Selbstevaluierung Tier
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A Bodenbeschaffenheit<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
Eingestreute Liegeflächen werden von den <strong>Tier</strong>en gegenüber nicht eingestreuten<br />
bevorzugt.<br />
Für Tiefboxen hat sich eine feste und ausreichend hohe Stroh-Mist-Matratze<br />
in der Praxis sehr gut bewährt. Auch lose Schüttungen aus Flusssand können<br />
unter bestimmten Voraussetzungen für Tiefboxen Verwendung finden.<br />
Für Flüssigmistsysteme mit Hochboxen haben sich etwa 3 bis 8 cm dicke,<br />
weiche Matten aus Kunststoffen und/oder Gummi, weiche Zweischichtmatten<br />
oder Kuhmatratzen (gummischnitzelgefüllte Beläge) bewährt, doch bestehen<br />
erhebliche Unterschiede in der Qualität von Handelsprodukten. Es<br />
wird empfohlen, nur von unabhängigen Institutionen geprüfte Beläge einzusetzen.<br />
Rinder bevorzugen zum Ruhen weiche und verformbare Böden. Während<br />
des Abliege- und Aufstehvorganges lasten bis zu 87 % des Körpergewichtes<br />
auf den Karpalgelenken. Einstreu führt durch Ausmuldung zu einer höheren<br />
Auflagefläche und damit zu einer geringeren Punktbelastung. Zudem liegen<br />
Rinder selten ganz ruhig. Hautpflege und Änderung in der Liegeposition führen<br />
zu Radierbewegungen am Boden. Raue und harte Bodenoberflächen<br />
verursachen Haut- und Druckschäden (haarlose Stellen, Hautabschürfungen,<br />
Umfangsvermehrungen) an wenig geschützten Partien wie Karpus und<br />
Sprunggelenk. Zu wenig weiche Liegeflächen können auch zu langen Stehzeiten<br />
(Klauenerkrankungen, Minderleistung) und bei Liegeboxenlaufställen<br />
zu vermehrtem Abliegen auf den Gängen führen.<br />
Des Weiteren ist die Temperatur der Liegefläche für das Liegeverhalten von<br />
Bedeutung. Unterschreitet die Temperatur der Liegefläche 10° C, dann werden<br />
die Liegeperioden deutlich kürzer. Dies muss als Reaktion auf unangenehm<br />
hohen Wärmeentzug gewertet werden. Am höchsten ist die Wärmeabgabe<br />
am dünnhäutigen und spärlich behaarten Euter.<br />
Keine.<br />
A 5 Die Liegeflächen der <strong>Tier</strong>e sind trocken.<br />
Rechtsnorm 1. ThVO, Anlage 2, 2.1.1: Die Liegeflächen der <strong>Tier</strong>e müssen trocken [...] sein, [...].<br />
Erhebung<br />
16<br />
Es werden die Liegeflächen und die <strong>Tier</strong>e selbst beurteilt.<br />
Liegefläche beurteilen: Es wird die Trockenheit der Liegefläche subjektiv<br />
beurteilt. Indirekte Hinweise können die Art und Menge der verwendeten<br />
Einstreumaterialien, das Stallklima oder der Anbringungsort der Tränken geben.<br />
Stark verschmutzte Liegeflächen können jedenfalls nicht als trocken<br />
eingestuft werden. Die Oberflächen aller Liegenflächenbeläge müssen trocken<br />
gehalten werden, gegebenenfalls mit Strohmehl, Häckselstroh oder<br />
ähnlichem Material.<br />
<strong>Tier</strong>e beurteilen: Es wird beurteilt, ob das Haarkleid nass, verklebt oder<br />
stark verschmutzt ist. Dabei sollen jene Regionen beurteilt werden, die<br />
hauptsächlich von Verschmutzung betroffen sind.:<br />
1. Ano-Genitalregion<br />
2. Euter<br />
3. Bauch<br />
4. Oberschenkel<br />
5. Hinterextremität - vom Sprunggelenk bis zum Boden (bzw.Klauen bis<br />
Höhe Sprunggelenk)<br />
Begriff „Liegebereich (Liegefläche)“ vgl. Glossar.