EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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Ökologische Aquakultur 73<br />
- Natürliches Einströmen von Fisch- oder Krebstierlarven<br />
und Juvenilen beim Auffüllen von Teichen und<br />
anderen Haltungseinrichtungen;<br />
- Europäischer Aal, solange es für den betreffenden<br />
Standort einen genehmigten Aalbewirtschaftungsplan<br />
gibt und die künstliche Vermehrung von Aalen weiterhin<br />
Probleme aufwirft (Art. 25e (4) (Seite 255), <strong>Verordnung</strong><br />
(EG) Nr. 710/2009).<br />
Fütterung<br />
Allgemeine Grundregeln<br />
Die in ökologischer Aquakultur erlaubten tierischen und<br />
mineralischen Futtermittelausgangserzeugnisse sind im<br />
Anhang V (Seite 173) der <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008<br />
in Verbindung mit Anhang V (Seite 262) der <strong>Verordnung</strong><br />
(EG) Nr. 710/2009 aufgelistet. Hierunter fallen u. a. Fisch,<br />
nicht raffiniertes Fischöl und Kabeljaulebertran, Autolysate<br />
von Fischen, Weich- und Krebstieren, enzymatisch<br />
gewonnene, lösliche oder unlösliche Hydrolysate und Proteolysate<br />
sowie Fisch- und Krebstiermehl aus nachhaltiger<br />
Fischerei. Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe<br />
dürfen nur dann verwendet werden, sofern sie im<br />
Anhang VI (Seite 177) der <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008<br />
aufgeführt sind (in Verbindung mit Art. 25m (Seite 257),<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009).<br />
Satzkarpfen in dieser Größe ernähren sich vorrangig von dem<br />
sich im Karpfenteich entwickelnden Zooplankton<br />
werden, wenn höherrangige Proteinträger nachweislich<br />
nicht verfügbar sind. Die Rangliste ist:<br />
• Ausgangsstoffe aus ökologischer Aquakultur,<br />
• Fischmehl/-öl aus Überresten der Verarbeitung von<br />
Fischen aus ökologischer Aquakultur,<br />
• Fischmehl/-öl und andere Erzeugnisse aus Überresten<br />
der Verarbeitung von Wildfischen für den menschlichen<br />
Verzehr aus nachhaltiger Fischerei,<br />
5.Aquakultur<br />
Die Verwendung von Wachstumsförderern und synthetischen<br />
Aminosäuren ist verboten (Art. 15 (1d) (Seite 118),<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007).<br />
Bei der Fütterungsstrategie wird zwischen zwei Fällen<br />
unterschieden:<br />
- karnivore Aquakulturtiere<br />
- Aquakulturtiere aus Karpfenteichwirtschaft.<br />
1. Karnivore Aquakulturtiere<br />
(Art. 25k (Seite 256), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009)<br />
Karnivore Fische werden in der Regel mit Alleinfuttermitteln<br />
von Mischfutterherstellern gefüttert. In der<br />
ökologischen Aquakultur müssen diese zertifizierte Öko-<br />
Alleinfuttermittel sein. Die Einhaltung der Öko-Kriterien<br />
obliegt den Mischfutterherstellern, die auch entsprechend<br />
kontrolliert werden. Der Einsatz oder eine Untermischung<br />
nichtökologischer Futtermittel im Aquakulturbetrieb ist<br />
verboten.<br />
Bei der Futtermittelherstellung ist eine Rangfolge zu beachten,<br />
die v. a. auf die Herkunft der Proteinträger abzielt.<br />
Proteinträger niedrigeren Ranges dürfen erst eingesetzt<br />
• ökologische Futtermittel pflanzlichen und tierischen<br />
Ursprungs gemäß Anhang V (Seite 173) der <strong>Verordnung</strong><br />
(EG) Nr. 889/2008.<br />
Stehen die o. g. Futtermittel nicht zur Verfügung, darf<br />
auch Fischmehl/-öl aus Schlachtabfällen aus nichtökologischer<br />
Aquakultur und aus Fangfischerei (die hier nicht<br />
zwingend nachhaltig sein muss) verfüttert werden. Solche<br />
Futtermittel dürfen höchstens 30 % der Tagesration<br />
betragen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur während eines<br />
Übergangszeitraums bis zum 31.12.2014. Danach darf<br />
Fischmehl/-öl aus Schlachtabfällen aus nichtökologischer<br />
Aquakultur oder aus nicht nachhaltiger Fischerei nicht<br />
mehr eingesetzt werden.<br />
Die Futterrationen dürfen höchstens 60 % pflanzliche<br />
Erzeugnisse enthalten. Die pflanzlichen Ausgangsstoffe<br />
müssen ökologischen Ursprungs sein.<br />
Lachsen und Forellen darf Astaxanthin, vorrangig aus<br />
ökologischen Quellen wie den Schalen ökologisch erzeugter<br />
Krebstiere, verabreicht werden. Stehen ökologische<br />
Ausgangsstoffe nicht zur Verfügung, dürfen natürliche<br />
Astaxanthinquellen (z. B. Phaffia-Hefe) verwendet werden.