UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong>. <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung BAFU 2009 24<br />
gen, Min<strong>des</strong>tabstände, Anforderungen <strong>des</strong> Massnahmenplans, Anforderungen bezüglich<br />
Gerüchen usw.)<br />
> Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte <strong>und</strong> je nach Anlagetyp notwendige<br />
Massnahmen<br />
> Sanierungspflicht für bestehende stationäre Anlagen<br />
> Gemessene/berechnete/geschätzte Immissionen (anorganische Stoffe, Staub <strong>und</strong><br />
Metalle); betroffene Bevölkerung <strong>und</strong> Gebiete: Aufzeigen von Konflikten<br />
> Für das Vorhaben ausschlaggebende rechtliche Anforderungen bezüglich Immissionen<br />
(Art. 2 Abs. 5 LRV: Immissionsgrenzwerte, Anforderungen an Geruchsbelastungen,<br />
…)<br />
> Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte <strong>und</strong> notwendige Massnahmen, um den<br />
rechtlichen Anforderungen zu entsprechen<br />
Immissionen<br />
> Sanierungsprogramme: Fristen, technische Aspekte, Finanzierung, Kontrollen Sonderfälle<br />
> Gesuch um Erleichterungen bei Sanierungen<br />
> Für den Verkehr anwendbare bauliche/betriebliche Massnahmen<br />
> Quantifizierung von Geruchsemissionen/-immissionen (Art, Häufigkeit, Berechnung<br />
von Min<strong>des</strong>tabständen)<br />
UVB Kap. 5.1.2<br />
Klima<br />
Anlagespezifische Vorschriften bestehen nur bei Gaskombikraftwerken (GUD, vgl.<br />
dazu Modul 1, Kap. 4.1)<br />
GUD<br />
UVB Kap. 5.2<br />
Lärm<br />
> Lärmrechtliche Einordnung <strong>des</strong> Vorhabens. Anlagetyp: bewegliche oder ortsfeste,<br />
neue oder bestehende, (wesentlich) geänderte Anlage. Lärmquelle: Strassen, Eisenbahnen,<br />
Flugplätze, industrielle oder gewerbliche Anlagen, Schiessanlagen oder andere<br />
Anlagen. Mehrbeanspruchung von existierenden Verkehrsanlagen (LSV<br />
Art. 9).<br />
> Zonennutzung <strong>und</strong> -charakteristik im Einflussgebiet einschliesslich der jeweiligen<br />
Lärmempfindlichkeitsstufen<br />
> Verzeichnis <strong>und</strong> Nutzung der lärmempfindlichen Räume; Anzahl der betroffenen<br />
Personen im potenziellen Einflussgebiet<br />
> Topografie, für <strong>die</strong> Lärmausbreitung ausschlaggebende Elemente; Lärmbelastungskataster,<br />
aktuelles Ausmass der Lärmimmissionen (berechnet oder in situ gemessen)<br />
> Ortsfeste Anlagen: Betriebsdauer, Lärmphasen, Lärmemissionen, Begrenzungen an<br />
der Lärmquelle<br />
> Verkehrsanlagen: Verkehrsarten <strong>und</strong> -belastung, Eigenschaften (Belag, Steigungen<br />
usw.), Nachbarschaft<br />
> Vorsorgliche emissionsreduzierende Massnahmen nach Kriterien von Art. 11 USG<br />
(betrieblich <strong>und</strong> technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar), inkl. Begründung<br />
Rechtliche Ausgangslage<br />
Standortverhältnisse<br />
Lärmemissionen