19.10.2014 Aufrufe

EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ökologische Aquakultur 77<br />

Tierärztliche Behandlung<br />

(Art. 25t (Seite 258), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009)<br />

Umstellung<br />

(Art. 38a (Seite 259), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009)<br />

Tritt ein Gesundheitsproblem auf, können tierärztliche<br />

Behandlungen in nachstehender Rangfolge durchgeführt<br />

werden:<br />

Für Aquakulturproduktionseinheiten einschließlich der<br />

vorhandenen Aquakulturtiere gelten folgende Umstellungszeiträume:<br />

- Einsatz pflanzlicher, tierischer oder mineralischer<br />

Stoffe in homöopathischer Verdünnung;<br />

- Einsatz von Pflanzen und Pflanzenextrakten, die keine<br />

betäubende Wirkung haben, sowie<br />

- Einsatz von Substanzen wie Spurenelementen, Metallen,<br />

natürlichen Immunostimulanzien oder zugelassenen<br />

Probiotika.<br />

Allopathische Behandlungen sind auf zwei Behandlungen<br />

jährlich beschränkt, ausgenommen Impfungen und obligatorische<br />

Tilgungspläne. Wird häufiger allopathisch behandelt,<br />

dürfen die betreffenden Tiere nicht als ökologisches<br />

Erzeugnis verkauft werden.<br />

Parasitenbehandlungen, staatlich verordnete obligatorische<br />

Bekämpfungsprogramme ausgenommen, dürfen<br />

zweimal jährlich bzw. bei einem Produktionszyklus von<br />

weniger als 18 Monaten einmal jährlich vorgenommen<br />

werden.<br />

Die Wartezeit nach Verabreichung allopathischer Tierarzneimittel<br />

und nach Parasitenbehandlungen ist doppelt so<br />

lang wie die gemäß Richtlinie 2001/82/EG vorgeschriebene<br />

Wartezeit. Wenn keine Wartezeit festgelegt ist, beträgt<br />

sie 48 Stunden.<br />

Der Einsatz von Tierarzneimitteln ist der Kontrollstelle<br />

zu melden, bevor die Tiere als ökologische Erzeugnisse<br />

vermarktet werden. Behandelte Tiere müssen eindeutig zu<br />

identifizieren sein.<br />

• für Anlagen, die nicht entleert, gereinigt und desinfiziert<br />

werden können, ein Umstellungszeitraum von 24<br />

Monaten;<br />

• für Anlagen, die entleert und längere Zeit trockengelegt<br />

wurden, ein Umstellungszeitraum von 12 Monaten;<br />

• für Anlagen, die entleert, gereinigt und desinfiziert<br />

wurden, ein Umstellungszeitraum von sechs Monaten;<br />

• für Anlagen im offenen Gewässer (Netzkäfige) ein<br />

Umstellungszeitraum von drei Monaten.<br />

Die zuständige Behörde kann jeden zurückliegenden<br />

dokumentierten Zeitraum rückwirkend als Teil des Umstellungszeitraums<br />

anerkennen. Dies setzt jedoch voraus,<br />

dass die Anlagen nicht mit für die ökologische Produktion<br />

unzulässigen Erzeugnissen behandelt worden sind. Ebenso<br />

dürfen die Anlagen nicht für die ökologische Produktion<br />

unzulässigen Erzeugnissen ausgesetzt gewesen sein.<br />

Spezielle Hinweise zu den<br />

Kontrollvorschriften Aquakultur<br />

Nachhaltigkeitsplan<br />

(Art. 25b (Seite 254), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009)<br />

Der Unternehmer erstellt einen Nachhaltigkeitsplan<br />

für seine Aquakulturproduktion. Der Plan ist jährlich zu<br />

5.Aquakultur<br />

Für die ökologische Aquakultur<br />

zugelassene Reinigungs-<br />

und Desinfektionsmittel<br />

gemäß Anhang VII (Seite<br />

264) der <strong>Verordnung</strong> (EG)<br />

Nr. 710/2009<br />

Stoffe zur Reinigung und Desinfektion<br />

von Ausrüstungen und Anlagen in<br />

Abwesenheit von Aquakulturtieren:<br />

- Ozon<br />

- Natriumchlorid<br />

- Natriumhypochlorit<br />

- Calciumhypochlorit<br />

- Kalk (CaO, Calciumoxid)<br />

- Natriumhydroxid<br />

- Alkohol<br />

- Wasserstoffperoxid<br />

- organische Säuren (Essigsäure, Milchsäure,<br />

Zitronensäure)<br />

- Huminsäure<br />

- Peroxyessigsäure<br />

- Iodophore<br />

- Kupfersulfat: nur bis 31. Dezember 2015<br />

- Kaliumpermanganat<br />

- Peressig- und Peroctansäuren<br />

- Kamelienölkuchen aus natürlichen Kameliensamen<br />

(ausschließlich für die Garnelenzucht)<br />

zulässige Stoffe bei Anwesenheit<br />

von Aquakulturtieren:<br />

- Kalkstein (Calciumcarbonat) zur pH-Kontrolle<br />

- Dolomit zur pH-Korrektur (ausschließlich für<br />

die Garnelenzucht)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!