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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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38 Kennzeichnung und Kontrolle<br />

Beispiel<br />

Jahresinspektion in der<br />

Bio-Metzgerei Schulze<br />

Mit dem Generationswechsel entschied sich Metzgermeisterin<br />

Schulze, den elterlichen Betrieb in einer<br />

Universitätsstadt als Bio-Metzgerei weiterzuführen.<br />

Aus Glaubwürdigkeitsgründen wurde das gesamte<br />

Sortiment auf Öko-Produkte umgestellt. Inspekteur<br />

Schmidt kündigt sich zwei Wochen vor der Jahresinspektion<br />

an. Die Inspektion beginnt mit einem Betriebsrundgang.<br />

Der Inspekteur lässt sich von der Metzgermeisterin<br />

und ihrem Gesellen die betrieblichen Abläufe<br />

genau erklären. Er besichtigt zunächst den Verkaufsraum<br />

und im Anschluss die anderen Betriebsräume<br />

wie den Kühlraum, das Lager für die verschiedenen<br />

Zutaten und den Verarbeitungsraum. Er stellt fest, ob<br />

die bei der Öko-Kontrollstelle vorliegende Betriebsbeschreibung<br />

nach wie vor aktuell ist. Bei dieser Gelegenheit<br />

fällt auf, dass die Metzgerei etwa einen Monat vor<br />

der Inspektion auch Öko-Hähnchen eines nahegelegenen<br />

Bio-Betriebes in das Sortiment aufgenommen hat.<br />

Ein aktuelles Zertifikat des Zulieferers der Hähnchen<br />

liegt vor.<br />

Bei der Zerlegung von Rind- und Schweinefleisch kooperiert<br />

die Metzgerei mit einem Zerlegebetrieb. Diese<br />

Vergabe eines Auftrages an Dritte ist in der Betriebsbeschreibung<br />

der Metzgerei dokumentiert. Ein aktuelles<br />

Zertifikat belegt, dass der Zerlegebetrieb auch weiterhin<br />

dem Kontrollverfahren untersteht. Auch die übrigen<br />

Lieferantenzertifikate, zum Beispiel für die Öko-<br />

Gewürzmischungen, stammen aus diesem Jahr. Der<br />

Inspekteur stellt fest, dass die Rezepturen unverändert<br />

sind und auch den Vorgaben der <strong>Verordnung</strong> entsprechen.<br />

In der Metzgerei Schulze werden die Tages-Produktionsmengen<br />

der verschiedenen Wurstsorten sorgfältig<br />

notiert. Die Verkaufsmengen der verschiedenen<br />

Artikel gehen aus den Tagestotalen der elektronischen<br />

Waage im Verkaufsraum hervor, die Metzgermeisterin<br />

Schulze regelmäßig ausdruckt und dann aufbewahrt.<br />

Anhand dieser Unterlage berechnet der Inspekteur für<br />

einen Monat den Bedarf einer Bio-Gewürzmischung<br />

für Bratwürstchen und vergleicht das Ergebnis mit den<br />

in der Metzgerei vorliegenden Bezugsrechnungen für<br />

diese Mischung. Das Ergebnis ist plausibel.<br />

Inspekteur Schmidt hält die Ergebnisse des Inspektionsbesuches<br />

in einem Bericht fest, der von ihm und<br />

der Metzgermeisterin unterschrieben wird. Etwa vier<br />

Wochen nach diesem Besuch trifft ein Schreiben der<br />

Öko-Kontrollstelle ein. Metzgermeisterin Schulze wird<br />

bestätigt, dass in ihre Metzgerei die Vorgaben der<br />

EG-Öko-<strong>Verordnung</strong> eingehalten werden. Ein neues<br />

Zertifikat liegt bei.<br />

Wareneingangsprüfung<br />

Mit Hilfe der Wareneingangsprüfung soll sichergestellt<br />

werden, dass im Verarbeitungsunternehmen sorgfältig<br />

geprüft wurde, dass die angelieferten Öko-Rohstoffe<br />

wirklich aus ökologischem <strong>Landbau</strong> stammen. Hierzu wird<br />

zunächst vom Lieferanten ein Zertifikat (Bescheinigung)<br />

gemäß <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 angefordert. Seit<br />

jüngstem können Bestätigungen über die Zertifizierung<br />

von Lieferanten auch aus dem Internet abgerufen werden<br />

(http://www.bioc.info). Die dann gelieferte Ware sollte<br />

auf allen zugehörigen Dokumenten (z.B. Lieferscheine,<br />

Rechnungen, Frachtpapiere, Wiegescheine) als Öko-Ware<br />

ausgewiesen sein.<br />

Wenn die Rohware in geschlossenen Gebinden (z.B. Säcken)<br />

transportiert wird, sollten diese mit Namen und<br />

Anschrift des Lieferanten und des Eigentümers bzw.<br />

Verkäufers, der Produktbezeichnung mit Öko-Hinweis und<br />

der Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle des Lieferanten<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Meldepflichten des<br />

Verarbeitungsbetriebes<br />

Auch im Verarbeitungsbereich ist es notwendig, dass<br />

die bei der privaten Öko-Kontrollstelle vorliegende Betriebsbeschreibung<br />

auf neuestem Stand ist. So werden<br />

beispielsweise in der Anfangsphase unterschiedliche<br />

Rezepturen ausprobiert oder in den Folgejahren neue<br />

Verarbeitungsprodukte am Markt eingeführt, die gemeldet<br />

werden sollten.<br />

Verarbeitungsunternehmen unterhalten oftmals aufwändige<br />

Qualitätssicherungsprogramme für Öko-Erzeugnisse<br />

oder nehmen an Monitoringprogrammen teil. Manchmal<br />

kommt es vor, dass auch bei Öko-Lebensmitteln Rückstände<br />

festgestellt werden. Wenn in einem solchen Fall<br />

Zweifel entstehen, ob die bezogenen Öko-Zutaten wirklich<br />

den Anforderungen der <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007<br />

und ihren Durchführungsbestimmungen entsprechen, ist<br />

die Öko-Kontrollstelle sofort zu informieren und die weitere<br />

Vorgehensweise abzustimmen (Artikel 91, (Seite 162),<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008). Die betroffene Partie<br />

kann erst dann verwendet werden, wenn sichergestellt ist,<br />

dass die Vorgaben erfüllt sind.

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