EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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38 Kennzeichnung und Kontrolle<br />
Beispiel<br />
Jahresinspektion in der<br />
Bio-Metzgerei Schulze<br />
Mit dem Generationswechsel entschied sich Metzgermeisterin<br />
Schulze, den elterlichen Betrieb in einer<br />
Universitätsstadt als Bio-Metzgerei weiterzuführen.<br />
Aus Glaubwürdigkeitsgründen wurde das gesamte<br />
Sortiment auf Öko-Produkte umgestellt. Inspekteur<br />
Schmidt kündigt sich zwei Wochen vor der Jahresinspektion<br />
an. Die Inspektion beginnt mit einem Betriebsrundgang.<br />
Der Inspekteur lässt sich von der Metzgermeisterin<br />
und ihrem Gesellen die betrieblichen Abläufe<br />
genau erklären. Er besichtigt zunächst den Verkaufsraum<br />
und im Anschluss die anderen Betriebsräume<br />
wie den Kühlraum, das Lager für die verschiedenen<br />
Zutaten und den Verarbeitungsraum. Er stellt fest, ob<br />
die bei der Öko-Kontrollstelle vorliegende Betriebsbeschreibung<br />
nach wie vor aktuell ist. Bei dieser Gelegenheit<br />
fällt auf, dass die Metzgerei etwa einen Monat vor<br />
der Inspektion auch Öko-Hähnchen eines nahegelegenen<br />
Bio-Betriebes in das Sortiment aufgenommen hat.<br />
Ein aktuelles Zertifikat des Zulieferers der Hähnchen<br />
liegt vor.<br />
Bei der Zerlegung von Rind- und Schweinefleisch kooperiert<br />
die Metzgerei mit einem Zerlegebetrieb. Diese<br />
Vergabe eines Auftrages an Dritte ist in der Betriebsbeschreibung<br />
der Metzgerei dokumentiert. Ein aktuelles<br />
Zertifikat belegt, dass der Zerlegebetrieb auch weiterhin<br />
dem Kontrollverfahren untersteht. Auch die übrigen<br />
Lieferantenzertifikate, zum Beispiel für die Öko-<br />
Gewürzmischungen, stammen aus diesem Jahr. Der<br />
Inspekteur stellt fest, dass die Rezepturen unverändert<br />
sind und auch den Vorgaben der <strong>Verordnung</strong> entsprechen.<br />
In der Metzgerei Schulze werden die Tages-Produktionsmengen<br />
der verschiedenen Wurstsorten sorgfältig<br />
notiert. Die Verkaufsmengen der verschiedenen<br />
Artikel gehen aus den Tagestotalen der elektronischen<br />
Waage im Verkaufsraum hervor, die Metzgermeisterin<br />
Schulze regelmäßig ausdruckt und dann aufbewahrt.<br />
Anhand dieser Unterlage berechnet der Inspekteur für<br />
einen Monat den Bedarf einer Bio-Gewürzmischung<br />
für Bratwürstchen und vergleicht das Ergebnis mit den<br />
in der Metzgerei vorliegenden Bezugsrechnungen für<br />
diese Mischung. Das Ergebnis ist plausibel.<br />
Inspekteur Schmidt hält die Ergebnisse des Inspektionsbesuches<br />
in einem Bericht fest, der von ihm und<br />
der Metzgermeisterin unterschrieben wird. Etwa vier<br />
Wochen nach diesem Besuch trifft ein Schreiben der<br />
Öko-Kontrollstelle ein. Metzgermeisterin Schulze wird<br />
bestätigt, dass in ihre Metzgerei die Vorgaben der<br />
EG-Öko-<strong>Verordnung</strong> eingehalten werden. Ein neues<br />
Zertifikat liegt bei.<br />
Wareneingangsprüfung<br />
Mit Hilfe der Wareneingangsprüfung soll sichergestellt<br />
werden, dass im Verarbeitungsunternehmen sorgfältig<br />
geprüft wurde, dass die angelieferten Öko-Rohstoffe<br />
wirklich aus ökologischem <strong>Landbau</strong> stammen. Hierzu wird<br />
zunächst vom Lieferanten ein Zertifikat (Bescheinigung)<br />
gemäß <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 angefordert. Seit<br />
jüngstem können Bestätigungen über die Zertifizierung<br />
von Lieferanten auch aus dem Internet abgerufen werden<br />
(http://www.bioc.info). Die dann gelieferte Ware sollte<br />
auf allen zugehörigen Dokumenten (z.B. Lieferscheine,<br />
Rechnungen, Frachtpapiere, Wiegescheine) als Öko-Ware<br />
ausgewiesen sein.<br />
Wenn die Rohware in geschlossenen Gebinden (z.B. Säcken)<br />
transportiert wird, sollten diese mit Namen und<br />
Anschrift des Lieferanten und des Eigentümers bzw.<br />
Verkäufers, der Produktbezeichnung mit Öko-Hinweis und<br />
der Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle des Lieferanten<br />
gekennzeichnet sein.<br />
Meldepflichten des<br />
Verarbeitungsbetriebes<br />
Auch im Verarbeitungsbereich ist es notwendig, dass<br />
die bei der privaten Öko-Kontrollstelle vorliegende Betriebsbeschreibung<br />
auf neuestem Stand ist. So werden<br />
beispielsweise in der Anfangsphase unterschiedliche<br />
Rezepturen ausprobiert oder in den Folgejahren neue<br />
Verarbeitungsprodukte am Markt eingeführt, die gemeldet<br />
werden sollten.<br />
Verarbeitungsunternehmen unterhalten oftmals aufwändige<br />
Qualitätssicherungsprogramme für Öko-Erzeugnisse<br />
oder nehmen an Monitoringprogrammen teil. Manchmal<br />
kommt es vor, dass auch bei Öko-Lebensmitteln Rückstände<br />
festgestellt werden. Wenn in einem solchen Fall<br />
Zweifel entstehen, ob die bezogenen Öko-Zutaten wirklich<br />
den Anforderungen der <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007<br />
und ihren Durchführungsbestimmungen entsprechen, ist<br />
die Öko-Kontrollstelle sofort zu informieren und die weitere<br />
Vorgehensweise abzustimmen (Artikel 91, (Seite 162),<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008). Die betroffene Partie<br />
kann erst dann verwendet werden, wenn sichergestellt ist,<br />
dass die Vorgaben erfüllt sind.