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Desinfektion<br />

Desinfektion von Trinkwasserleitungen<br />

Beim Füllen sind Schieber, Hydranten und sonstige Ventile intermittierend zu bedienen, damit<br />

die Desinfektionslösung das dort stehende Wasser ersetzt. Die benötigte Desinfektionslösung<br />

beträgt etwa die 1,5-fache Menge des Rohrleitungsinhaltes. Zur Ermittlung des Rohrleitungsinhaltes<br />

kann die Tabelle Seite 12.4 zu Rate gezogen werden. Die notwendige Menge der<br />

Dosierlösung errechnet sich aus der Konzentration der Dosierlösung (Anwendungsform nach<br />

Tabelle Seite 12.5), der gewünschten Konzentration der Desinfektionslösung (Tabelle Seite 12.7)<br />

und der benötigten Desinfektionslösung.<br />

Beispiel:<br />

Notwendige Chlordioxid-Lösung zur Desinfektion von 1000 m Rohrleitung DN 100<br />

Konzentration Dosierlösung:<br />

3 g ClO 2 / l<br />

Konzentration Desinfektionslösung:<br />

6 mg ClO 2 / l<br />

Rohrleitungsinhalt: 8 m 3<br />

Benötigte Menge der Desinfektionslösung: 12 m 3<br />

Notwendige Menge der Dosierlösung: 24 l<br />

12<br />

Es dürfen keine Desinfektionslösungen in das in Betrieb befindliche Rohrnetz eindringen. Der<br />

Umgang mit Desinfektionsmitteln und deren Lösungen darf nur erfahrenem und geschultem<br />

Personal in Auftrag gegeben werden. Die Betriebsanleitung für den Einsatz des Dosierungsgerätes<br />

ist zu beachten.<br />

In die Rohrleitung wird solange Desinfektionslösung gegeben, bis am Auslauf die gewünschte<br />

Konzentration nachweisbar ist. Die Dauer der Desinfektion von neuen Wasserversorgungsleitungen<br />

sollte mindestens 24 h betragen. Nach dieser Standzeit soll die Desinfektionslösung<br />

noch die halbe Konzentration der eingesetzten Desinfektionslösung aufweisen. Zum Nachweis<br />

eignet sich z.B. die Bestimmung mittels Teststäbchen.<br />

Bei den Desinfektionsverfahren hat sich das Standverfahren, das mit der Druckprobe kombiniert<br />

werden kann, bewährt. Das Kreislauf- und das Durchflussverfahren sind aufwendiger.<br />

Die Verfahren sind im DVGW-Arbeitblatt W 291 beschrieben.<br />

Am Ende der Desinfektionsmaßnahme ist die Rohrleitung mit mindestens dem dreifachen<br />

Rohrleitungsinhalt zu spülen, wobei die herausgespülte Desinfektionslösung gegebenenfalls<br />

behandelt werden muss. Die Rohrleitung darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn<br />

aufgrund von entsprechenden Untersuchungsergebnissen die mikrobiologische Unbedenklichkeit<br />

geführt worden ist und die von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerte für<br />

chemische Stoffe eingehalten werden. Hinweis hierzu gibt das DVGW-Arbeitsblatt W 291.<br />

Sollte es trotz Befolgen der Hinweise zu Schwierigkeiten kommen, könnten erfahrungsgemäß<br />

folgende Ursachen dafür verantwortlich sein:<br />

- Verbindungsschläuche nicht in hygienisch einwandfreiem Zustand<br />

- Rohrleitungsteile nicht spülbar, Endstücke zu lang<br />

- Konzentration zu gering, Dosierlösung zu alt, Dosierung zu gering oder nicht gleichmäßig<br />

- Desinfektionsmittel nicht an Wasserparameter angepasst<br />

12.8 SAINT-GOBAIN PAM DEUTSCHLAND GmbH • Saarbrücker Straße 51 • 66130 Saarbrücken Wasser-Systemtechnik

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