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PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

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§ 3 Erhebung von Informationen<br />

Tätigkeiten nicht übermitteln. Wenn eine Differenzierung aber nicht möglich o<strong>de</strong>r unverhältnismäßig<br />

ist, können die Freisetzungen aller Tätigkeiten <strong>de</strong>r Betriebseinrichtungen übermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n. 69<br />

Kapazitätsschwellenwerte in Anhang I<br />

Eine Betriebseinrichtung ist berichtspflichtig gem. E-<strong>PRTR</strong>-VO und <strong>SchadRegProtAG</strong>, wenn sie für<br />

min<strong>de</strong>stens eine Tätigkeit <strong>de</strong>n Kapazitätsschwellenwert in Spalte 3 <strong>de</strong>r Tabelle in Anhang I E-<br />

<strong>PRTR</strong>-VO überschreitet. Wenn <strong>de</strong>r Kapazitätsschwellenwert lediglich erreicht, jedoch nicht überschritten<br />

wird, ist keine Berichterstattung erfor<strong>de</strong>rlich. Wenn ein Betreiber mehrere Tätigkeiten<br />

durchführt, die unter dieselbe Tätigkeitskategorie für dieselbe Betriebseinrichtung am selben<br />

Standort fallen, wer<strong>de</strong>n die Kapazitäten dieser Tätigkeiten (z.B. die Wirkbadvolumina) addiert.<br />

Ein Sternchen (*) in Spalte 3 von Anhang I be<strong>de</strong>utet, dass es keinen Kapazitätsschwellenwert gibt<br />

und alle Betriebseinrichtungen, die diese Tätigkeit ausführen, berichtspflichtig sind, sofern <strong>de</strong>r<br />

Schadstoffschwellenwert in Anhang II E-<strong>PRTR</strong>-VO überschritten wird.<br />

Haupt- und Nebentätigkeiten<br />

Der Bericht muss zwischen Haupt- und Nebentätigkeiten einer Betriebseinrichtung unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Häufig entspricht die Haupt-Anhang-I-Tätigkeit <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Haupttätigkeit <strong>de</strong>r Betriebseinrichtung.<br />

Wenn die wirtschaftliche Haupttätigkeit nicht repräsentativ für die in <strong>de</strong>r Betriebseinrichtung<br />

durchgeführten Prozesse ist, könnte die Haupt-Anhang-I-Tätigkeit <strong>de</strong>r Betriebseinrichtung<br />

<strong>de</strong>r am stärksten umweltverschmutzen<strong>de</strong>n Tätigkeit zugeordnet wer<strong>de</strong>n. Sämtliche<br />

Freisetzungen und Verbringungen außerhalb <strong>de</strong>s Standorts <strong>de</strong>r Betriebseinrichtung wer<strong>de</strong>n<br />

bei <strong>de</strong>r weiteren Zusammenfassung <strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r vom Betreiber angegebenen Haupt-Anhang-I-<br />

Tätigkeit zugeschrieben. 70<br />

Kodierung <strong>de</strong>r Anhang-I-Tätigkeiten<br />

Laut Anhang III E-<strong>PRTR</strong>-VO ist für je<strong>de</strong> Tätigkeit die Kodierung nach Anhang I sowie – soweit verfügbar<br />

– bei IVU-Tätigkeiten die IVU-Nr. anzugeben.<br />

Die Kodierung nach Anhang I setzt sich aus <strong>de</strong>r Nummer <strong>de</strong>s Sektors und <strong>de</strong>r Nummer <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

zusammen. Der Sektor allein genügt nicht. Bei bestimmten Tätigkeiten unterglie<strong>de</strong>rt Anhang<br />

I weiter von (i) bis (xi). Diese Unterteilung muss nicht gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. 71 Die IVU-Nr. lässt<br />

sich allerdings nicht aus Anhang I E-<strong>PRTR</strong>-VO entnehmen.<br />

Tätigkeiten <strong>de</strong>s Anhang I<br />

Anhaltspunkte für <strong>de</strong>utsche Betreiber, ob er eine Betriebseinrichtung eine Tätigkeit gem. E-<strong>PRTR</strong>-<br />

VO ausübt, bietet eine ggf. bereits bekannte Zuordnung zu einer Tätigkeit in <strong>de</strong>r IVU-Richtlinie,<br />

69 <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n, S. 16<br />

70 <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n, S. 24.<br />

71 <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n, S. 23.<br />

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