UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
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Modul 5 Inhalt der <strong>Umwelt</strong>berichterstattung Stand: November 2009 25<br />
> Gemessene/berechnete Lärmimmissionen: verwendete Modelle <strong>und</strong> Zuverlässigkeit<br />
der Ergebnisse<br />
> Überprüfung der Einhaltung der Lärmbelastungsgrenzwerte je nach Anlagetyp<br />
> Mehrbeanspruchung von Verkehrsanlagen: sek<strong>und</strong>äre Verkehrszunahme <strong>und</strong> Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Lärmbelastung (LSV Art. 9)<br />
> Beurteilung <strong>des</strong> Sanierungsbedarfs <strong>und</strong> der notwendigen Massnahmen (an der<br />
Quelle/auf dem Ausbreitungsweg/beim Empfänger)<br />
Lärmimmissionen<br />
> Gesuche um Erleichterungen (einschliesslich Begründung) Sonderfälle<br />
> Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten; Erschliessung von Bauzonen<br />
> Mitberücksichtigung der unüberbauten Parzellen in erschlossenen Bauzonen<br />
UVB Kap. 5.3<br />
Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall<br />
> Beschreibung der Erschütterungsursachen<br />
(z. B. neue Weiche bei Eisenbahnanlagen, Explosionen)<br />
> Zonennutzung <strong>und</strong> -charakteristik im Einflussgebiet<br />
> Anlagetypen: neue oder geänderte Anlage (Eisenbahn, industrielle oder gewerbliche<br />
Anlage, Strasse), Baustelle<br />
> Verkehrsanlagen: Verkehrszusammensetzung, Verkehrsdaten (Tag/Nacht), Eigenschaften<br />
(bei Eisenbahnen: Weichenzone, offene Strecke)<br />
> Andere orstfeste Anlagen, Baustellen: Störungsphase, Betriebsdauer, Quelle der Störung<br />
> Vorsorgliche emissionsreduzierende Massnahmen nach Kriterien von Art. 11 USG<br />
(betrieblich <strong>und</strong> technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar), inkl. Begründung<br />
> Gemessene/berechnete Immissionen: verwendete Modelle <strong>und</strong> Zuverlässigkeit der<br />
Ergebnisse<br />
> Aktuelle Situation <strong>und</strong> Prognose nach Bau/Änderung der Anlage betrachten.<br />
> Überprüfung der Einhaltung der Anhalts-/Richtwerte. Bei Eisenbahnanlagen: wenn<br />
mit einer Abschätzung (z. B. mit dem Modell VIBRA 1) <strong>die</strong> Werte im Unsicherheitsbereich<br />
liegen (Zweifelsfall), dann Ermittlung verfeinern (z. B. Modell VIBRA<br />
2 oder gleichwertig, Messungen)<br />
Zweifelsfall:<br />
Für Erschütterungen, wenn <strong>die</strong> berechneten Werte grösser als <strong>die</strong> Hälfte der in der<br />
Norm DIN 4150-2 angegebenen Anhaltswerte sind<br />
Für abgestrahlten Körperschall, wenn <strong>die</strong> berechneten Werte im Bereich Richtwert<br />
nach BEKS ± 6 dB(A) liegen<br />
> Beurteilung der notwendigen Massnahmen<br />
(v. a. an der Quelle, aber auch auf dem Ausbreitungsweg oder beim Empfänger)<br />
UVB Kap. 5.4<br />
Nichtionisierende Strahlung<br />
> Anlagekategorie gemäss Anhang 1 NISV (Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen,<br />
Unterwerke <strong>und</strong> Schaltanlagen, elektrische Hausinstallationen, Eisenbahnen<br />
<strong>und</strong> Strassenbahnen, Mobilfunkbasisstationen, R<strong>und</strong>funksender, Radaranlagen)<br />
> Feststellung <strong>des</strong> Umfangs einer Anlage, der für <strong>die</strong> NIS-Beurteilung massgebend ist<br />
Umfang <strong>und</strong> Status der Anlage