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PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

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Diese Kommentierung<br />

her ebenfalls vorrangig nach <strong>de</strong>r E-<strong>PRTR</strong>-VO. Deutsche Normen können jedoch ggf. als Auslegungshilfe<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n. Da das <strong>SchadRegProtAG</strong> die E-<strong>PRTR</strong>-VO lediglich ergänzt und<br />

ansonsten weitgehend auf sie verweist, ist die E-<strong>PRTR</strong>-VO im Anhang vollständig abgedruckt.<br />

Grundlage dieses Kommentars sind hauptsächlich rechtliche Analysen <strong>de</strong>s Ecologic Instituts für<br />

das UBA im Rahmen mehrerer Forschungsprojekte. Seit Inkrafttreten <strong>de</strong>r E-<strong>PRTR</strong>-VO und <strong>de</strong>s<br />

<strong>SchadRegProtAG</strong> hat sich das mit <strong>de</strong>m Vollzug betraute Umweltbun<strong>de</strong>samt mit einer Reihe von<br />

Fragen seitens <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Betreiber beschäftigt. Diese konnten größtenteils, auch gemeinsam<br />

mit Fachexperten, beantwortet und in Bund-Län<strong>de</strong>r-Fachgremien abgestimmt wer<strong>de</strong>n. Daraus<br />

ist umfangreiches Material entstan<strong>de</strong>n, welches meist in Form von FAQ auf <strong>de</strong>r Internetseite<br />

<strong>de</strong>s <strong>PRTR</strong> in <strong>de</strong>r Rubrik <strong>PRTR</strong>-WIKI steht. Einige dieser Antworten wur<strong>de</strong>n nach vorheriger Prüfung<br />

in diesen Kommentar integriert.<br />

Verhältnis zu an<strong>de</strong>ren Arbeitshilfen zum <strong>PRTR</strong>-Recht<br />

Für die Anwendung <strong>de</strong>s <strong>PRTR</strong>-Rechts liegen bereits Arbeitshilfen und Leitfä<strong>de</strong>n vor, die Teilbereiche<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen, europa- und völkerrechtlichen <strong>PRTR</strong>-Rechts erläutern. Die meisten dieser<br />

Arbeitshilfen wur<strong>de</strong>n jedoch bereits vor <strong>de</strong>r Umsetzung und ersten Berichterstattung erstellt. Außer<strong>de</strong>m<br />

gibt es bisher keine praxisorientierte Zusammenstellung aus rechtlicher Sicht. 15 Die vorliegen<strong>de</strong><br />

Kommentierung soll diese Lücke schließen. Die nachfolgend aufgezählten Arbeitshilfen<br />

und Leitfä<strong>de</strong>n können im WIKI auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen <strong>PRTR</strong> eingesehen wer<strong>de</strong>n. 16<br />

Zu <strong>de</strong>n Arbeitshilfen gehört ein „Leitfa<strong>de</strong>n für die Durchführung <strong>de</strong>s Europäischen <strong>PRTR</strong>” (nachfolgend:<br />

<strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n), <strong>de</strong>n die EU Kommission aufgrund Art. 14 E-<strong>PRTR</strong>-VO in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten erarbeitet hat. Der <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n steht auf <strong>de</strong>r E-<strong>PRTR</strong>-Internetseite<br />

(http://prtr.ec.europa.eu/) zusammen mit an<strong>de</strong>ren relevanten Informationen – wie häufig gestellten<br />

Fragen, Informationen zur Nachüberprüfung <strong>de</strong>s <strong>PRTR</strong> und Links zu internationalen Organisationen<br />

und nationalen <strong>PRTR</strong>-Internetseiten. Er soll die Umsetzung <strong>de</strong>s E-<strong>PRTR</strong> erleichtern und<br />

befasst sich insbeson<strong>de</strong>re mit folgen<strong>de</strong>n Aspekten:<br />

• Verfahren <strong>de</strong>r Berichterstattung;<br />

• mitzuteilen<strong>de</strong> Daten;<br />

• Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung;<br />

• Art zurückgehaltener Daten und Grün<strong>de</strong> für die Zurückhaltung, wenn es sich um vertrauliche<br />

Daten han<strong>de</strong>lt;<br />

• Verweise auf international anerkannte Verfahren zur Bestimmung und Analyse <strong>de</strong>r Freisetzung<br />

von Stoffen, Verfahren für Probenahmen;<br />

• Angabe <strong>de</strong>r Muttergesellschaften;<br />

• Kodierung von Tätigkeiten gemäß Anhang I <strong>de</strong>r E-<strong>PRTR</strong>-VO und <strong>de</strong>r IVU-Richtlinie.<br />

Der <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n bezieht sich allein auf das E-<strong>PRTR</strong> und befasst sich nicht mit <strong>de</strong>r Festlegung<br />

o<strong>de</strong>r Umsetzung von Verpflichtungen bezüglich nationaler <strong>PRTR</strong>s auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s <strong>PRTR</strong>-<br />

Protokolls.<br />

Daneben erschien 2007 das „<strong>PRTR</strong>-Praxishandbuch – <strong>de</strong>utsche Ergänzung zum <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n”<br />

(nachfolgend: <strong>PRTR</strong>-Praxishandbuch). Dieses Praxishandbuch wur<strong>de</strong> im Auftrag <strong>de</strong>s Umweltbun<strong>de</strong>samtes<br />

von <strong>de</strong>r LUBW Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

15 Mit Ausnahme einer kurzen Kommentierung <strong>de</strong>s <strong>SchadRegProtAG</strong> von Röckinghausen in Landmann/Rohmer, Umweltrecht,<br />

Kommentar, Band IV.<br />

16 https://wiki.prtr.bund.<strong>de</strong><br />

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