EU-Verordnung Ãkologischer Landbau - Ministerium für ...
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Ökologische Aquakultur 79<br />
aktualisieren. Er enthält Angaben zu den Auswirkungen<br />
der Produktion auf die Umwelt. Weiterhin werden<br />
Maßnahmen aufgeführt, um die Umweltbelastung der<br />
angrenzenden Gewässer und Landflächen zu reduzieren<br />
und zu dokumentieren. Dies kann z. B. die häufig wasserrechtlich<br />
vorgeschriebene Messung der Nährstofffracht<br />
im Ablaufwasser sein. Ebenfalls im Plan vermerkt werden<br />
die Wartung und Reparaturen der technischen Anlagen.<br />
Der Nachhaltigkeitsplan enthält auch ein umzusetzendes<br />
Abfallreduzierungskonzept. So sind vorzugsweise<br />
erneuerbare Energien und wiederverwertete Materialien<br />
zu nutzen. Bereits Mülltrennung oder die Teilnahme am<br />
dualen System (Grüner Punkt) leisten einen Beitrag zur<br />
Abfallreduzierung und können in den Nachhaltigkeitsplan<br />
aufgenommen werden. Weiterhin sind Maßnahmen zum<br />
Schutz und zur Vorbeugung gegen Prädatoren (z. B. Kormoran)<br />
aufzuführen. Wo es sinnvoll ist, sollten benachbarte<br />
Unternehmer ihre Nachhaltigkeitspläne nachvollziehbar<br />
koordinieren.<br />
Vorzulegende Dokumente<br />
Folgende Dokumente müssen vorliegen (Art. 79a (Seite<br />
260), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009):<br />
• eine vollständige Beschreibung der Anlagen an Land<br />
und im Meer,<br />
• den Nachhaltigkeitsplan,<br />
• gegebenenfalls die Ergebnisse der umweltbezogenen<br />
Prüfung gemäß Art. 6b (Seite 252), <strong>Verordnung</strong> (EG)<br />
Nr. 710/2009.<br />
Nachstehende Aufzeichnungen sind in Form eines Registers<br />
zu führen und auf dem neuesten Stand zu halten.<br />
Das Register ist den Kontrollstellen jederzeit in den Betriebsstätten<br />
zur Verfügung zu stellen (Art. 79b (Seite<br />
260), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009):<br />
- Ursprung, Ankunftsdatum und Umstellungszeitraum<br />
der in den Betrieb eingebrachten Tiere,<br />
- Nummer der Lose, Alter, Gewicht und Empfänger der<br />
den Betrieb verlassenden Tiere,<br />
- Angaben zu Stückverlusten,<br />
- Art und Menge der für Fische eingesetzten Futtermittel,<br />
- tierärztliche Behandlungen mit Angabe des Behandlungszwecks<br />
sowie Datum der Verabreichung, Verabreichungsmethode,<br />
Art des verabreichten Mittels und<br />
Wartezeit,<br />
- Maßnahmen zur Krankheitsvorsorge mit Angaben zur<br />
Trockenlegung von Haltungseinrichtungen, Reinigung<br />
und Wasserbehandlung.<br />
Bei der ökologischen Erzeugung von Regenbogenforellen darf die<br />
Besatzdichte 25 kg/m³ nicht überschreiten<br />
Parallele ökologische und<br />
nichtökologische Produktion im selben<br />
Betrieb<br />
(Art. 25c (Seite 254), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009, Art.<br />
79d (Seite 261), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 710/2009)<br />
Die zuständige Behörde kann gestatten, dass in Brut- und<br />
Jungtierstationen desselben Betriebs Jungtiere ökologisch<br />
und nichtökologisch aufgezogen werden. Dies setzt<br />
voraus, dass die betreffenden Einheiten deutlich voneinander<br />
getrennt sind und die Wasserversorgung über<br />
getrennte Systeme erfolgt.<br />
Handelt es sich nicht um Brut- oder Jungtierstationen,<br />
müssen unterschiedliche Arten oder Produktionsphasen<br />
erzeugt werden (z. B. nichtökologische Setzlingserzeugung<br />
und parallel ökologische Speisefischerzeugung).<br />
Es wird empfohlen, in diesen Fällen beim Landesamt für<br />
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine<br />
entsprechende Genehmigung zu beantragen. Hierzu muss<br />
der Betrieb die korrekte Trennung zwischen ökologischer<br />
und nichtökologischer Produktion belegen können. Zu<br />
beachten ist, dass auch die nichtökologischen Produktionseinheiten<br />
den oben erläuterten Kontrollregelungen<br />
unterliegen.<br />
5.Aquakultur