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Selbstevaluierung Tier

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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />

B 19 Gruppenbuchten für Kälber sind mindestens so groß, wie in Tabelle B 19 angegeben.<br />

Rechtsnorm<br />

1. ThVO, Anlage 2, 3.2.3: Bei Gruppenhaltung von Kälbern gelten folgende Mindestmaße:<br />

Kälbergewicht 1<br />

Buchtenfläche<br />

bis 150 kg<br />

1,60 m 2 /<strong>Tier</strong><br />

bis 220 kg<br />

1,80 m 2 /<strong>Tier</strong><br />

über 220 kg<br />

2,00 m 2 /<strong>Tier</strong><br />

1<br />

im Durchschnitt der Gruppe<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2.1.1: Die Liegeflächen der <strong>Tier</strong>e müssen [...] so gestaltet sein, dass alle<br />

<strong>Tier</strong>e gleichzeitig und ungehindert liegen können.<br />

Erhebung • Berechnen Sie die gesamte frei zugängliche Bodenfläche der Bucht (als<br />

Grundfläche mit Länge x Breite) und dividieren Sie diese Quadratmeteranzahl<br />

durch die Anzahl der in dieser Bucht gehaltenen <strong>Tier</strong>e. Vergleichen<br />

Sie dieses Ergebnis (m²/<strong>Tier</strong>) mit dem entsprechenden Wert in Tabelle<br />

B 19. Dabei ist vom Durchschnittsgewicht der Gruppe zum Zeitpunkt<br />

der Beurteilung auszugehen. Das in der jeweiligen Box zu erreichende<br />

Höchstgewicht ist zu berücksichtigen. Dreiseitig begrenzte Fressstände,<br />

in denen sich die <strong>Tier</strong>e nicht umdrehen können, werden nicht zur frei zugänglichen<br />

Bodenfläche gerechnet. (siehe Glossar: Fressstände)<br />

• Diese Mindest-Buchtenflächen gelten auch für die Haltung von Kälbern in<br />

Gruppen-Iglus oder Kälberhütten.<br />

• Ein Kälberschlupf (z. B. in der Mutterkuhhaltung) stellt keine eigenständige<br />

Gruppenbucht dar (bezüglich Flächenbedarf vgl. Frage B 14).<br />

Erfüllt wenn die Mindestbuchtenfläche für das jeweilige <strong>Tier</strong>gewicht eingehalten wird.<br />

Empfehlung • Für die Gruppenhaltung von Kälbern sind Einraum- und Mehrraumbuchten<br />

mit eingestreuter Liegefläche empfehlenswert.<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

• Ein höheres Platzangebot kommt den Ansprüchen der <strong>Tier</strong>e entgegen.<br />

• In größeren Beständen können auch Kälber im Liegeboxenlaufstall<br />

gehalten werden, wenn sie etwa alle 6 – 8 Wochen in Buchten mit größeren<br />

Liegeboxen umgebuchtet werden. Es sollten folgende Mindestmaße<br />

eingehalten werden (FAT, Schweiz):<br />

<strong>Tier</strong>gewicht<br />

Boxenlänge<br />

wandständig<br />

Boxenlänge gegenständig<br />

Boxenbreite<br />

bis 150 kg 150,00 cm 140,00 cm 60,00 cm<br />

bis 200 kg 160,00 cm 150,00 cm 70,00 cm<br />

Kälber benötigen ausreichend Platz zum artgemäßen Ruhen, zur Bewegung<br />

und zum Ausleben des Spielverhaltens.<br />

Keine, auch wenn zur Einrichtung einer Gruppenhaltung bauliche Maßnahmen<br />

notwendig sind.<br />

(bis 1.1.2007 für Anlagen, die zwischen 1.1.1994 – 31.12.1997 errichtet wurden)<br />

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