EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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Ökologischer Pflanzenbau 45<br />
Vermarktung in der Umstellungsphase<br />
Bei den landwirtschaftlichen Früchten mit einer Ernte pro<br />
Jahr wie z. B. Getreide, Kartoffeln, Wein, Obst etc. ist es<br />
in der Regel die dritte Ernte nach Umstellungsbeginn, die<br />
erstmalig als Ökoprodukt vermarktet werden kann.<br />
Erzeugnisse die nur aus einer pflanzlichen Zutat landwirtschaftlichen<br />
Ursprungs bestehen, können schon zwölf<br />
Monate nach Umstellungsbeginn mit dem Hinweis „Erzeugnis<br />
aus der Umstellung auf den ökologischen <strong>Landbau</strong>“<br />
gekennzeichnet werden. Häufig ist das bei unverarbeiteten<br />
Gemüsen, Kartoffeln, Obst, Wein oder anderen<br />
Produkten der Fall, die direkt an den Endverbraucher<br />
abgegeben werden. Bei Getreide und Körnerleguminosen<br />
können die erste und die zweite Ernte als so genanntes<br />
„Umstellungsfutter“ im eigenen Betrieb eingesetzt oder<br />
als solches an andere Ökobetriebe bzw. Futtermittelhersteller<br />
verkauft werden (näheres hierzu siehe im Kapitel<br />
„Ökologische Tierhaltung“, Abschnitt Fütterung, Seite 55).<br />
3.Pflanzenb.<br />
Viele landwirtschaftliche Betriebe verfüttern<br />
Umstellungsware im eigenen Betrieb oder vermarkten<br />
Umstellungsgetreide als Futterware.<br />
Bestimmte pflanzliche Produkte wie Gemüse oder<br />
Kartoffeln lassen sich auch in der Umstellungsphase gut<br />
vermarkten<br />
Kulturen in der Umstellung<br />
Bei der Auswahl der Kulturen in der Umstellungszeit sollte<br />
deshalb beachtet werden, dass nur bei bestimmten Verwendungszwecken<br />
eine Vermarktung mit Umstellungshinweis<br />
möglich ist. Ansonsten ist die Vermarktung als<br />
„Umstellungsfutter“ für die ökologische Tierhaltung eine<br />
Alternative, die preislich meist interessanter ist, als eine<br />
konventionelle Vermarktung. So ist der Anbau von Roggen<br />
in der Umstellungszeit meist nicht sinnvoll, weil er zum<br />
einen als „Umstellungsfutter“ im Gegensatz zu Weizen<br />
oder Triticale kaum gefragt ist, zum anderen von Mühlen<br />
und Bäckereien zur Weiterverarbeitung zu Öko-Backwaren<br />
nicht eingesetzt werden kann. Der Verkauf des Getreides<br />
an Endverbraucher als Korn oder Mehl mit Umstellungshinweis<br />
ist zwar möglich, da es nur „eine Zutat landwirtschaftlichen<br />
Ursprungs“ enthält. In der Praxis können<br />
auf diesem Weg jedoch in der Regel nur geringe Mengen<br />
■■<br />
Tabelle 3 - Fruchtfolgebeispiele für viehlose und viehhaltende Betriebe<br />
(die durch Schrägstrich getrennten Früchte sind als Alternativen gedacht, nicht als Mischungen der jeweiligen Früchte):<br />
Jahr Landwirt Müller (viehloser Betrieb) Landwirt Maier (viehhaltender Betrieb)<br />
1 Grünbrache (Klee-Gras-Gemenge als Stilllegung,<br />
regelmäßig gemulcht)<br />
2 Winterweizen/Kartoffeln (anschließend<br />
Zwischenfrucht: z. B. Ölrettich-Sommerwicken)<br />
Kleegras (als Futterbau)<br />
Kleegras (als Futterbau)<br />
3 Triticale (anschließend Zwischenfrucht) Winterweizen/Silomais<br />
4 Körnererbsen/Ackerbohnen Triticale (auch als Grünpflanzensilage nutzbar, anschließend<br />
Zwischenfrucht)<br />
5 Winterweizen Sommergerste/Hafer (evtl. Untersaat Kleegras,<br />
auch als Ganzpflanzensilage nutzbar)<br />
6 Winterroggen/Hafer/Sommergerste<br />
(Untersaat Grünbrache)