UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
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<strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong>. <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung BAFU 2009 6<br />
Wenn es für <strong>die</strong> Würdigung eines Sachverhaltes notwendig ist, organisiert <strong>die</strong> zuständige<br />
Behörde auch Geländebegehungen oder Informationsveranstaltungen. Sie achtet<br />
darauf, dass der Gesuchsteller <strong>und</strong> <strong>die</strong> mit der Beurteilung <strong>des</strong> Projektes befassten<br />
Stellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der betroffenen Kantone <strong>und</strong> Gemeinden an <strong>die</strong> Veranstaltungen<br />
eingeladen werden.<br />
Sie ist dafür besorgt, dass der UVB öffentlich zugänglich gemacht wird (Art. 15 Abs. 1<br />
<strong>UVP</strong>V). In der Regel erfolgt <strong>die</strong>s im Rahmen der öffentlichen Auflage.<br />
Die zuständige Behörde prüft – gestützt auf <strong>die</strong> Stellungnahme der <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle<br />
– <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit <strong>und</strong> entscheidet über das Vorhaben (Art. 17–19<br />
<strong>UVP</strong>V).<br />
Nach Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens gibt <strong>die</strong> zuständige Behörde bekannt, wo der UVB, <strong>die</strong><br />
Stellungnahme der <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle <strong>und</strong> der Entscheid eingesehen werden<br />
können (Art. 20 Abs. 1 <strong>UVP</strong>V).<br />
Im konzentrierten Entscheidverfahren <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>und</strong> der Kantone erteilt <strong>die</strong> zuständige<br />
Behörde (Leitbehörde) alle nach Bun<strong>des</strong>recht notwendigen Bewilligungen (vgl.<br />
Modul 3, Kap. 3.2). Die zuständige Behörde sorgt für den Einbezug der betroffenen<br />
Fachstellen.<br />
Organisation von Augenscheinen<br />
Öffentliche Auflage<br />
Prüfung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit<br />
Zugänglichkeit <strong>des</strong> Entschei<strong>des</strong><br />
Koordination mit anderen<br />
Bewilligungen<br />
Gewisse Kantone kennen kein konzentriertes Entscheidverfahren. Dort holt <strong>die</strong> zuständige<br />
Behörde <strong>die</strong> Stellungnahmen der Behörden, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erteilung der Nebenbewilligungen<br />
zuständig sind, ein <strong>und</strong> leitet <strong>die</strong>se Stellungnahmen an <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle<br />
weiter (Art. 21 <strong>UVP</strong>V).<br />
2.4 <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle<br />
Die <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle berät <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>und</strong> den Gesuchsteller<br />
fachlich. Sie kann auch bei speziellen <strong>Umwelt</strong>abklärungen sowie der Beschaffung von<br />
<strong>Umwelt</strong>daten <strong>und</strong> verwaltungsinternen Gr<strong>und</strong>lagen behilflich sein. Falls nötig oder<br />
erwünscht, publiziert sie Vollzugshilfen.<br />
Die <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle nimmt zur Voruntersuchung mit Pflichtenheft Stellung. Im<br />
massgeblichen Verfahren beurteilt sie den UVB (Art. 12 <strong>UVP</strong>V). Dabei beurteilt sie<br />
stufengerecht, ob das Vorhaben voraussichtlich <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzgesetzgebung erfüllt.<br />
Sie beantragt der zuständigen Behörde <strong>die</strong> zu treffenden Massnahmen, wenn nötig,<br />
beantragt sie zudem ergänzende Abklärungen oder Auflagen <strong>und</strong> Bedingungen.<br />
Einige Kantone haben sich für das System dezentraler <strong>Umwelt</strong>schutzfachstellen entschieden,<br />
d. h. der Vollzug der Querschnittaufgabe <strong>Umwelt</strong>schutz ist auf verschiedene<br />
Fachämter verteilt, bei denen sich <strong>die</strong> diversen <strong>Umwelt</strong>schutzaufgaben sinnvoll in den<br />
angestammten Tätigkeitsbereich eingliedern lassen. In der Regel haben <strong>die</strong>se Kantone<br />
eine Koordinationsstelle für <strong>Umwelt</strong>schutz bezeichnet, welche <strong>die</strong> erforderliche Koordination<br />
der <strong>Umwelt</strong>beurteilung wahrnimmt. Wenn somit im Zusammenhang mit dem<br />
Beratung<br />
Beurteilung<br />
Kantone mit dezentraler<br />
<strong>Umwelt</strong>schutzverwaltung