UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
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Modul 5 Inhalt der <strong>Umwelt</strong>berichterstattung Stand: November 2009 31<br />
UVB Kap. 5.12<br />
Flora, Fauna, Lebensräume (ohne aquatische Lebensräume)<br />
> Geschützte Lebensräume (Inventarbiotope von nationaler/regionaler/lokaler Bedeutung)<br />
> Schutzwürdige/schützenswerte Lebensräume: Lebensraumtypen nach Art. 18 Abs.<br />
1 bis NHG <strong>und</strong> Art. 14 Abs. 3 NHV, mit ihrer natürlichen Dynamik <strong>und</strong> den wesentlichen<br />
ökologischen Funktionen<br />
> Erhebung der Flora: Seltene, gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten gemäss Roten Listen<br />
auf Bun<strong>des</strong>- oder Kantonsebene sowie Leit- <strong>und</strong> prioritäre Arten. Standortentwicklung;<br />
Kurzdarstellung aller betroffenen vorhandenen Vegetationseinheiten. Bestände<br />
von Arten der Schwarzen Liste (invasive Neophyten)<br />
> Erhebung der Fauna: Seltene, gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten gemäss der Roten<br />
Listen auf Bun<strong>des</strong>- oder Kantonsebene sowie Leit- <strong>und</strong> prioritäre Arten; Bestände<br />
(Einstandsgebiet, Fortpflanzung, Entwicklung)<br />
> Biologisches Vernetzungssystem: bestehende/potenzielle Vernetzungselemente <strong>und</strong><br />
Qualitäten (REN) sowie bestehende/potenzielle Wildtierquerungen <strong>und</strong> Amphibienzugstellen<br />
> Schutz/Wiederherstellung/Ersatz/Vernetzung von Lebensraumtypen nach Art. 18<br />
Abs. 1 bis NHG <strong>und</strong> Art. 14 Abs. 3 NHV (Lagepläne bzw. Landschaftspflegerische<br />
Begleitpläne); Abstimmung mit angrenzenden Lebensräumen, Schutzgebieten,<br />
Schutzobjekten <strong>und</strong> Vernetzungsprojekten sowie mit der Bewirtschaftung der ökologischen<br />
Ausgleichsflächen (Arten, Ziele); Einbezug der Angaben REN <strong>und</strong> vergleichbare<br />
Konzepte der Kantone<br />
> Bewirtschaftungspläne, Unterhalts- <strong>und</strong> Pflegepläne; Überwachung der biologischen<br />
Vielfalt, Umsetzungs- <strong>und</strong> Wirkungskontrolle der Massnahmen<br />
> Wildtierarten: Schutzstatus, Bestände (Eigenschaften, Entwicklung, Wildschäden),<br />
Jagdstatistiken, Fallwildstatistiken<br />
> Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, Wasservogelgebiete<br />
Standortverhältnisse<br />
Massnahmen<br />
Wildtiere<br />
> Auswirkungen von Licht insbesondere auf <strong>die</strong> Fauna (z. B. Insekten, Zugvögel) Lichtimmissionen<br />
> Abklärungen, ob Einbezug einer Kommission <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> oder einer kantonalen<br />
Fachstelle nötig<br />
> Abklärungen bezüglich Bewilligungen für das Aufstellen von Fallen/Bejagen von<br />
geschützten Arten<br />
> Aufbereiten der Unterlagen bezüglich Ausnahmebewilligungen<br />
– für Eingriffe in Auengebiete, Hochmoore <strong>und</strong> Flachmoore von nationaler Bedeutung<br />
– zur Beseitigung von Ufervegetation sowie für Eingriffe in Amphibienlaichgebiete<br />
– für <strong>die</strong> Beseitigung von Hecken, Ufer- <strong>und</strong> Feldgehölzen<br />
– für Eingriffe in Bestände geschützter Pflanzen <strong>und</strong> in Lebensräume geschützter<br />
Tiere<br />
– für Eingriffe in kantonale <strong>und</strong> kommunale Schutzgebiete <strong>und</strong> Schutzobjekte<br />
Sonderfälle/Ausnahmebewilligungen