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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln 87<br />

Statt auf sonst zulässige<br />

Farb-, Konservierungsund<br />

Geschmacksstoffe<br />

setzen Bio-Verarbeiter auf<br />

handwerkliches Können.<br />

Jahres, in dem diese auf den Markt gebracht werden (in<br />

Deutschland zur Osterzeit), mit natürlichen Farbstoffen<br />

und natürlichen Überzugsstoffen zur Konservierung zu<br />

erteilen. Die Erlaubnis kann übergangsweise bis zum<br />

31.12.2013 auch synthetische Eisenoxid- und Eisenhydroxidfarben<br />

einschließen.<br />

Die Ministerien bzw. zuständigen Kontrollbehörden einzelner<br />

Bundesländer haben Allgemeinverfügungen für<br />

die Verwendung von bestimmten Farbstoffen, färbenden<br />

Naturmaterialien, Überzugs- und Hilfsstoffen erlassen.<br />

Trinkwasser und Salze:<br />

Zulässig sind Speisesalze, die hauptsächlich aus Natriumoder<br />

Kaliumchlorid bestehen und im Allgemeinen bei der<br />

Lebensmittelverarbeitung verwendet werden. Es dürfen<br />

demnach Speisesalze, ob Stein-, Siede- oder Meersalz,<br />

eingesetzt werden, die die Spurenelemente Fluor (in Form<br />

von Natriumfluorid) oder Jod (in Form von Natrium- oder<br />

Kaliumjodat, sogenanntes „Jodsalz“) oder den Zusatzstoff<br />

Kaliumferrocyanid (E 536), der als Trennmittel und Stabilisator<br />

dem sogenannten „gelben Blutlaugensalz“ zugesetzt<br />

wird, enthalten. Es sind allerdings auch Speisesalze<br />

ohne Rieselhilfsmittel oder Zusatzstoffe ausreichend am<br />

Markt verfügbar.<br />

Mineralstoffe (einschließlich Spurenelemente),<br />

Vitamine, Aminosäuren und Mikronährstoffe:<br />

Eine künstliche Anreicherung von Lebensmitteln, insbesondere<br />

mit Vitaminen und Mineralstoffen, wie sie heute<br />

im Zuge der Gesundheits- und Fitnesswelle in zunehmendem<br />

Maße bei herkömmlichen Lebensmitteln (z.B. funktionellen<br />

Lebensmitteln) stattfindet, ist bei Öko-Lebensmitteln<br />

nicht zulässig. Solche Stoffe dürfen nur zugefügt<br />

werden, soweit ihre Verwendung in den betreffenden Lebensmitteln<br />

gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei Säuglings-<br />

oder Kleinkindernahrung gemäß Diätverordnung).<br />

Der früher verwendete Begriff „andere Stickstoffverbindungen“<br />

wurde durch „Mikronährstoffe“ ersetzt.<br />

Stoffe für die Herstellung, Zubereitung und<br />

Formulierung von Hefe<br />

Gemäß Artikel 27a (Seite 246), der <strong>Verordnung</strong> (EG)<br />

Nr. 1254/2008 ist der Einsatz folgender Stoffe erlaubt:<br />

• Stoffe, die in einem neuen Abschnitt C des Anhang<br />

VIII, <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008 aufgeführt sind<br />

(<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 1254/2008)<br />

• Produkte und Stoffe gemäß Artikel 27 Absatz 1 (Seite<br />

146), Buchstabe b und c, <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />

889/2008 (Zubereitungen aus Mikroorganismen und<br />

Enzymen sowie Trinkwasser und Salze<br />

c) Nichtökologische/nichtbiologische landwirtschaftliche<br />

Zutaten dürfen nur verwendet<br />

werden, wenn sie nach Artikel 21 (Seite 120),<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 für die Verwendung<br />

in der ökologischen/biologischen<br />

Produktion zugelassen worden sind oder von<br />

einem Mitgliedsstaat vorläufig zugelassen<br />

wurden.<br />

Die gemäß Artikel 21 (Seite 120), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />

834/2007 zugelassenen nichtökologischen landwirtschaftlichen<br />

Zutaten sind durch Artikel 28 (Seite 147),<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008 festgelegt und in einem<br />

entsprechenden Anhang IX (Seite 185), (<strong>Verordnung</strong> (EG)<br />

Nr. 889/2008) aufgelistet.<br />

Auf die Zulassungskriterien des Artikels 21 (Seite 120),<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 wird weiter unten eingegangen.<br />

Die Europäische Kommission passt die Liste der erlaubten<br />

konventionellen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs<br />

entsprechend der Verfügbarkeit von ökologisch erzeugten<br />

Zutaten auf dem europäischen Markt regelmäßig an. Mit<br />

zunehmender Verfügbarkeit von Öko-Zutaten wurde die<br />

Liste folgerichtig in den letzten Jahren über zahlreiche<br />

Änderungsverordnungen gekürzt.<br />

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