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PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

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§ 3 Erhebung von Informationen<br />

Kokereien, Nr. 1d)<br />

[frei für spätere Kommentierung]<br />

Anlagen zum Mahlen von Kohle mit einer Kapazität von 1 t pro Stun<strong>de</strong>, Nr. I e)<br />

Bei Nr. 1e) E-<strong>PRTR</strong>-VO han<strong>de</strong>lt es sich um eine neue <strong>PRTR</strong>-Tätigkeit. Anlagen zum Mahlen von<br />

Kohle wer<strong>de</strong>n üblicherweise bei Kohlekraftwerken o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Kohle einsetzen<strong>de</strong>n Feuerungsanlagen<br />

eingesetzt, weiterhin bei <strong>de</strong>r Zementherstellung, <strong>de</strong>r Herstellung von Kohlenstoff o<strong>de</strong>r<br />

Elektrographit sowie bei <strong>de</strong>r Herstellung von organischen Grundstoffen und Chemikalien. Sie<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Nr. 1.9 Sp. 2 <strong>de</strong>r 4. BImSchV zugeordnet. Es ist möglich, sie als Teil einer gemeinsamen<br />

Anlage o<strong>de</strong>r Betriebseinrichtung zu behan<strong>de</strong>ln, die unter eine an<strong>de</strong>re Nr. <strong>de</strong>r 4. BImSchV<br />

fällt, z.B. als Teil einer Feuerungsanlage nach Nr. 1.1 Sp. 1 <strong>de</strong>r 4. BImSchV.<br />

Anlagen zur Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen, Nr. 1 f)<br />

In Abgrenzung zur Herstellung von Koks, die unter die Tätigkeit 1d) “Kokereien” fällt, dürften in<br />

Nr. 1 f) mit “festen, rauchfreien Brennstoffen” in diesem Zusammenhang hauptsächlich Brikettieranlagen<br />

(Anlagen zum Brikettieren von Braun- o<strong>de</strong>r Steinkohle) gemeint sein.<br />

Teilweise ordnet das <strong>PRTR</strong>-Praxishandbuch Anlagen nach Nr. 4.6 Sp. 1 <strong>de</strong>r 4. BImSchV “Anlagen<br />

zur Herstellung von Ruß” <strong>de</strong>r Nr. 1 f) E-<strong>PRTR</strong>-VO zu. Offen ist, ob Anlagen, bei <strong>de</strong>nen als Ausgangsstoff<br />

Kohle statt Kohlenwasserstoffe eingesetzt wird, für das <strong>PRTR</strong> zu berücksichtigen sind.<br />

Sofern man Holzkohle nicht als „festen, rauchfreien Brennstoff” ansieht, spricht dies dagegen,<br />

Holzkohlenmeileranlagen <strong>de</strong>r Nr. 1 f) E-<strong>PRTR</strong>-VO zuzuordnen.<br />

Herstellung und Verarbeitung von Metallen<br />

Röst- und Sinteranlagen für Metallerz, einschließlich sulfidischer Erze, Nr. 2 a)<br />

Unter Nr. 2 a) E-<strong>PRTR</strong>-VO fallen insbeson<strong>de</strong>re Anlagen nach Nr. 3.1 Sp. 1 <strong>de</strong>r 4. BImSchV “Anlagen<br />

zum Rösten (Erhitzen unter Luftzufuhr zur Überführung in Oxi<strong>de</strong>), Schmelzen o<strong>de</strong>r Sintern<br />

(Stückigmachen von feinkörnigen Stoffen durch Erhitzen) von Erzen”. Das reine Schmelzen ist in<br />

Nr. 2 a) E-<strong>PRTR</strong>-VO allerdings nicht genannt. Soweit man darauf abstellt, dass Rösten und Sintern<br />

Prozesse unterhalb <strong>de</strong>r Schmelztemperatur sind, liegt keine Tätigkeit gem. Nr. 2 a) E-<strong>PRTR</strong>-VO vor.<br />

Anlagen für die Herstellung von Roheisen o<strong>de</strong>r Stahl (Primär- o<strong>de</strong>r Sekundärschmelzung) einschließlich<br />

Stranggießen mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stun<strong>de</strong>, Nr. 2 b)<br />

[frei für spätere Kommentierung]<br />

Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Warmwalzen mit einer Kapazität von 20 t Rohstahl pro<br />

Stun<strong>de</strong>, Nr. 2 c) i).<br />

[frei für spätere Kommentierung]<br />

Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Schmie<strong>de</strong>n mit Hämmern, mit einer Schlagenergie von 50<br />

Kilojoule pro Hammer bei einer Wärmeleistung von über 20 MW, Nr. 2 c) ii)<br />

[frei für spätere Kommentierung]<br />

Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Aufbringen schmelzflüssiger metallischer Schutzschichten,<br />

Nr. 2 c) iii)<br />

[frei für spätere Kommentierung]<br />

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