UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
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<strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong>. <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung BAFU 2009 8<br />
3 > Der <strong>UVP</strong>-Ablauf im Einzelnen<br />
3.1 Einstufiges Bun<strong>des</strong>verfahren<br />
Nachfolgend werden der Ablauf der <strong>UVP</strong> sowie <strong>die</strong> Aufgaben der Beteiligten Schritt<br />
für Schritt exemplarisch am einstufigen Bun<strong>des</strong>verfahren aufgezeigt.<br />
Lesehilfe<br />
Die Buchstaben zu Beginn der einzelnen Abschnitte entsprechen den Grossbuchstaben in<br />
Abb. 1 auf Seite 9<br />
> A Der Gesuchsteller klärt ab, ob <strong>die</strong> raumplanerischen Voraussetzungen für sein<br />
Projekt gegeben sind. Er prüft Varianten <strong>und</strong> Alternativen namentlich im Hinblick<br />
auf <strong>die</strong> umweltrechtliche Machbarkeit seines Vorhabens. Es empfiehlt sich, bereits<br />
in <strong>die</strong>ser Projektphase den Kontakt mit <strong>Umwelt</strong>fachleuten aufzunehmen (vgl. dazu<br />
auch Kap. 1.2).<br />
> B Der Gesuchsteller prüft, ob seine Anlage <strong>UVP</strong>-pflichtig ist. Er konsultiert dazu<br />
den Anhang der <strong>UVP</strong>V. Im Zweifelsfall bestimmt <strong>die</strong> zuständige Behörde (nach<br />
Rücksprache mit der <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle) über <strong>die</strong> <strong>UVP</strong>-Pflicht einer Anlage.<br />
> C Auch Anlagen, <strong>die</strong> nicht der <strong>UVP</strong> unterstellt sind, müssen <strong>die</strong> gültigen <strong>Umwelt</strong>schutzvorschriften<br />
einhalten, einzig wird dazu kein förmlicher UVB erstellt (Art. 4<br />
<strong>UVP</strong>V). Der Gesuchsteller ist gegenüber der zuständigen Behörde allgemein zur<br />
Auskunft verpflichtet <strong>und</strong> nötigenfalls auch dazu, Abklärungen über <strong>die</strong> zu erwartenden<br />
<strong>Umwelt</strong>belastungen durchzuführen (Art. 46 Abs. 1 USG). Bei grösseren Anlagen<br />
empfiehlt es sich, <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>die</strong>ser Abklärungen in einer <strong>Umwelt</strong>notiz<br />
oder einem sogenannten <strong>Umwelt</strong>bericht (Notice d’impact) zusammenzufassen (vgl.<br />
dazu Modul 2, Kap. 1.3).<br />
> D Der Gesuchsteller klärt zuerst in einer Voruntersuchung ab, welche Auswirkungen<br />
seiner Anlage <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong> voraussichtlich belasten können. (Art. 8 Abs. 1 Bst. a<br />
<strong>UVP</strong>V). Er beachtet dabei <strong>die</strong> Vollzugshilfen <strong>des</strong> BAFU (Art. 10 Abs. 1 <strong>UVP</strong>V),<br />
insbesondere das Modul 5 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Handbuch</strong>s zum Inhalt von Voruntersuchung<br />
<strong>und</strong> Pflichtenheft.<br />
Vorbereitung<br />
<strong>UVP</strong>-Pflicht?<br />
<strong>Umwelt</strong>recht einhalten<br />
Voruntersuchung