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Selbstevaluierung Tier

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A Bodenbeschaffenheit<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

Eingestreute Liegeflächen werden von den <strong>Tier</strong>en gegenüber nicht eingestreuten<br />

bevorzugt.<br />

Für Tiefboxen hat sich eine feste und ausreichend hohe Stroh-Mist-Matratze<br />

in der Praxis sehr gut bewährt. Auch lose Schüttungen aus Flusssand können<br />

unter bestimmten Voraussetzungen für Tiefboxen Verwendung finden.<br />

Für Flüssigmistsysteme mit Hochboxen haben sich etwa 3 bis 8 cm dicke,<br />

weiche Matten aus Kunststoffen und/oder Gummi, weiche Zweischichtmatten<br />

oder Kuhmatratzen (gummischnitzelgefüllte Beläge) bewährt, doch bestehen<br />

erhebliche Unterschiede in der Qualität von Handelsprodukten. Es<br />

wird empfohlen, nur von unabhängigen Institutionen geprüfte Beläge einzusetzen.<br />

Rinder bevorzugen zum Ruhen weiche und verformbare Böden. Während<br />

des Abliege- und Aufstehvorganges lasten bis zu 87 % des Körpergewichtes<br />

auf den Karpalgelenken. Einstreu führt durch Ausmuldung zu einer höheren<br />

Auflagefläche und damit zu einer geringeren Punktbelastung. Zudem liegen<br />

Rinder selten ganz ruhig. Hautpflege und Änderung in der Liegeposition führen<br />

zu Radierbewegungen am Boden. Raue und harte Bodenoberflächen<br />

verursachen Haut- und Druckschäden (haarlose Stellen, Hautabschürfungen,<br />

Umfangsvermehrungen) an wenig geschützten Partien wie Karpus und<br />

Sprunggelenk. Zu wenig weiche Liegeflächen können auch zu langen Stehzeiten<br />

(Klauenerkrankungen, Minderleistung) und bei Liegeboxenlaufställen<br />

zu vermehrtem Abliegen auf den Gängen führen.<br />

Des Weiteren ist die Temperatur der Liegefläche für das Liegeverhalten von<br />

Bedeutung. Unterschreitet die Temperatur der Liegefläche 10° C, dann werden<br />

die Liegeperioden deutlich kürzer. Dies muss als Reaktion auf unangenehm<br />

hohen Wärmeentzug gewertet werden. Am höchsten ist die Wärmeabgabe<br />

am dünnhäutigen und spärlich behaarten Euter.<br />

Keine.<br />

A 5 Die Liegeflächen der <strong>Tier</strong>e sind trocken.<br />

Rechtsnorm 1. ThVO, Anlage 2, 2.1.1: Die Liegeflächen der <strong>Tier</strong>e müssen trocken [...] sein, [...].<br />

Erhebung<br />

16<br />

Es werden die Liegeflächen und die <strong>Tier</strong>e selbst beurteilt.<br />

Liegefläche beurteilen: Es wird die Trockenheit der Liegefläche subjektiv<br />

beurteilt. Indirekte Hinweise können die Art und Menge der verwendeten<br />

Einstreumaterialien, das Stallklima oder der Anbringungsort der Tränken geben.<br />

Stark verschmutzte Liegeflächen können jedenfalls nicht als trocken<br />

eingestuft werden. Die Oberflächen aller Liegenflächenbeläge müssen trocken<br />

gehalten werden, gegebenenfalls mit Strohmehl, Häckselstroh oder<br />

ähnlichem Material.<br />

<strong>Tier</strong>e beurteilen: Es wird beurteilt, ob das Haarkleid nass, verklebt oder<br />

stark verschmutzt ist. Dabei sollen jene Regionen beurteilt werden, die<br />

hauptsächlich von Verschmutzung betroffen sind.:<br />

1. Ano-Genitalregion<br />

2. Euter<br />

3. Bauch<br />

4. Oberschenkel<br />

5. Hinterextremität - vom Sprunggelenk bis zum Boden (bzw.Klauen bis<br />

Höhe Sprunggelenk)<br />

Begriff „Liegebereich (Liegefläche)“ vgl. Glossar.

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