Selbstevaluierung Tier
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A Bodenbeschaffenheit<br />
A 11 Holzlattenroste werden nicht mehr neu eingebaut.<br />
Rechtsnorm 1. ThVO, Anlage 2, 2.1.2: Holzlattenroste dürfen nicht mehr neu eingebaut werden.<br />
Erhebung Überprüfen Sie, ob seit dem 1.1.2005 Holzlattenroste im Stall eingebaut<br />
wurden, mit denen die Kälber in Berührung kommen.<br />
Wenn ein Holzlattenrost als Untergrund für eine dicke Strohdecke dient (weiche,<br />
trockene Liegefläche), ist der Rost als Trag- und Drainageelement zu<br />
verstehen (Kälber kommen nicht damit nicht in Berührung).<br />
Erfüllt wenn Holzlattenroste nicht mehr neu eingebaut werden.<br />
Empfehlung Holzlattenroste sollten durch tiergerechtere planbefestigte Böden ersetzt o-<br />
der dick eingestreut werden.<br />
Bedeutung Gefahr des Ausrutschens auf nassen, rutschigen Holzlattenrosten, Verletzungsgefahr.<br />
Übergangsfrist Der Neueinbau von Holzlattenrosten ist seit 1. Jänner 2005 verboten. Bereits<br />
vor diesem Termin bestehende Holzlattenroste dürfen weiter verwendet<br />
werden, wenn sie allen anderen rechtlichen Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit<br />
entsprechen.<br />
A 12 Gülleroste in der Anbindehaltung haben eine maximale Spaltenbreite (Schlitzweite)<br />
von 40 mm und eine Mindeststegbreite von 25 mm.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
1. ThVO, Anlage 2, 2.1.2: In Ställen mit Anbindehaltung sind Gülleroste mit einer maximalen<br />
Spaltenbreite von 40 mm und einer Mindeststegbreite von 25 mm zulässig.<br />
Messen Sie die Stegbreite und Spaltenbreite der Gülleroste.<br />
Erfüllt wenn Die maximale Spaltenbreite von 40 mm und die Mindeststegbreite von 25<br />
mm eingehalten werden.<br />
Empfehlung<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
Als vorteilhaft haben sich Gülleroste erwiesen, die eine Wabenstruktur aufweisen<br />
und damit den <strong>Tier</strong>en eine bessere Auftrittsfläche bieten.<br />
Das Auftreten auf schmale Stege und breite Spalten verursacht erheblichen<br />
Druck auf die Klauen und kann Klauenerkrankungen zur Folge haben.<br />
bis 1. Jänner 2012: wenn Gülleroste vollständig ausgetauscht werden müssen.<br />
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