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UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie

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Modul 5 Inhalt der <strong>Umwelt</strong>berichterstattung Stand: November 2009 31<br />

UVB Kap. 5.12<br />

Flora, Fauna, Lebensräume (ohne aquatische Lebensräume)<br />

> Geschützte Lebensräume (Inventarbiotope von nationaler/regionaler/lokaler Bedeutung)<br />

> Schutzwürdige/schützenswerte Lebensräume: Lebensraumtypen nach Art. 18 Abs.<br />

1 bis NHG <strong>und</strong> Art. 14 Abs. 3 NHV, mit ihrer natürlichen Dynamik <strong>und</strong> den wesentlichen<br />

ökologischen Funktionen<br />

> Erhebung der Flora: Seltene, gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten gemäss Roten Listen<br />

auf Bun<strong>des</strong>- oder Kantonsebene sowie Leit- <strong>und</strong> prioritäre Arten. Standortentwicklung;<br />

Kurzdarstellung aller betroffenen vorhandenen Vegetationseinheiten. Bestände<br />

von Arten der Schwarzen Liste (invasive Neophyten)<br />

> Erhebung der Fauna: Seltene, gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten gemäss der Roten<br />

Listen auf Bun<strong>des</strong>- oder Kantonsebene sowie Leit- <strong>und</strong> prioritäre Arten; Bestände<br />

(Einstandsgebiet, Fortpflanzung, Entwicklung)<br />

> Biologisches Vernetzungssystem: bestehende/potenzielle Vernetzungselemente <strong>und</strong><br />

Qualitäten (REN) sowie bestehende/potenzielle Wildtierquerungen <strong>und</strong> Amphibienzugstellen<br />

> Schutz/Wiederherstellung/Ersatz/Vernetzung von Lebensraumtypen nach Art. 18<br />

Abs. 1 bis NHG <strong>und</strong> Art. 14 Abs. 3 NHV (Lagepläne bzw. Landschaftspflegerische<br />

Begleitpläne); Abstimmung mit angrenzenden Lebensräumen, Schutzgebieten,<br />

Schutzobjekten <strong>und</strong> Vernetzungsprojekten sowie mit der Bewirtschaftung der ökologischen<br />

Ausgleichsflächen (Arten, Ziele); Einbezug der Angaben REN <strong>und</strong> vergleichbare<br />

Konzepte der Kantone<br />

> Bewirtschaftungspläne, Unterhalts- <strong>und</strong> Pflegepläne; Überwachung der biologischen<br />

Vielfalt, Umsetzungs- <strong>und</strong> Wirkungskontrolle der Massnahmen<br />

> Wildtierarten: Schutzstatus, Bestände (Eigenschaften, Entwicklung, Wildschäden),<br />

Jagdstatistiken, Fallwildstatistiken<br />

> Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Wasservogelgebiete<br />

Standortverhältnisse<br />

Massnahmen<br />

Wildtiere<br />

> Auswirkungen von Licht insbesondere auf <strong>die</strong> Fauna (z. B. Insekten, Zugvögel) Lichtimmissionen<br />

> Abklärungen, ob Einbezug einer Kommission <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> oder einer kantonalen<br />

Fachstelle nötig<br />

> Abklärungen bezüglich Bewilligungen für das Aufstellen von Fallen/Bejagen von<br />

geschützten Arten<br />

> Aufbereiten der Unterlagen bezüglich Ausnahmebewilligungen<br />

– für Eingriffe in Auengebiete, Hochmoore <strong>und</strong> Flachmoore von nationaler Bedeutung<br />

– zur Beseitigung von Ufervegetation sowie für Eingriffe in Amphibienlaichgebiete<br />

– für <strong>die</strong> Beseitigung von Hecken, Ufer- <strong>und</strong> Feldgehölzen<br />

– für Eingriffe in Bestände geschützter Pflanzen <strong>und</strong> in Lebensräume geschützter<br />

Tiere<br />

– für Eingriffe in kantonale <strong>und</strong> kommunale Schutzgebiete <strong>und</strong> Schutzobjekte<br />

Sonderfälle/Ausnahmebewilligungen

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