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PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

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Überblick: Das Recht <strong>de</strong>r Schadstoffregister<br />

Abbildung 1: Das internationale, europarechtliche und nationale <strong>PRTR</strong>-Recht (Quelle: <strong>PRTR</strong>-<br />

Praxishandbuch, S. 21.)<br />

Abkommen vom 21.Mai 2003 „Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister”<br />

(nachfolgend <strong>PRTR</strong>-Protokoll). 7 Die Europäische Union (EU) 8 sowie Deutschland und die meisten<br />

an<strong>de</strong>ren EU-Mitgliedstaaten haben das Protokoll ratifiziert und sind daher jeweils völkerrechtlich<br />

zur Errichtung eines Schadstoffregisters verpflichtet. 9<br />

In Umsetzung dieser Pflicht erließ die (damalige) EG im Januar 2006 die Verordnung über die<br />

Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters 10 (nachfolgend:<br />

E-<strong>PRTR</strong>-VO). Diese Verordnung richtet ein europäisches <strong>PRTR</strong> ein und verpflichtet alle Mitgliedstaaten,<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Daten zu erheben und an die europäische Kommission weiterzulei-<br />

7 Protokoll vom 21.Mai 2003 über Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister, BGBl. 2007 II S. 546, in Kraft 8.<br />

Oktober 2009.<br />

8 Als das Protokoll unterzeichnet und in Kraft trat, war die damals noch existieren<strong>de</strong> und zuständige Europäische Gemeinschaft<br />

(EG) Unterzeichner und Vertragspartei. Mit <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>s Vertrags von Lissabon am 1. Dezember<br />

2009 ging die EG in <strong>de</strong>r Europäischen Union auf, die rechtlich an Stelle <strong>de</strong>r EG tritt.<br />

9 Zum Stand <strong>de</strong>r Unterzeichner und Ratifikationen s. http://www.unece.org/env/pp/ratification.html<br />

10 Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 18. 1. 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und<br />

-verbringungsregisters und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG <strong>de</strong>s Rates, ABl. EU Nr. L 33 vom<br />

4.2.2006, S. 1-17; geän<strong>de</strong>rt durch Verordnung (EG) Nr. 596/2009 <strong>de</strong>s Europaischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 18.<br />

Juni 2009, ABl. EU Nr. L 188 vom 18.7.2009, S. 14.<br />

8

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