UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
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Modul 5 Inhalt der <strong>Umwelt</strong>berichterstattung Stand: November 2009 35<br />
Zusätzlich zu den erwähnten Begriffen gibt es eine breite Palette von weiteren Massnahmen-Bezeichungen<br />
wie z. B. Unterhalts- <strong>und</strong> Sanierungsmassnahmen. Werden <strong>die</strong>se Begriffe<br />
im Zusammenhang mit der <strong>UVP</strong> verwendet, sind damit in der Regel Massnahmen gemäss<br />
Art. 10b Abs. 2 Bst. b <strong>und</strong> Abs. 3 USG gemeint.<br />
UVB Kap. 6.1 Massnahmentabelle<br />
Die im Zusammenhang mit dem Vorhaben vorgesehenen Massnahmen werden bei den<br />
einzelnen Sachbereichen (UVB Kap. 5.1 bis 5.14) beschrieben. Zusätzlich empfiehlt es<br />
sich, sämtliche Massnahmen in einer tabellarischen Übersicht <strong>und</strong> in Massnahmenblättern<br />
zusammenzustellen <strong>und</strong> – wo möglich – in einer Karte räumlich zuzuordnen;<br />
zudem wird vorgeschlagen, wie ihre Wirksamkeit längerfristig beurteilt werden kann<br />
(Wirkungskontrolle, vgl. Arbeitshilfe «<strong>Umwelt</strong>schutzmassnahmen beschreiben <strong>und</strong><br />
darstellen», grEIE, BAFU, 2008 <strong>und</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>Handbuch</strong> Modul 7 in präp.).<br />
Abb. 3 > Darstellung der Massnahmen zum Schutz der <strong>Umwelt</strong> im UVB<br />
<strong>Umwelt</strong>schutzmassnahmen<br />
Begründung <strong>und</strong> Beschrieb im jeweiligen Kapitel zum <strong>Umwelt</strong>bereich<br />
Tabellarische Übersicht<br />
der Massnahmen<br />
(in Kap. 6.1)<br />
Massnahmenkarte<br />
(evtl. im Anhang zum UVB)<br />
Massnahmenblätter<br />
(evtl. im Anhang zum UVB)<br />
Die im UVB enthaltenen Massnahmen stellen <strong>die</strong> rechtliche Konformität der Anlage<br />
sicher <strong>und</strong> sind Bestandteil <strong>des</strong> Vorhabens. Ihre Auswirkungen auf <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong> müssen<br />
<strong>des</strong>halb mit demselben Detaillierungsgrad dargestellt werden wie das Vorhaben <strong>und</strong><br />
<strong>des</strong>sen Auswirkungen. Sie sind aufeinander abzustimmen <strong>und</strong> zusammen mit dem<br />
Vorhaben zu beurteilen. Sie gelten als Bestandteil <strong>des</strong> bei der zuständigen Behörde zur<br />
Genehmigung einzureichenden Vorhabens. Sie müssen <strong>des</strong>halb auch in den Projektplänen<br />
bzw. im Projektdossier enthalten sein. Die Instrumente <strong>und</strong> Mittel, mit denen<br />
sie umgesetzt werden sollen, sind aufzuzeigen (z. B. Landerwerb für Ersatz- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmassnahmen). Die Umsetzung <strong>die</strong>ser Massnahmen wird so mit der Genehmigung<br />
<strong>des</strong> Vorhabens verbindlich gesichert. Die Umsetzung der Massnahmen ist<br />
zeitlich festzulegen <strong>und</strong> zu befristen.<br />
Detaillierungsgrad<br />
der Massnahmen