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UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie

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Modul 5 Inhalt der <strong>Umwelt</strong>berichterstattung Stand: November 2009 35<br />

Zusätzlich zu den erwähnten Begriffen gibt es eine breite Palette von weiteren Massnahmen-Bezeichungen<br />

wie z. B. Unterhalts- <strong>und</strong> Sanierungsmassnahmen. Werden <strong>die</strong>se Begriffe<br />

im Zusammenhang mit der <strong>UVP</strong> verwendet, sind damit in der Regel Massnahmen gemäss<br />

Art. 10b Abs. 2 Bst. b <strong>und</strong> Abs. 3 USG gemeint.<br />

UVB Kap. 6.1 Massnahmentabelle<br />

Die im Zusammenhang mit dem Vorhaben vorgesehenen Massnahmen werden bei den<br />

einzelnen Sachbereichen (UVB Kap. 5.1 bis 5.14) beschrieben. Zusätzlich empfiehlt es<br />

sich, sämtliche Massnahmen in einer tabellarischen Übersicht <strong>und</strong> in Massnahmenblättern<br />

zusammenzustellen <strong>und</strong> – wo möglich – in einer Karte räumlich zuzuordnen;<br />

zudem wird vorgeschlagen, wie ihre Wirksamkeit längerfristig beurteilt werden kann<br />

(Wirkungskontrolle, vgl. Arbeitshilfe «<strong>Umwelt</strong>schutzmassnahmen beschreiben <strong>und</strong><br />

darstellen», grEIE, BAFU, 2008 <strong>und</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong> Modul 7 in präp.).<br />

Abb. 3 > Darstellung der Massnahmen zum Schutz der <strong>Umwelt</strong> im UVB<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzmassnahmen<br />

Begründung <strong>und</strong> Beschrieb im jeweiligen Kapitel zum <strong>Umwelt</strong>bereich<br />

Tabellarische Übersicht<br />

der Massnahmen<br />

(in Kap. 6.1)<br />

Massnahmenkarte<br />

(evtl. im Anhang zum UVB)<br />

Massnahmenblätter<br />

(evtl. im Anhang zum UVB)<br />

Die im UVB enthaltenen Massnahmen stellen <strong>die</strong> rechtliche Konformität der Anlage<br />

sicher <strong>und</strong> sind Bestandteil <strong>des</strong> Vorhabens. Ihre Auswirkungen auf <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong> müssen<br />

<strong>des</strong>halb mit demselben Detaillierungsgrad dargestellt werden wie das Vorhaben <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong>sen Auswirkungen. Sie sind aufeinander abzustimmen <strong>und</strong> zusammen mit dem<br />

Vorhaben zu beurteilen. Sie gelten als Bestandteil <strong>des</strong> bei der zuständigen Behörde zur<br />

Genehmigung einzureichenden Vorhabens. Sie müssen <strong>des</strong>halb auch in den Projektplänen<br />

bzw. im Projektdossier enthalten sein. Die Instrumente <strong>und</strong> Mittel, mit denen<br />

sie umgesetzt werden sollen, sind aufzuzeigen (z. B. Landerwerb für Ersatz- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsmassnahmen). Die Umsetzung <strong>die</strong>ser Massnahmen wird so mit der Genehmigung<br />

<strong>des</strong> Vorhabens verbindlich gesichert. Die Umsetzung der Massnahmen ist<br />

zeitlich festzulegen <strong>und</strong> zu befristen.<br />

Detaillierungsgrad<br />

der Massnahmen

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