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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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Kennzeichnung und Kontrolle 35<br />

links:<br />

Wesentliche betriebliche<br />

Veränderungen<br />

müssen der<br />

Öko-Kontrollstelle<br />

mitgeteilt werden<br />

rechts:<br />

Zum Nachweis<br />

etwaiger Spuren<br />

von unzulässigen<br />

Mitteln können<br />

bei der Kontrolle<br />

Produktproben entnommen<br />

werden<br />

2.Kontrolle<br />

Manchmal werden bei Betriebsinspektionen Verstöße<br />

festgestellt, die durch eine Rückfrage bei der Öko-Kontrollstelle<br />

hätten vermieden werden können. Hierzu gehören<br />

zum Beispiel ein nach EG-Öko-<strong>Verordnung</strong> unzulässiger<br />

Zukauf konventioneller Milchkühe oder ein Einsatz<br />

von Futtermitteln, die nicht der <strong>Verordnung</strong> entsprechen.<br />

Solche Verstöße können erhebliche Konsequenzen auch<br />

bei der Agrarförderung haben.<br />

Es empfiehlt sich daher beim Zukauf von Betriebsmitteln<br />

oder konventionellen Tieren immer, zunächst mit seiner<br />

Öko-Kontrollstelle Rücksprache zu nehmen. Manche Öko-<br />

Kontrollstellen bieten ein freiwilliges Zustimmungsverfahren<br />

an, das hier Sicherheit für den Betrieb schafft.<br />

Betriebliche Meldepflichten an die<br />

Öko-Kontrollstelle<br />

Betriebliche Änderungen müssen der Öko-Kontrollstelle<br />

schriftlich mitgeteilt werden, beispielsweise die Pacht<br />

neuer Flächen oder die Aufnahme neuer Produktionszweige<br />

(z.B. Hühnerhaltung) und neuer Verarbeitungsschritte<br />

(z.B. Saftherstellung) (Artikel 64, (Seite 157), <strong>Verordnung</strong><br />

(EG) Nr. 889/2008). Es empfiehlt sich ferner, mit der Öko-<br />

Kontrollstelle bei der ersten Inspektion genau zu klären,<br />

wie den betrieblichen Meldepflichten (z.B. Anbauplanung)<br />

nachgekommen werden muss und nach welchen Verfahren<br />

Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.<br />

Auch von landwirtschaftlichen Betrieben werden Öko-<br />

Erzeugnisse zugekauft, beispielsweise Öko-Saatgut. Wenn<br />

nun ein Verdacht entsteht, dass diese Produkte nicht der<br />

EG-Öko-<strong>Verordnung</strong> entsprechen, muss der Betrieb die<br />

Öko-Kontrollstelle sofort informieren. Die betroffenen<br />

Produkte können erst dann als Bio-Produkte vermarktet<br />

werden, wenn der Zweifel ausgeräumt ist.<br />

Jährliche Folgeinspektionen<br />

Nach der Erstinspektion führt die Öko-Kontrollstelle mindestens<br />

einmal jährlich eine Inspektion durch (Artikel 65,<br />

(Seite 157), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008). Sachverständige<br />

Inspekteurinnen und Inspekteure der Öko-Kontrollstelle<br />

stellen fest, ob die Produktionsverfahren im Öko-<br />

Betrieb plausibel sind. Die Angaben in der Anbauplanung<br />

und der innerbetrieblichen Dokumentation werden mit der<br />

Realität abgeglichen und die Buchführung eingesehen. Im<br />

Rahmen einer Warenstrombilanz werden die vom Betrieb<br />

erzeugten Produktmengen den Verkaufsmengen gegenübergestellt.<br />

Neben diesen angekündigten Kontrollen<br />

erfolgen zusätzlich auch unangekündigte Kontrollbesuche<br />

und Probenahmen.<br />

Zertifikat (Bescheinigung nach Artikel<br />

29, (Seite 125), <strong>Verordnung</strong> (EG)<br />

Nr. 834/2007) 1<br />

Nach den Inspektionen wird durch die private Öko-Kontrollstelle<br />

eine neutrale Zertifizierungsentscheidung<br />

ge troffen. Sofern die landwirtschaftlichen Produkte unter<br />

Bezugnahme auf den ökologischen <strong>Landbau</strong> gekennzeichnet<br />

werden dürfen, wird dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb durch die Öko-Kontrollstelle ein Zertifikat gemäß<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 zugestellt. Auf diesem<br />

Zertifikat sind diejenigen Produkte ausgewiesen, die mit<br />

Öko-Hinweisen vermarktet werden dürfen.<br />

1 Die <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 nennt dieses Zertifikat „Bescheinigung“,<br />

seine Mindestinhalte sind durch Anhang XII, (Seite 210) der<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008 vorgegeben.

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