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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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54 Ökologische Tierhaltung<br />

Tierzukauf<br />

Ziel ist es, dass Ökoerzeugnisse von Tieren stammen,<br />

die auf einem Ökobetrieb geboren und von Geburt<br />

an ökologisch gehalten und gefüttert wurden. Immer<br />

wieder kann es jedoch zu Engpässen oder nicht<br />

zumutbaren Transportentfernungen beim Angebot<br />

von Zuchttieren aus Ökobetrieben kommen. In bestimmten<br />

Fällen können bei Nichtverfügbarkeit von<br />

Öko-Zuchttieren (Nachweispflicht beim Betriebsleiter)<br />

bzw. bei Ausnahmegenehmigung der zuständigen<br />

Behörde (nur bei Geflügel) Zuchttiere aus konventionellen<br />

Betrieben bezogen werden. Dabei sind jedoch<br />

das oben genannte Höchstalter für den Tierzukauf,<br />

die einzuhaltenden Umstellungsfristen vor der Vermarktung<br />

sowie ggf. die Genehmigungsvorbehalte<br />

der zuständigen Behörde zu beachten.<br />

Zur Zeit der Erstellung dieser Broschüre stellt sich die<br />

Situation folgendermaßen dar: Bei Wiederkäuern –<br />

Rindern, Schafen, Ziegen – kann meistens die Nachfrage<br />

nach weiblichen Zuchttieren aus Ökobetrieben<br />

befriedigt werden. 10 % konventioneller Zuchttierzukauf<br />

ist jedoch bei Nichtverfügbarkeit möglich.<br />

Engpässe sind vor allem bei männlichen Zuchttieren<br />

oder seltenen Rassen gegeben, oder wenn größere<br />

Tierzahlen (z.B. beim Bestandsaufbau) gefragt sind.<br />

Für Rindermastbetriebe sieht die <strong>Verordnung</strong> keine<br />

Ausnahmemöglichkeit vor. Sie müssen sich außer<br />

beim erstmaligen Bestandsaufbau beim Zukauf von<br />

Jungtieren zur Mast vollständig mit Tieren aus ökologischen<br />

Betrieben versorgen.<br />

Bei Mastschweinen muss die Nachfrage der Schweinemäster<br />

nach ökologisch erzeugten Ferkeln durch<br />

die ökologischen Ferkelerzeuger befriedigt werden.<br />

Ausnahmen sind nicht mehr möglich. Bei Zuchtschweinen<br />

ist das Angebot an ökologisch erzeugten<br />

Tieren noch gering. Hier kann noch relativ häufig ein<br />

Bezug aus konventionellen Zuchtbetrieben notwendig<br />

sein. Daher können bei Nichtverfügbarkeit ökologischer<br />

Herkünfte jährlich 20 % Jungsauen (bezogen<br />

auf den Sauenbestand) zur Bestandsergänzung<br />

zugekauft werden.<br />

Junggeflügel für die Mast steht bisher nur in geringem<br />

Maße direkt aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben<br />

zur Verfügung, so dass häufig konventionelles<br />

Junggeflügel mit Genehmigung der Kontrollbehörde<br />

mit drei Tagen in den Öko-Betrieb eingestallt wird.<br />

Inzwischen existieren allerdings auch erste ökologische<br />

Betriebe mit Elterntierhaltung für Mastgeflügel.<br />

Auf geeignete Herkünfte für die Auslaufhaltung ist<br />

unbedingt zu achten. Werden konventionelle Bruteier<br />

aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Ökoelterntierhaltungen<br />

von einer ökologisch zertifizierten<br />

Brüterei zugekauft, besteht hierfür nach bisheriger<br />

Auffassung kein Genehmigungsvorbehalt. Die hier<br />

schlüpfenden Küken gelten als Ökotiere.<br />

Bei Junghennen für die Legehennenhaltung gibt es<br />

inzwischen im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit,<br />

Tiere unterschiedlicher Herkünfte zuzukaufen,<br />

die ab drittem Tag ökologisch gefüttert und gehalten<br />

werden. Es zeigt sich deutlich, wie wichtig die frühzeitige<br />

Gewöhnung der Junghennen an die Bedingungen<br />

des ökologischen <strong>Landbau</strong>s im Hinblick auf die Vermeidung<br />

von Verhaltensstörungen ist. Für die spätere<br />

Althennenvermarktung mit Öko-Kennzeichnung sind<br />

nur diese zulässig. Nur mit Ausnahmegenehmigung<br />

durch die zuständige Behörde bei Nichtverfügbarkeit<br />

von Öko-Junghennen können noch bis Ende 2011<br />

konventionelle Junghennen zugekauft werden, wenn<br />

bei diesen die Regelungen zur Fütterung und Krankheitsvorsorge<br />

eingehalten wurden (dann Einhaltung<br />

der sechswöchigen Umstellungszeit).

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