EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln 87<br />
Statt auf sonst zulässige<br />
Farb-, Konservierungsund<br />
Geschmacksstoffe<br />
setzen Bio-Verarbeiter auf<br />
handwerkliches Können.<br />
Jahres, in dem diese auf den Markt gebracht werden (in<br />
Deutschland zur Osterzeit), mit natürlichen Farbstoffen<br />
und natürlichen Überzugsstoffen zur Konservierung zu<br />
erteilen. Die Erlaubnis kann übergangsweise bis zum<br />
31.12.2013 auch synthetische Eisenoxid- und Eisenhydroxidfarben<br />
einschließen.<br />
Die Ministerien bzw. zuständigen Kontrollbehörden einzelner<br />
Bundesländer haben Allgemeinverfügungen für<br />
die Verwendung von bestimmten Farbstoffen, färbenden<br />
Naturmaterialien, Überzugs- und Hilfsstoffen erlassen.<br />
Trinkwasser und Salze:<br />
Zulässig sind Speisesalze, die hauptsächlich aus Natriumoder<br />
Kaliumchlorid bestehen und im Allgemeinen bei der<br />
Lebensmittelverarbeitung verwendet werden. Es dürfen<br />
demnach Speisesalze, ob Stein-, Siede- oder Meersalz,<br />
eingesetzt werden, die die Spurenelemente Fluor (in Form<br />
von Natriumfluorid) oder Jod (in Form von Natrium- oder<br />
Kaliumjodat, sogenanntes „Jodsalz“) oder den Zusatzstoff<br />
Kaliumferrocyanid (E 536), der als Trennmittel und Stabilisator<br />
dem sogenannten „gelben Blutlaugensalz“ zugesetzt<br />
wird, enthalten. Es sind allerdings auch Speisesalze<br />
ohne Rieselhilfsmittel oder Zusatzstoffe ausreichend am<br />
Markt verfügbar.<br />
Mineralstoffe (einschließlich Spurenelemente),<br />
Vitamine, Aminosäuren und Mikronährstoffe:<br />
Eine künstliche Anreicherung von Lebensmitteln, insbesondere<br />
mit Vitaminen und Mineralstoffen, wie sie heute<br />
im Zuge der Gesundheits- und Fitnesswelle in zunehmendem<br />
Maße bei herkömmlichen Lebensmitteln (z.B. funktionellen<br />
Lebensmitteln) stattfindet, ist bei Öko-Lebensmitteln<br />
nicht zulässig. Solche Stoffe dürfen nur zugefügt<br />
werden, soweit ihre Verwendung in den betreffenden Lebensmitteln<br />
gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei Säuglings-<br />
oder Kleinkindernahrung gemäß Diätverordnung).<br />
Der früher verwendete Begriff „andere Stickstoffverbindungen“<br />
wurde durch „Mikronährstoffe“ ersetzt.<br />
Stoffe für die Herstellung, Zubereitung und<br />
Formulierung von Hefe<br />
Gemäß Artikel 27a (Seite 246), der <strong>Verordnung</strong> (EG)<br />
Nr. 1254/2008 ist der Einsatz folgender Stoffe erlaubt:<br />
• Stoffe, die in einem neuen Abschnitt C des Anhang<br />
VIII, <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008 aufgeführt sind<br />
(<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 1254/2008)<br />
• Produkte und Stoffe gemäß Artikel 27 Absatz 1 (Seite<br />
146), Buchstabe b und c, <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />
889/2008 (Zubereitungen aus Mikroorganismen und<br />
Enzymen sowie Trinkwasser und Salze<br />
c) Nichtökologische/nichtbiologische landwirtschaftliche<br />
Zutaten dürfen nur verwendet<br />
werden, wenn sie nach Artikel 21 (Seite 120),<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 für die Verwendung<br />
in der ökologischen/biologischen<br />
Produktion zugelassen worden sind oder von<br />
einem Mitgliedsstaat vorläufig zugelassen<br />
wurden.<br />
Die gemäß Artikel 21 (Seite 120), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />
834/2007 zugelassenen nichtökologischen landwirtschaftlichen<br />
Zutaten sind durch Artikel 28 (Seite 147),<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008 festgelegt und in einem<br />
entsprechenden Anhang IX (Seite 185), (<strong>Verordnung</strong> (EG)<br />
Nr. 889/2008) aufgelistet.<br />
Auf die Zulassungskriterien des Artikels 21 (Seite 120),<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 wird weiter unten eingegangen.<br />
Die Europäische Kommission passt die Liste der erlaubten<br />
konventionellen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs<br />
entsprechend der Verfügbarkeit von ökologisch erzeugten<br />
Zutaten auf dem europäischen Markt regelmäßig an. Mit<br />
zunehmender Verfügbarkeit von Öko-Zutaten wurde die<br />
Liste folgerichtig in den letzten Jahren über zahlreiche<br />
Änderungsverordnungen gekürzt.<br />
6.Verarbeitg.