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UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie

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<strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong>. <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung BAFU 2009 6<br />

Wenn es für <strong>die</strong> Würdigung eines Sachverhaltes notwendig ist, organisiert <strong>die</strong> zuständige<br />

Behörde auch Geländebegehungen oder Informationsveranstaltungen. Sie achtet<br />

darauf, dass der Gesuchsteller <strong>und</strong> <strong>die</strong> mit der Beurteilung <strong>des</strong> Projektes befassten<br />

Stellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der betroffenen Kantone <strong>und</strong> Gemeinden an <strong>die</strong> Veranstaltungen<br />

eingeladen werden.<br />

Sie ist dafür besorgt, dass der UVB öffentlich zugänglich gemacht wird (Art. 15 Abs. 1<br />

<strong>UVP</strong>V). In der Regel erfolgt <strong>die</strong>s im Rahmen der öffentlichen Auflage.<br />

Die zuständige Behörde prüft – gestützt auf <strong>die</strong> Stellungnahme der <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle<br />

– <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit <strong>und</strong> entscheidet über das Vorhaben (Art. 17–19<br />

<strong>UVP</strong>V).<br />

Nach Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens gibt <strong>die</strong> zuständige Behörde bekannt, wo der UVB, <strong>die</strong><br />

Stellungnahme der <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle <strong>und</strong> der Entscheid eingesehen werden<br />

können (Art. 20 Abs. 1 <strong>UVP</strong>V).<br />

Im konzentrierten Entscheidverfahren <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>und</strong> der Kantone erteilt <strong>die</strong> zuständige<br />

Behörde (Leitbehörde) alle nach Bun<strong>des</strong>recht notwendigen Bewilligungen (vgl.<br />

Modul 3, Kap. 3.2). Die zuständige Behörde sorgt für den Einbezug der betroffenen<br />

Fachstellen.<br />

Organisation von Augenscheinen<br />

Öffentliche Auflage<br />

Prüfung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit<br />

Zugänglichkeit <strong>des</strong> Entschei<strong>des</strong><br />

Koordination mit anderen<br />

Bewilligungen<br />

Gewisse Kantone kennen kein konzentriertes Entscheidverfahren. Dort holt <strong>die</strong> zuständige<br />

Behörde <strong>die</strong> Stellungnahmen der Behörden, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erteilung der Nebenbewilligungen<br />

zuständig sind, ein <strong>und</strong> leitet <strong>die</strong>se Stellungnahmen an <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle<br />

weiter (Art. 21 <strong>UVP</strong>V).<br />

2.4 <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle<br />

Die <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle berät <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>und</strong> den Gesuchsteller<br />

fachlich. Sie kann auch bei speziellen <strong>Umwelt</strong>abklärungen sowie der Beschaffung von<br />

<strong>Umwelt</strong>daten <strong>und</strong> verwaltungsinternen Gr<strong>und</strong>lagen behilflich sein. Falls nötig oder<br />

erwünscht, publiziert sie Vollzugshilfen.<br />

Die <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle nimmt zur Voruntersuchung mit Pflichtenheft Stellung. Im<br />

massgeblichen Verfahren beurteilt sie den UVB (Art. 12 <strong>UVP</strong>V). Dabei beurteilt sie<br />

stufengerecht, ob das Vorhaben voraussichtlich <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzgesetzgebung erfüllt.<br />

Sie beantragt der zuständigen Behörde <strong>die</strong> zu treffenden Massnahmen, wenn nötig,<br />

beantragt sie zudem ergänzende Abklärungen oder Auflagen <strong>und</strong> Bedingungen.<br />

Einige Kantone haben sich für das System dezentraler <strong>Umwelt</strong>schutzfachstellen entschieden,<br />

d. h. der Vollzug der Querschnittaufgabe <strong>Umwelt</strong>schutz ist auf verschiedene<br />

Fachämter verteilt, bei denen sich <strong>die</strong> diversen <strong>Umwelt</strong>schutzaufgaben sinnvoll in den<br />

angestammten Tätigkeitsbereich eingliedern lassen. In der Regel haben <strong>die</strong>se Kantone<br />

eine Koordinationsstelle für <strong>Umwelt</strong>schutz bezeichnet, welche <strong>die</strong> erforderliche Koordination<br />

der <strong>Umwelt</strong>beurteilung wahrnimmt. Wenn somit im Zusammenhang mit dem<br />

Beratung<br />

Beurteilung<br />

Kantone mit dezentraler<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzverwaltung

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