PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de
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Überblick und Systematik<br />
Abbildung 2: Kriterien zur Überprüfung <strong>de</strong>r Berichtspflicht (Quelle: <strong>PRTR</strong>-Praxishandbuch, S. 9.)<br />
Verbringung von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb <strong>de</strong>s Standorts ergeben sich<br />
die berichtspflichtigen Schadstoffe und die Schwellenwerte aus Anhang II E-<strong>PRTR</strong>-VO. Für die Verbringung<br />
von Abfällen außerhalb <strong>de</strong>s Standorts bestimmt Art. 5 Abs. 1 S. 1 (b) E-<strong>PRTR</strong>-VO unterschiedliche<br />
Schwellenwerte für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (s. Abb. I).<br />
Über Emissionen aus diffusen Quellen haben die Betreiber von Betriebseinrichtungen nicht zu<br />
berichten. Diese Berichtspflicht richtet sich allein an die zuständigen Behör<strong>de</strong>n gem. § 2 Abs. 2<br />
Nr. 5 i.V.m. Art. 8 E-<strong>PRTR</strong>-VO (s. dort).<br />
Betreiber, <strong>de</strong>ren Betriebseinrichtungen die Voraussetzungen für die <strong>PRTR</strong>-Berichtspflicht gem.<br />
Art. 5 Abs. 1 E-<strong>PRTR</strong>-VO nicht erfüllen, sind nicht verpflichtet, dies anzuzeigen. Die für mehrere<br />
Berichtspflichten verwen<strong>de</strong>te BUBE-Software erlaubt diesen Betreibern aber, eine sogenannte<br />
Null-Meldung (=Fehlanzeige) vorzunehmen. Diese Rückmeldung erleichtert <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Vollzug.<br />
Neben <strong>de</strong>n Informationen über Schadstoffe sind gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 E-<strong>PRTR</strong>-VO eine Reihe<br />
von Informationen über die Betriebseinrichtung zu übermitteln. Art. 5 E-<strong>PRTR</strong>-VO enthält außer<strong>de</strong>m<br />
weitere Regelungen zur Art und Weise <strong>de</strong>r Datenermittlung und Berichterstattung sowie<br />
zur Verwaltung <strong>de</strong>r Daten. Anhang III E-<strong>PRTR</strong>-VO enthält das Format, in <strong>de</strong>m die Daten zu übermitteln<br />
sind. Gem. § 3 Abs. 1 sind die Daten in elektronischer Form zu übermitteln, wobei die<br />
zuständige Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> ein bestimmtes Format vorschreiben kann.<br />
Die Behör<strong>de</strong> kann die Berichtspflicht verwaltungsrechtlich durchsetzen, wobei § 7 ergänzen<strong>de</strong><br />
Bußgeldvorschriften enthält.<br />
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