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UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie

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<strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong>. <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung BAFU 2009 14<br />

6 > Nachlaufende Verfahren<br />

Ausnahmsweise wird <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit eines Vorhabens im Hauptverfahren<br />

nicht in allen <strong>Umwelt</strong>bereichen abschliessend geprüft, sondern erfolgt <strong>die</strong> abschliessende<br />

Prüfung erst im Zuge der nachträglichen Genehmigung von Detailplänen resp.<br />

Detailprojekten. So ist es etwa bei Eisenbahngrossprojekten vorgekommen, dass gewisse<br />

umweltrelevante Konkretisierungen erst aus den Detailplänen für ein bereits im<br />

Plangenehmigungsverfahren bewilligtes (<strong>UVP</strong>-pflichtiges) Projekt hervorgingen <strong>und</strong><br />

geprüft werden konnten. In der Praxis hat sich auch gezeigt, dass umweltrelevante<br />

Fragen im Zusammenhang mit der Bauphase ausnahmsweise erst nachträglich abschliessend<br />

geklärt werden können (z. B. Schallschutz Installationsplatz).<br />

Art. 5 Abs. 2 <strong>UVP</strong>V:<br />

ergänzende <strong>UVP</strong> im nachlaufenden<br />

Verfahren als Ausnahme<br />

Es muss aber sichergestellt werden, dass <strong>die</strong> umweltrechtliche Machbarkeit <strong>des</strong> Projektes<br />

im massgeblichen Verfahren nachgewiesen wird. Im nachlaufenden Verfahren darf<br />

das Projekt nicht mehr gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage gestellt werden.<br />

Die nachlaufenden Verfahren unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich denselben Verfahrensregeln<br />

<strong>und</strong> Zuständigkeiten wie das Hauptverfahren. Die Entscheide können mit denselben<br />

Rechtsmitteln angefochten werden.<br />

Zu unterscheiden von nachlaufenden Verfahren sind <strong>die</strong> Nachlieferungen von Konzepten<br />

oder Untersuchungsergebnissen (z. B. Landschaftspflegerische Begleitplanung), <strong>die</strong><br />

im massgeblichen Entscheid als Auflagen oder Bedingungen verfügt worden sind.<br />

Erfüllung von Auflagen<br />

oder Bedingungen

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