Selbstevaluierung Tier
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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
o Haltung im Freien<br />
o Problemtiere frühzeitig identifizieren<br />
Rinder sind Herdentiere mit einem intensiven Bedürfnis nach sozialen Kontakten.<br />
In der Natur sucht die Kuh etwa eine Woche nach der Geburt wieder<br />
den Anschluss an die Herde, und die Kälber schließen sich zu einem sog.<br />
„Kindergarten“ zusammen. Im Stall können durch die Haltung in stabilen<br />
Gruppen die sozialen Beziehungen gefördert und sozialer Stress minimiert<br />
werden.<br />
Keine, auch wenn zur Einrichtung einer Gruppenhaltung bauliche Maßnahmen<br />
notwendig sind.<br />
(bis 1.1.2007 für Anlagen, die zwischen 1.1.1994 – 31.12.1997 errichtet wurden)<br />
B 17 Einzelbuchten für Kälber ermöglichen einen direkten Sicht- und Berührungskontakt<br />
mit Artgenossen (Ausnahme: Absonderung kranker <strong>Tier</strong>e).<br />
Rechtsnorm 1. ThVO, Anlage 2, 3.2.2. Seitliche Umschließungen von Einzelbuchten für Kälber müssen mit<br />
Ausnahme der Absonderung kranker <strong>Tier</strong>e einen direkten Sicht- und Berührungskontakt mit<br />
Artgenossen ermöglichen.<br />
1. ThVO, Anlage 2, 5. (Übergangsbestimmungen): Die Bestimmungen der Punkte 3.2.1. und<br />
3.2.2. (mit Ausnahme des letzten Absatzes) gelten auch im Falle der Notwendigkeit baulicher<br />
Maßnahmen jedenfalls für alle Betriebe ab dem 01. Jänner 2005.<br />
Erhebung Es wird festgestellt, ob die Seitenwände von Einzelbuchten einen direkten<br />
Sicht- und Berührungskontakt mit Artgenossen zulassen.<br />
Zumindest eine Wand muss Öffnungen (z. B. Gitterstäbe, Holzlatten mit Abständen,<br />
o. ä.) aufweisen oder so niedrig ausgeführt sein, dass sich die <strong>Tier</strong>e<br />
in normaler Körperhaltung sehen und zumindest mit dem Flotzmaul ungehindert<br />
berühren können.<br />
Ausnahme: Kranke <strong>Tier</strong>e sollten von gesunden <strong>Tier</strong>en abgesondert werden,<br />
um das Infektionsrisiko für die restlichen <strong>Tier</strong>e zu verringern.<br />
Bemerkung: Die Einzelbuchtenhaltung für Kälber ist nur bis zu einem Alter<br />
von 8 Wochen erlaubt. Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten,<br />
wenn nicht eine Ausnahmevoraussetzung zur Einzelhaltung vorliegt (vgl.<br />
B 16).<br />
Erfüllt wenn die Wände von Einzelbuchten einen direkten Sicht- und Berührungskontakt<br />
mit Artgenossen zulassen.<br />
Empfehlung • Kälber frühzeitig in Gruppen halten (ab 2. Lebenswoche)<br />
• Iglus unmittelbar nebeneinander stellen<br />
Bedeutung Rinder haben ein intensives Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Isolierte Einzelhaltung<br />
wirkt sich negativ auf das Verhalten und Wohlbefinden von Kälbern<br />
aus.<br />
Übergangsfrist Keine.<br />
Diese Bestimmung gilt für alle Betriebe seit dem 1. Jänner 2005 (auch wenn<br />
zur Erfüllung bauliche Maßnahmen notwendig sind).<br />
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