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UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie

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Modul 5 Inhalt der <strong>Umwelt</strong>berichterstattung Stand: November 2009 25<br />

> Gemessene/berechnete Lärmimmissionen: verwendete Modelle <strong>und</strong> Zuverlässigkeit<br />

der Ergebnisse<br />

> Überprüfung der Einhaltung der Lärmbelastungsgrenzwerte je nach Anlagetyp<br />

> Mehrbeanspruchung von Verkehrsanlagen: sek<strong>und</strong>äre Verkehrszunahme <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

auf <strong>die</strong> Lärmbelastung (LSV Art. 9)<br />

> Beurteilung <strong>des</strong> Sanierungsbedarfs <strong>und</strong> der notwendigen Massnahmen (an der<br />

Quelle/auf dem Ausbreitungsweg/beim Empfänger)<br />

Lärmimmissionen<br />

> Gesuche um Erleichterungen (einschliesslich Begründung) Sonderfälle<br />

> Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten; Erschliessung von Bauzonen<br />

> Mitberücksichtigung der unüberbauten Parzellen in erschlossenen Bauzonen<br />

UVB Kap. 5.3<br />

Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall<br />

> Beschreibung der Erschütterungsursachen<br />

(z. B. neue Weiche bei Eisenbahnanlagen, Explosionen)<br />

> Zonennutzung <strong>und</strong> -charakteristik im Einflussgebiet<br />

> Anlagetypen: neue oder geänderte Anlage (Eisenbahn, industrielle oder gewerbliche<br />

Anlage, Strasse), Baustelle<br />

> Verkehrsanlagen: Verkehrszusammensetzung, Verkehrsdaten (Tag/Nacht), Eigenschaften<br />

(bei Eisenbahnen: Weichenzone, offene Strecke)<br />

> Andere orstfeste Anlagen, Baustellen: Störungsphase, Betriebsdauer, Quelle der Störung<br />

> Vorsorgliche emissionsreduzierende Massnahmen nach Kriterien von Art. 11 USG<br />

(betrieblich <strong>und</strong> technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar), inkl. Begründung<br />

> Gemessene/berechnete Immissionen: verwendete Modelle <strong>und</strong> Zuverlässigkeit der<br />

Ergebnisse<br />

> Aktuelle Situation <strong>und</strong> Prognose nach Bau/Änderung der Anlage betrachten.<br />

> Überprüfung der Einhaltung der Anhalts-/Richtwerte. Bei Eisenbahnanlagen: wenn<br />

mit einer Abschätzung (z. B. mit dem Modell VIBRA 1) <strong>die</strong> Werte im Unsicherheitsbereich<br />

liegen (Zweifelsfall), dann Ermittlung verfeinern (z. B. Modell VIBRA<br />

2 oder gleichwertig, Messungen)<br />

Zweifelsfall:<br />

Für Erschütterungen, wenn <strong>die</strong> berechneten Werte grösser als <strong>die</strong> Hälfte der in der<br />

Norm DIN 4150-2 angegebenen Anhaltswerte sind<br />

Für abgestrahlten Körperschall, wenn <strong>die</strong> berechneten Werte im Bereich Richtwert<br />

nach BEKS ± 6 dB(A) liegen<br />

> Beurteilung der notwendigen Massnahmen<br />

(v. a. an der Quelle, aber auch auf dem Ausbreitungsweg oder beim Empfänger)<br />

UVB Kap. 5.4<br />

Nichtionisierende Strahlung<br />

> Anlagekategorie gemäss Anhang 1 NISV (Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen,<br />

Unterwerke <strong>und</strong> Schaltanlagen, elektrische Hausinstallationen, Eisenbahnen<br />

<strong>und</strong> Strassenbahnen, Mobilfunkbasisstationen, R<strong>und</strong>funksender, Radaranlagen)<br />

> Feststellung <strong>des</strong> Umfangs einer Anlage, der für <strong>die</strong> NIS-Beurteilung massgebend ist<br />

Umfang <strong>und</strong> Status der Anlage

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