umstellung in begrenztem Maß<br />

in der Verfütterung eingesetzt werden können.<br />

Dies ist wichtig, damit auch die pflanzlichen<br />

Erzeugnisse der ersten beiden Umstellungsjahre<br />

im Ökobetrieb Verwendung finden können.<br />

Junge Säugetiere erhalten natürliche Milch, vorzugsweise<br />

Muttermilch. Der Mindestzeitraum für die Milchtränke<br />

beträgt bei Kälbern 3 Monate, bei Kleinwiederkäuern 45<br />

Tage und bei Schweinen 40 Tage.<br />

Pflanzenfressern wie beispielsweise Rindern, Schafen und<br />

Ziegen soll so oft wie möglich Weidegang gewährt werden.<br />

Der Raufutteranteil (frisch, getrocknet oder siliert) muss<br />

bei diesen Tierarten mindestens 60 Prozent der Tagesration<br />

(gerechnet in Trockenmasse) betragen. Mit Genehmigung<br />

der Kontrollstelle kann er bei hochlaktierenden<br />

Milchkühen für maximal drei Monate auch auf 50 Prozent<br />

gesenkt werden.<br />

Bei Zupacht einer konventionellen Ackerfläche<br />

durch einen Ökobetrieb im August 2010 kann<br />

bereits der in 2011 geerntete Ertrag zur Verfütterung<br />

im eigenen Betrieb (dabei max. 20 % Futter,<br />

das innerhalb des ersten Umstellungsjahres<br />

geerntet wurde) eingesetzt oder bei Beerntung<br />

ab August 2011 als Futterware verkauft werden,<br />

wenn die Fläche beispielsweise im Herbst<br />

2010 oder im Frühjahr 2011 mit Futtergetreide<br />

oder Körnerleguminosen bestellt wurde. Voraussetzung<br />

für den Verkauf ist, dass die Fläche<br />

mit Umstellungsbeginn bei der Ökokontrollstelle<br />

gemeldet wird und die letzte konventionelle<br />

Maßnahme mehr als 12 Monate vor der Ernte zurückliegt,<br />

also im Juli 2010 oder früher stattfand.<br />

Der Anteil von Umstellungs futtermitteln aus dem<br />

eigenen Betrieb kann maximal 100 Prozent der<br />

Trockenmasse in der Ration ausmachen.

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