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PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) - Thru.de

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§ 3 Erhebung von Informationen<br />

• Daten zu Freisetzungen in Wasser für je<strong>de</strong>n Schadstoff in Anhang II in Mengen, die <strong>de</strong>n<br />

Schwellenwert nach Art. 5 Abs. 1 S. 1(a) überschreiten;<br />

• Daten zu Freisetzungen in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n für je<strong>de</strong>n Schadstoff in Anhang II in Mengen, die<br />

<strong>de</strong>n Schwellenwert nach Art. 5 Abs. 1 S. 1(a) überschreiten;<br />

• Verbringungen außerhalb <strong>de</strong>s Standortes von gefährlichen Abfällen in Mengen, die <strong>de</strong>n<br />

Schwellenwert in Art. 5 Abs. 1 S. 1 (b) E-<strong>PRTR</strong>-VO überschreiten;<br />

• Verbringungen außerhalb <strong>de</strong>s Standortes von nicht gefährlichen Abfällen in Mengen, die<br />

<strong>de</strong>n Schwellenwert in Art. 5 Abs. 1 S. 1 (b) E-<strong>PRTR</strong>-VO überschreiten;<br />

• Verbringungen von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb <strong>de</strong>s Standortes, das<br />

für die Abwasserbehandlung bestimmt ist, in Mengen, die <strong>de</strong>n Schwellenwert in Art. 5<br />

Abs. 1 S. 1 (c) E-<strong>PRTR</strong>-VO überschreiten.<br />

Der Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 Satz 4 E-<strong>PRTR</strong>-VO bestimmt, dass die zu berichten<strong>de</strong>n Freisetzungen<br />

alle Freisetzungen aus sämtlichen in Anhang I aufgeführten Quellen am Standort <strong>de</strong>r Betriebseinrichtung<br />

umfassen.<br />

Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen an die Daten<br />

Sowohl für Freisetzungen als auch für Verbringungen gelten folgen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen:<br />

• Die Betreiber sind verpflichtet, die Informationen mit einer angemessenen Häufigkeit zu<br />

sammeln, dabei die besten verfügbaren Informationen zu nutzen sowie die <strong>de</strong>n Informationen<br />

zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren verfügbar zu halten<br />

(Art. 5 Abs. 3 bis 5).<br />

• Der Bericht muss angeben, ob die Informationen auf Messungen (M), Berechnungen ( C)<br />

o<strong>de</strong>r Schätzungen ( E) beruhen; 59 für M und C muss er zusätzlich die verwen<strong>de</strong>te Analyseund/o<strong>de</strong>r<br />

Berechnungsmetho<strong>de</strong> angeben (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 E-<strong>PRTR</strong>-VO). 60<br />

• Zu berichten sind alle versehentlichen, absichtlichen, routinemäßigen und nicht-routinemäßigen<br />

Freisetzungen und Verbringungen außerhalb <strong>de</strong>s Standortes. (Art. 5 Abs. 2 E-<strong>PRTR</strong>-VO)<br />

• Versehentliche Freisetzungen sind zusätzlich separat anzugeben (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 E-<strong>PRTR</strong>-<br />

VO), nicht jedoch versehentliche Verbringungen von Abfällen o<strong>de</strong>r von in Abwasser enthaltenen<br />

Schadstoffen 61<br />

• Freisetzungen und Verbringungen außerhalb <strong>de</strong>s Standortes aus Nicht-Anhang-I-Tätigkeiten<br />

wer<strong>de</strong>n nicht in die berichteten Daten eingeschlossen, können aber, wenn dies praktikabler<br />

und kostengünstig ist, zusammen mit <strong>de</strong>n Anhang I-Tätigkeiten berichtet wer<strong>de</strong>n. 62<br />

• Die Menge <strong>de</strong>r Schadstoffe ist jeweils mitzuteilen. Die Freisetzungen wer<strong>de</strong>n in kg pro Jahr<br />

(kg/a) mit drei signifikanten Stellen angegeben. Abfälle wer<strong>de</strong>n in t pro Jahr und auch mit<br />

drei signifikanten Stellen t/Jahr angegeben. 63<br />

59 M, C und E sind die im Anhang III <strong>de</strong>r E-<strong>PRTR</strong>-VO benutzten Abkürzungen.<br />

60 Ausführliche Informationen zur Anwendung <strong>de</strong>r Bestimmungsverfahren und (für M und C) <strong>de</strong>r Mess- und Berechnungsverfahren<br />

fin<strong>de</strong>n sich im <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n, S. 34-46, Abschnitt 1.1.11 (1.1.11.1-1.1.11.5).<br />

61 Die in <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n auf S. 30 in Tabelle 9 dargestellt Spalte „A (versehentlich) kg/Jahr” ist daher ein Fehler.<br />

62 <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n, S. 16.<br />

63 <strong>PRTR</strong>-Leitfa<strong>de</strong>n, S. 25.<br />

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