UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong>. <strong>Richtlinie</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung BAFU 2009 2<br />
1 > Allgemeines<br />
1.1 Gesetzlicher Rahmen <strong>und</strong> Bedeutung der <strong>UVP</strong><br />
Die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung (<strong>UVP</strong>) ist in den Artikeln 10a bis 10d <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes<br />
vom 7. Oktober 1983 über den <strong>Umwelt</strong>schutz (USG) verankert. Sie ist in der<br />
Verordnung über <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung (<strong>UVP</strong>V) vom 19. Oktober 1988<br />
konkretisiert <strong>und</strong> bezieht sich auf <strong>die</strong> Errichtung neuer bzw. auf <strong>die</strong> Änderung bestehender<br />
Anlagen.<br />
Die <strong>UVP</strong> ist eine Teilprüfung <strong>des</strong> Vorhabens aus der Sicht <strong>des</strong> <strong>Umwelt</strong>rechts im<br />
Rahmen <strong>des</strong> Entscheidverfahrens. Ihr Ergebnis ist eine der Gr<strong>und</strong>lagen für den Entscheid<br />
über ein Vorhaben. Sie bildet <strong>des</strong>halb kein eigenes Verfahren, sondern gliedert<br />
sich stets in das so genannte massgebliche Verfahren (Entscheidverfahren) ein.<br />
Mit der <strong>UVP</strong> wird sichergestellt, dass der Entscheid <strong>die</strong> massgebenden <strong>Umwelt</strong>schutzvorschriften<br />
berücksichtigt. In <strong>die</strong>sem Sinne ist <strong>die</strong> <strong>UVP</strong> als «Gesetzesverträglichkeitsprüfung»<br />
zu verstehen.<br />
Die <strong>UVP</strong> verschafft nicht nur dem Gesuchsteller, der <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle <strong>und</strong> der<br />
zuständigen Behörde, sondern auch der betroffenen Öffentlichkeit einen Überblick<br />
über <strong>die</strong> voraussehbaren Auswirkungen einer projektierten Anlage auf <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>.<br />
Frühzeitige <strong>und</strong> laufende Information verbessern das öffentliche Projektverständnis,<br />
was letztlich dem Verfahrensablauf nur nützlich sein kann. Für jene Anlagen, welche<br />
nicht <strong>UVP</strong>-pflichtig sind, gelten <strong>die</strong> Vorschriften zum Schutz der <strong>Umwelt</strong> gleichermassen.<br />
Das heisst, alle Anlagen haben aufgr<strong>und</strong> der Gesetzesvorschriften «umweltverträglich»,<br />
d. h. gesetzeskonform zu sein, auch wenn darüber kein UVB erstellt werden<br />
muss.<br />
In der Schweiz ist <strong>die</strong> <strong>UVP</strong> nur für neue Anlagen oder – unter gewissen Umständen –<br />
für <strong>die</strong> Änderung von bestehenden Anlagen vorgesehen. Das Schweizer Recht sieht<br />
somit gr<strong>und</strong>sätzlich keine Beurteilung nach Projektdurchführung (<strong>UVP</strong> a posteriori)<br />
vor.<br />
USG <strong>und</strong> <strong>UVP</strong>V<br />
<strong>UVP</strong> im Entscheidverfahren<br />
Ziel der <strong>UVP</strong><br />
Instrument der Vorsorge<br />
Information der Öffentlichkeit<br />
Keine <strong>UVP</strong> à posteriori