Selbstevaluierung Tier
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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
Rinder haben eine strenge interne Rangordnung und halten daher einen entsprechenden<br />
Abstand zueinander ein.<br />
Bei zu geringen Gangbreiten besteht die Gefahr, dass den <strong>Tier</strong>en nicht genügend<br />
Platz zum gegenseitigen Ausweichen zur Verfügung steht und die<br />
Individualdistanz der <strong>Tier</strong>e häufig unterschritten wird, so dass es zu häufigen<br />
Rangauseinandersetzungen kommt, wovon insbesondere rangniedrige <strong>Tier</strong>e<br />
betroffen sind.<br />
o bis spätestens 1. Jänner 2012: für Milchkühe, wenn die Fressgangbreite<br />
den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen<br />
hat.<br />
o bis spätestens 1. Jänner 2020: für Milchkühe, wenn die Fressgangbreite<br />
den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen hat und<br />
generell für alle anderen <strong>Tier</strong>kategorien.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass in den Ländernormen bei der Messung von<br />
der „nutzbaren Breite“ ausgegangen wurde. D. h. die Breite der Fressgänge<br />
ist der lichte Abstand zwischen dem Fressgitter und der Boxenabtrennung<br />
der gegenüberliegenden Liegeboxenreihe bzw. der gegenüberliegenden<br />
Fressgangbegrenzung. Dabei sind für den Abstand zwischen Kotkante bzw.<br />
Streuschwellenaußenkante und Liegeboxenabtrennung max. 30 cm anrechenbar.<br />
Diese Messmethode ist für Neu- und Umbauten nicht mehr heranzuziehen.<br />
max. 30 cm<br />
anrechenbar<br />
Fressgangbreite<br />
B 11 Laufgänge in Liegeboxenlaufställen sind für Kühe mindestens 250 cm und für alle<br />
übrigen Rinder angemessen breit.<br />
Rechtsnorm<br />
Erhebung<br />
1. ThVO, Anlage 2, 4.2.2.1: Die Laufgangbreite muss für Kühe und Mutterkühe mindestens<br />
250,00 cm betragen. Für übrige Rinder dürfen die Gangbreiten angemessen verkleinert werden.<br />
Bei Umbauten dürfen die Fressgangbreite um 40 cm und die Laufgangbreite um 30 cm<br />
kleiner ausgeführt werden, wenn<br />
- keine Sackgassen entstehen, oder<br />
- der Laufstall einen Zugang zu einem Auslauf aufweist, oder<br />
- jeweils nach maximal 10 Liegeboxen ein Quergang vorhanden ist, oder<br />
- einreihige Liegeboxenlaufställe mit Selbstfangfressgittern ausgestattet sind<br />
Dies gilt für <strong>Tier</strong>e über 6 Monate.<br />
Es wird die Laufgangbreite vermessen.<br />
Die Breite der Laufgänge ist bei einreihiger Boxenanordnung der lichte Abstand<br />
zwischen der Kotkante bzw. Streuschwellenaußenkante und der gegenüberliegenden<br />
Laufgangbegrenzung und bei zweireihiger Boxenanordnung<br />
der lichte Abstand zwischen den gegenüberliegenden Kotkanten bzw. Streuschwellenaußenkanten.<br />
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