EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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54 Ökologische Tierhaltung<br />
Tierzukauf<br />
Ziel ist es, dass Ökoerzeugnisse von Tieren stammen,<br />
die auf einem Ökobetrieb geboren und von Geburt<br />
an ökologisch gehalten und gefüttert wurden. Immer<br />
wieder kann es jedoch zu Engpässen oder nicht<br />
zumutbaren Transportentfernungen beim Angebot<br />
von Zuchttieren aus Ökobetrieben kommen. In bestimmten<br />
Fällen können bei Nichtverfügbarkeit von<br />
Öko-Zuchttieren (Nachweispflicht beim Betriebsleiter)<br />
bzw. bei Ausnahmegenehmigung der zuständigen<br />
Behörde (nur bei Geflügel) Zuchttiere aus konventionellen<br />
Betrieben bezogen werden. Dabei sind jedoch<br />
das oben genannte Höchstalter für den Tierzukauf,<br />
die einzuhaltenden Umstellungsfristen vor der Vermarktung<br />
sowie ggf. die Genehmigungsvorbehalte<br />
der zuständigen Behörde zu beachten.<br />
Zur Zeit der Erstellung dieser Broschüre stellt sich die<br />
Situation folgendermaßen dar: Bei Wiederkäuern –<br />
Rindern, Schafen, Ziegen – kann meistens die Nachfrage<br />
nach weiblichen Zuchttieren aus Ökobetrieben<br />
befriedigt werden. 10 % konventioneller Zuchttierzukauf<br />
ist jedoch bei Nichtverfügbarkeit möglich.<br />
Engpässe sind vor allem bei männlichen Zuchttieren<br />
oder seltenen Rassen gegeben, oder wenn größere<br />
Tierzahlen (z.B. beim Bestandsaufbau) gefragt sind.<br />
Für Rindermastbetriebe sieht die <strong>Verordnung</strong> keine<br />
Ausnahmemöglichkeit vor. Sie müssen sich außer<br />
beim erstmaligen Bestandsaufbau beim Zukauf von<br />
Jungtieren zur Mast vollständig mit Tieren aus ökologischen<br />
Betrieben versorgen.<br />
Bei Mastschweinen muss die Nachfrage der Schweinemäster<br />
nach ökologisch erzeugten Ferkeln durch<br />
die ökologischen Ferkelerzeuger befriedigt werden.<br />
Ausnahmen sind nicht mehr möglich. Bei Zuchtschweinen<br />
ist das Angebot an ökologisch erzeugten<br />
Tieren noch gering. Hier kann noch relativ häufig ein<br />
Bezug aus konventionellen Zuchtbetrieben notwendig<br />
sein. Daher können bei Nichtverfügbarkeit ökologischer<br />
Herkünfte jährlich 20 % Jungsauen (bezogen<br />
auf den Sauenbestand) zur Bestandsergänzung<br />
zugekauft werden.<br />
Junggeflügel für die Mast steht bisher nur in geringem<br />
Maße direkt aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben<br />
zur Verfügung, so dass häufig konventionelles<br />
Junggeflügel mit Genehmigung der Kontrollbehörde<br />
mit drei Tagen in den Öko-Betrieb eingestallt wird.<br />
Inzwischen existieren allerdings auch erste ökologische<br />
Betriebe mit Elterntierhaltung für Mastgeflügel.<br />
Auf geeignete Herkünfte für die Auslaufhaltung ist<br />
unbedingt zu achten. Werden konventionelle Bruteier<br />
aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Ökoelterntierhaltungen<br />
von einer ökologisch zertifizierten<br />
Brüterei zugekauft, besteht hierfür nach bisheriger<br />
Auffassung kein Genehmigungsvorbehalt. Die hier<br />
schlüpfenden Küken gelten als Ökotiere.<br />
Bei Junghennen für die Legehennenhaltung gibt es<br />
inzwischen im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit,<br />
Tiere unterschiedlicher Herkünfte zuzukaufen,<br />
die ab drittem Tag ökologisch gefüttert und gehalten<br />
werden. Es zeigt sich deutlich, wie wichtig die frühzeitige<br />
Gewöhnung der Junghennen an die Bedingungen<br />
des ökologischen <strong>Landbau</strong>s im Hinblick auf die Vermeidung<br />
von Verhaltensstörungen ist. Für die spätere<br />
Althennenvermarktung mit Öko-Kennzeichnung sind<br />
nur diese zulässig. Nur mit Ausnahmegenehmigung<br />
durch die zuständige Behörde bei Nichtverfügbarkeit<br />
von Öko-Junghennen können noch bis Ende 2011<br />
konventionelle Junghennen zugekauft werden, wenn<br />
bei diesen die Regelungen zur Fütterung und Krankheitsvorsorge<br />
eingehalten wurden (dann Einhaltung<br />
der sechswöchigen Umstellungszeit).