12.11.2014 Aufrufe

PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einleitung<br />

Die Verweisungen auf die E-<strong>PRTR</strong>-VO sind durchweg dynamisch, d.h. sie beziehen sich auf die<br />

jeweils aktuelle Fassung <strong>de</strong>r E-<strong>PRTR</strong>-VO. Der dynamische Verweis ergibt sich aus <strong>de</strong>m Vollzitat<br />

in § 1 ausdrücklich auf die E-<strong>PRTR</strong>-VO „in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung”, sowie <strong>de</strong>n Kurzzitaten<br />

in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen. 40 Eine Ausnahme sind die Bußgeldvorschriften in § 7, die im<br />

Wege <strong>de</strong>r statischen Verweisung auf die Pflichten nach <strong>de</strong>r E-<strong>PRTR</strong>-VO Bezug nimmt. 41<br />

Das <strong>SchadRegProtAG</strong> ergänzt die E-<strong>PRTR</strong>-VO ausweislich <strong>de</strong>r <strong>Gesetz</strong>esbegründung wie folgt:<br />

• Es legt die Form fest, in <strong>de</strong>r die Betreiber ihren Berichtspflichten nachkommen müssen.<br />

• Es bestimmt <strong>de</strong>n Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Betreiber ihren Berichtspflichten nachkommen<br />

müssen.<br />

• Es bestimmt, dass und welche <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n genannten Angaben durch die zuständige<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> an das Umweltbun<strong>de</strong>samt übermittelt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

• Es verpflichtet das Umweltbun<strong>de</strong>samt zur Übermittlung <strong>de</strong>r ihm von <strong>de</strong>n zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

übermittelten Informationen an die Europäische Kommission.<br />

• Es führt Bußgeldtatbestän<strong>de</strong> ein für <strong>de</strong>n Fall, dass gegen die E-<strong>PRTR</strong>-VO o<strong>de</strong>r eine zu ihrer<br />

Durchführung erlassene Bestimmung verstoßen wird. 42<br />

Mit <strong>de</strong>r Abschaffung <strong>de</strong>s vorherigen Schadstoffemissionsregisters EPER wur<strong>de</strong>n auch die Regelungen<br />

in <strong>de</strong>r 11. BImSchV gestrichen, die die Übermittlung von Informationen an das EPER regelten.<br />

Jedoch bleiben die sonstigen Pflichten zur Emissionserklärung nach <strong>de</strong>r 11. BImSchV und<br />

zur Großfeuerungsanlagen-Meldung nach <strong>de</strong>r 13. BImSchV unberührt. 43 Die internetgestützte<br />

einheitliche Software BUBE soll das Nebeneinan<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Berichtspflichten für Betreiber<br />

und Behör<strong>de</strong>n erleichtern, in<strong>de</strong>m alle Informationen über ein gemeinsames Portal übermittel<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Im Gegensatz zum EPER müssen Betreiber von Betriebseinrichtungen in Deutschland nun über<br />

zusätzlich neun industrielle Tätigkeiten und zusätzlich 41 Schadstoffe berichten. Neu eingestellt<br />

wer<strong>de</strong>n in das Register zu<strong>de</strong>m Freisetzungen in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n, Freisetzung von Schadstoffen aus diffusen<br />

Quellen in angemessener räumlicher Detaillierung sowie die Verbringung von Abfällen<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Standortes und Schadstoffen in Abwasser, welches zur Abwasserbehandlung bestimmt<br />

ist. Die meisten <strong>de</strong>r neuen Schadstoffe sind in Deutschland entwe<strong>de</strong>r eingeschränkt zulässig,<br />

verboten o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren Berichtspflichten bereits erfasst. 44<br />

Das <strong>de</strong>utsche <strong>PRTR</strong> ist seit Juni 2009 in Internet unter www.thru.<strong>de</strong> zugänglich.<br />

<strong>Gesetz</strong>gebungszuständigkeit<br />

Die <strong>Gesetz</strong>gebungszuständigkeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 (u.a. Bo<strong>de</strong>nrecht)<br />

und Nr. 24 (die Abfallwirtschaft, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung). Die Vorschriften<br />

zur Errichtung und Unterhaltung <strong>de</strong>s Registers durch die Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> Umweltbun<strong>de</strong>samt<br />

nach § 2 <strong>SchadRegProtAG</strong> sowie zur Übermittlung <strong>de</strong>r ihm von <strong>de</strong>n zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

übermittelten Informationen an die Europäische Kommission nach § 6 stützen sich<br />

auf Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG. Die Vorschriften zur Regelung <strong>de</strong>r Form und <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>r<br />

40 Handbuch <strong>de</strong>r Rechtsförmlichkeit, Rn. 243.<br />

41 BT-Drs. 16/3756, S. 12.<br />

42 BT-Drs. 16/3756, S. 10.<br />

43 Siehe dazu ausführlich Hansmann/Röckinghausen in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, 11. BImSchV, § 1 Anwendungsbereich.<br />

44 BT-Drs. 16/3756 S. 11.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!