UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die ... - Umwelt und Energie
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Modul 3 Verfahren Stand: November 2009 3<br />
2 > Die beteiligten Behörden<br />
Am <strong>UVP</strong>-Ablauf sind im Wesentlichen zwei Behörden beteiligt, nämlich:<br />
> <strong>die</strong> zuständige Behörde, <strong>die</strong> über das <strong>UVP</strong>-pflichtige Vorhaben entscheidet (durch<br />
Erteilen einer Bewilligung, Genehmigung oder Konzession) <strong>und</strong> dabei <strong>die</strong> <strong>UVP</strong><br />
durchführt. In der Regel ist <strong>die</strong>se Behörde zuständig für <strong>die</strong> Koordination der Vorarbeiten<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> Vorbereitung <strong>und</strong> Erteilung <strong>des</strong> Entscheids. In wenigen Fällen werden<br />
<strong>die</strong>se Zuständigkeiten nicht alle von der Entscheidbehörde wahrgenommen,<br />
sondern von einer ihr unterstellten Behörde. So ist etwa das ASTRA für <strong>die</strong> Vorbereitung<br />
<strong>des</strong> Entschei<strong>des</strong> über das generelle Projekt von Nationalstrassen zuständig,<br />
während der Bun<strong>des</strong>rat anschliessend <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit prüft <strong>und</strong> das generelle<br />
Projekt genehmigt (Kap. 2.2).<br />
> <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle, welche den UVB zu Handen der zuständigen Behörde<br />
beurteilt <strong>und</strong> nötigenfalls Auflagen <strong>und</strong> Bedingungen beantragt (z. B. für zusätzliche<br />
<strong>Umwelt</strong>schutzmassnahmen). Die <strong>UVP</strong> erfolgt je nach Anlagetyp in einem Verfahren<br />
vor Bun<strong>des</strong>behörden (Bun<strong>des</strong>verfahren) oder vor kantonalen oder kommunalen Behörden<br />
(kantonale Verfahren). Im B<strong>und</strong> ist das BAFU <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle.<br />
In den Kantonen sind <strong>die</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzfachstellen unterschiedlich ausgestaltet<br />
(<strong>Umwelt</strong>schutzämter, Fachstellen, Koordinationsstellen).<br />
zuständige Behörde;<br />
Art. 10a <strong>und</strong> 10b USG;<br />
Art. 5 <strong>UVP</strong>V<br />
<strong>Umwelt</strong>schutzfachstelle;<br />
Art. 10c <strong>und</strong> 42 USG;<br />
Art. 12 <strong>UVP</strong>V<br />
Die weiteren Akteure (Gesuchsteller, beschwerdeberechtigte Organisationen usw.) sind<br />
Gegenstand von Modul 4.