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UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie

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<strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong>. <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung BAFU 2009 8<br />

> Einleitende Bemerkungen<br />

Zweck <strong>und</strong> rechtlicher Stellenwert <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Handbuch</strong>s<br />

Das <strong>Umwelt</strong>schutzgesetz (USG) sieht in Art. 10b Abs. 2 vor, dass <strong>die</strong> behördlichen<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzfachstellen <strong>Richtlinie</strong>n aufstellen, nach denen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsbericht<br />

(UVB) erstellt werden soll. In Art. 13 Abs. 1 der Verordnung über <strong>die</strong><br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung (<strong>UVP</strong>V) wird zudem verlangt, dass <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle<br />

anhand der <strong>Richtlinie</strong>n untersucht, ob <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Prüfung erforderlichen<br />

Angaben im Bericht vollständig <strong>und</strong> richtig sind.<br />

Das vorliegende <strong>Handbuch</strong> <strong>des</strong> BAFU enthält <strong>die</strong>se <strong>Richtlinie</strong>n 1 <strong>und</strong> ersetzt das <strong>Handbuch</strong><br />

aus dem Jahr 1990.<br />

<strong>Richtlinie</strong>n <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Ersatz für <strong>Handbuch</strong> 1990<br />

Gemäss Art. 10 der Verordnung über <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung (<strong>UVP</strong>V) sind<br />

<strong>die</strong> Voruntersuchung, das Pflichtenheft <strong>und</strong> der UVB dann nach den <strong>Richtlinie</strong>n <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> zu erstellen, wenn<br />

> <strong>die</strong> Prüfung von einer Bun<strong>des</strong>behörde durchgeführt wird,<br />

> der Bericht eine Anlage betrifft, zu der nach dem Anhang <strong>UVP</strong>V das BAFU anzuhören<br />

ist, oder<br />

> <strong>die</strong> kantonale <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle keine eigenen <strong>Richtlinie</strong>n erlassen hat.<br />

In den übrigen Fällen sind <strong>die</strong> Voruntersuchung, das Pflichtenheft <strong>und</strong> der UVB nach<br />

den kantonalen <strong>Richtlinie</strong>n zu erstellen.<br />

Die vorliegende Publikation ist <strong>die</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> BAFU gemäss Art. 10b USG <strong>und</strong><br />

Art. 10 <strong>UVP</strong>V <strong>und</strong> hat den Stellenwert einer Vollzugshilfe. Sie richtet sich primär an<br />

<strong>die</strong> Vollzugsbehörden <strong>und</strong> auch an <strong>die</strong> Gesuchsteller. Sie konkretisiert <strong>die</strong> Vorschriften<br />

der einschlägigen Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen <strong>und</strong> soll eine einheitliche Vollzugspraxis<br />

fördern. Wird <strong>die</strong>se <strong>Richtlinie</strong> berücksichtigt, so kann davon ausgegangen werden, dass<br />

das Bun<strong>des</strong>recht rechtskonform vollzogen wird. Andere Lösungen sind aber auch<br />

zulässig, sofern sie rechtskonform sind.<br />

Verbindlichkeit<br />

1<br />

Daneben haben der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kantone weitere für <strong>die</strong> Erstellung <strong>des</strong> UVB massgebende Vollzugshilfen publiziert<br />

(vgl. dazu Modul 1, Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen).

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