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Selbstevaluierung Tier

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Glossar<br />

Glossar<br />

Anbindehaltung, dauernde: ist eine Anbindehaltung ohne Gewährung an mind. 90 Tagen<br />

im Jahr von geeigneten Bewegungsmöglichkeiten oder geeignetem Auslauf oder Weidegang.<br />

Anbindehaltung: bezeichnet eine Haltung, bei der jedes <strong>Tier</strong> einzeln auf einem Standplatz<br />

durch eine Anbindevorrichtung fixiert ist.<br />

Anbindestand Kurzstand, Mittellangstand<br />

Andere geeignete Flüssigkeiten: sind Flüssigkeiten, die den Flüssigkeitsbedarf der <strong>Tier</strong>e<br />

decken, Gesundheit und Wohlbefinden des <strong>Tier</strong>es nicht beeinträchtigen und in hygienisch<br />

einwandfreier Qualität, über die Milchtränke hinaus, vorgelegt werden. z. B. Tee, Elektrolytgetränke,<br />

usw.<br />

Auslauf: ist eine vom Stallbereich (zeitweise) getrennte Bewegungsfläche im Freien. Ausläufe<br />

befinden sich in direktem Anschluss an das Stallgebäude. Begrifflich abzugrenzen ist<br />

der Auslauf vom der Weide und von einer dauernden Freilandhaltung.<br />

Barnabgrenzung, bewegliche bewegliche Barnabgrenzung<br />

Barnsockel (Krippenmauer): bezeichnet die bauliche Abgrenzung zwischen dem Futterbarn<br />

und der Standfläche für die <strong>Tier</strong>e.<br />

Bauliche Maßnahme: geht gem. § 44 Abs. 4 TSchG über die Instandsetzung oder über die<br />

Ersetzung einzelner Elemente hinaus. Es sind darunter alle Veränderungen an Gebäuden<br />

und Abänderungen an Haltungseinrichtungen, die über die Einstellung bzw. Justierung beweglicher<br />

Teile hinausgehen, zu verstehen.<br />

Bestehende Anlagen und Haltungseinrichtungen (Stallungen, Gebäude): damit sind<br />

Stallungen gemeint, die bereits vor dem 1. Jänner 2005 in der vorliegenden Form bestanden<br />

haben.<br />

Bewegliche Barnabgrenzungen: grenzen den Futterbarn von der Standfläche der <strong>Tier</strong>e<br />

ab. Sie sind flexibel ausgeführt und können z. B. aus Gummi oder ähnlichem Material hergestellt<br />

sein.<br />

Buchten mit vollperforierten Böden: Vollspalten- bzw. Volllochbodenbuchten<br />

Buchten ohne vollperforierte Böden: dies umfasst alle Laufställe, deren Liegefläche nicht<br />

durch Liegeboxen unterteilt ist und die nicht zur Gruppe der Vollspalten- bzw. Volllochbödenbuchten<br />

gehören. Zu dieser Kategorie gehören sowohl Einraum– als auch Mehrraumbuchten,<br />

die als Tiefstreu- oder Tretmistsystem oder mit Teilspaltenböden ausgeführt sein<br />

können.<br />

Dauernde Anbindehaltung Anbindehaltung, dauernde<br />

Eingriff (lt. TSchG): eine Maßnahme, die zur Beschädigung oder den Verlust eines empfindlichen<br />

Teiles des Körpers oder einer Veränderung der Knochenstruktur führt.<br />

Einraumbuchten für die Rinderhaltung: sind tief eingestreute Gruppenbuchten ohne Unterteilung<br />

der Bucht in einen eingestreuten Teil für das Ruheverhalten und einen davon baulich<br />

abgesetzten oder teilweise abgetrennten Teil für das Aktivitäts- und Futteraufnahmeverhalten.<br />

Flüssigkeiten, andere geeignete andere geeignete Flüssigkeiten<br />

Fressliegeboxen Liegeboxen, Fress-<br />

Fressstände für Kälber sind durch geschlossene Trennwände voneinander abgegrenzte<br />

Bereiche der Bucht, die nur zur Futteraufnahme für die <strong>Tier</strong>e dienen, für das Ruheverhalten<br />

nicht genützt werden und maximal 60 cm breit sind.<br />

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