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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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Ökologischer Pflanzenbau 45<br />

Vermarktung in der Umstellungsphase<br />

Bei den landwirtschaftlichen Früchten mit einer Ernte pro<br />

Jahr wie z. B. Getreide, Kartoffeln, Wein, Obst etc. ist es<br />

in der Regel die dritte Ernte nach Umstellungsbeginn, die<br />

erstmalig als Ökoprodukt vermarktet werden kann.<br />

Erzeugnisse die nur aus einer pflanzlichen Zutat landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs bestehen, können schon zwölf<br />

Monate nach Umstellungsbeginn mit dem Hinweis „Erzeugnis<br />

aus der Umstellung auf den ökologischen <strong>Landbau</strong>“<br />

gekennzeichnet werden. Häufig ist das bei unverarbeiteten<br />

Gemüsen, Kartoffeln, Obst, Wein oder anderen<br />

Produkten der Fall, die direkt an den Endverbraucher<br />

abgegeben werden. Bei Getreide und Körnerleguminosen<br />

können die erste und die zweite Ernte als so genanntes<br />

„Umstellungsfutter“ im eigenen Betrieb eingesetzt oder<br />

als solches an andere Ökobetriebe bzw. Futtermittelhersteller<br />

verkauft werden (näheres hierzu siehe im Kapitel<br />

„Ökologische Tierhaltung“, Abschnitt Fütterung, Seite 55).<br />

3.Pflanzenb.<br />

Viele landwirtschaftliche Betriebe verfüttern<br />

Umstellungsware im eigenen Betrieb oder vermarkten<br />

Umstellungsgetreide als Futterware.<br />

Bestimmte pflanzliche Produkte wie Gemüse oder<br />

Kartoffeln lassen sich auch in der Umstellungsphase gut<br />

vermarkten<br />

Kulturen in der Umstellung<br />

Bei der Auswahl der Kulturen in der Umstellungszeit sollte<br />

deshalb beachtet werden, dass nur bei bestimmten Verwendungszwecken<br />

eine Vermarktung mit Umstellungshinweis<br />

möglich ist. Ansonsten ist die Vermarktung als<br />

„Umstellungsfutter“ für die ökologische Tierhaltung eine<br />

Alternative, die preislich meist interessanter ist, als eine<br />

konventionelle Vermarktung. So ist der Anbau von Roggen<br />

in der Umstellungszeit meist nicht sinnvoll, weil er zum<br />

einen als „Umstellungsfutter“ im Gegensatz zu Weizen<br />

oder Triticale kaum gefragt ist, zum anderen von Mühlen<br />

und Bäckereien zur Weiterverarbeitung zu Öko-Backwaren<br />

nicht eingesetzt werden kann. Der Verkauf des Getreides<br />

an Endverbraucher als Korn oder Mehl mit Umstellungshinweis<br />

ist zwar möglich, da es nur „eine Zutat landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs“ enthält. In der Praxis können<br />

auf diesem Weg jedoch in der Regel nur geringe Mengen<br />

■■<br />

Tabelle 3 - Fruchtfolgebeispiele für viehlose und viehhaltende Betriebe<br />

(die durch Schrägstrich getrennten Früchte sind als Alternativen gedacht, nicht als Mischungen der jeweiligen Früchte):<br />

Jahr Landwirt Müller (viehloser Betrieb) Landwirt Maier (viehhaltender Betrieb)<br />

1 Grünbrache (Klee-Gras-Gemenge als Stilllegung,<br />

regelmäßig gemulcht)<br />

2 Winterweizen/Kartoffeln (anschließend<br />

Zwischenfrucht: z. B. Ölrettich-Sommerwicken)<br />

Kleegras (als Futterbau)<br />

Kleegras (als Futterbau)<br />

3 Triticale (anschließend Zwischenfrucht) Winterweizen/Silomais<br />

4 Körnererbsen/Ackerbohnen Triticale (auch als Grünpflanzensilage nutzbar, anschließend<br />

Zwischenfrucht)<br />

5 Winterweizen Sommergerste/Hafer (evtl. Untersaat Kleegras,<br />

auch als Ganzpflanzensilage nutzbar)<br />

6 Winterroggen/Hafer/Sommergerste<br />

(Untersaat Grünbrache)

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