Selbstevaluierung Tier
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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />
Dabei ist Folgendes zu beachten:<br />
- Stützen dürfen nur im vorderen Bereich des Standplatzes innerhalb<br />
der grau markierten Fläche vorhanden sein.<br />
- Sie sind nur für Umbauten, bei notwendigen baulichen Anpassungen<br />
bestehender Standplatzlängen und –breiten an die geltenden<br />
<strong>Tier</strong>schutzvorschriften zulässig.<br />
- Stützen müssen rund oder die Kanten abgerundet sein und dürfen<br />
einen Durchmesser oder Breite von 15 cm nicht überschreiten.<br />
- Pro Standplatz dürfen jeweils nur auf einer Seite Stützen vorhanden<br />
sein.<br />
- Die Erreichbarkeit des Tränkebeckens muss gewährleistet sein.<br />
- Die Anbindevorrichtungen müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen<br />
erfüllen.<br />
Begriffe „Kurzstand“ und „Mittellangstand“ vgl. Glossar.<br />
Erfüllt wenn • die Standlänge und die Standbreite mindestens die in der Tabelle angeführten<br />
Werte aufweisen, und<br />
Empfehlung<br />
• eventuell vorhandene einzelne, die Standbreite einschränkende bauliche<br />
Elemente das <strong>Tier</strong>verhalten nicht beeinträchtigen.<br />
Standlänge:<br />
Die Standlänge muss so lang bemessen werden, dass die Kuh beim Liegen<br />
mit den Hinterbeinen, dem Euter und dem Becken voll auf der Standfläche<br />
aufliegt. Eine einheitliche Standlänge wird meist nicht allen <strong>Tier</strong>en gerecht, da<br />
die Länge der Kühe innerhalb einer Herde um bis zu 35 cm differieren kann.<br />
Lösungsmöglichkeiten:<br />
• Einrichtung von Standplätzen mit unterschiedlicher Länge<br />
• Vorkehrungen, um einzelne Standlängen variieren zu können<br />
• mehrere Anbindereihen mit jeweils unterschiedlicher Standlänge<br />
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