26.12.2014 Aufrufe

Selbstevaluierung Tier

Selbstevaluierung Tier

Selbstevaluierung Tier

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />

B 1 Rinder haben an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung<br />

(Weide, Auslauf, Laufstall).<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

TSchG § 16, Abs. 3: Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.<br />

TSchG § 16, Abs. 4: Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf<br />

oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende<br />

rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen.<br />

TSchG § 44, Abs. 6: Für zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt (Abs. 1) bestehende Anlagen oder<br />

Haltungseinrichtungen gelten die Anforderungen des § 16 Abs. 4 zur Bewegungsmöglichkeit<br />

ab dem 1. Jänner 2010 hinsichtlich der Gewährung von Weidegang und ab dem 1. Jänner<br />

2012 hinsichtlich der Gewährung von geeignetem Auslauf.<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2.2: Die dauernde Anbindehaltung ist zulässig, wenn und insoweit eine Unterbrechung<br />

der Anbindehaltung gemäß § 16 Abs. 4 TSchG für den <strong>Tier</strong>halter aus technischen<br />

oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Zwingende rechtliche oder technische Gründe, die<br />

der Gewährung von geeigneter Bewegungsfreiheit durch Auslauf oder Weidegang entgegenstehen<br />

können, sind folgende Gegebenheiten:<br />

1. Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen oder<br />

2. bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder<br />

3. Sicherheitsaspekte für Menschen und <strong>Tier</strong>e, insbesondere beim Ein- und Austreiben der<br />

<strong>Tier</strong>e.<br />

Es wird festgestellt, ob die <strong>Tier</strong>e dauernd angebunden gehalten werden.<br />

Es wird erfragt, wie viele Tage im Jahr<br />

o den <strong>Tier</strong>en ein geeigneter Auslauf zur Verfügung steht, oder<br />

o ein entsprechender Weidegang durchgeführt wird, oder<br />

o eine sonstige geeignete Bewegungsmöglichkeit geboten wird.<br />

Die Angaben müssen anhand des Zustandes des Auslaufes und der Triebwege<br />

(Verschmutzung, Grasnarbe usw.) und des Zustandes der <strong>Tier</strong>e (Verschmutzung,<br />

Klauen, Fortbewegungsweise, usw.)glaubhaft erscheinen. Auch<br />

freiwillige Eintragungen in ein Auslaufjournal bzw. einen Auslaufkalender<br />

können als Kriterium herangezogen werden.<br />

Ein Auslauf gilt nur dann als geeignet, wenn er mindestens 4 m²/GVE groß<br />

ist. (Diese Anforderung kann auch durch Unterteilung der Herde in zeitlich<br />

gestaffelte Auslaufgruppen eingehalten werden. Die tatsächliche Organisation<br />

einer solchen gestaffelten Auslaufbenützung muss glaubhaft gemacht<br />

werden können.) Die Anforderungen hinsichtlich einer rechtskonformen Bodengestaltung<br />

(vgl. Kapitel A „Bodenbeschaffenheit“) müssen jedenfalls erfüllt<br />

sein.<br />

Als geeignete Bewegungsmöglichkeit ist z. B. die Haltung in einem Laufstall<br />

zu betrachten. Wird ein <strong>Tier</strong> an mind. 90 Tagen pro Jahr anstatt im Anbindestall<br />

in einem Laufstall gehalten, ist die Forderung nach geeigneter Bewegungsmöglichkeit<br />

erfüllt. Nicht als geeignete Bewegungsmöglichkeit gilt<br />

freies Laufenlassen der <strong>Tier</strong>e im Anbindestall.<br />

Als zwingende rechtliche oder technische Gründe, die der Gewährung<br />

von geeigneter Bewegungsmöglichkeit oder geeignetem Auslauf oder Weidegang<br />

entgegenstehen, gelten:<br />

• das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen<br />

• bauliche Gegebenheiten am Betrieb<br />

• Sicherheitsaspekte für Menschen und <strong>Tier</strong>e (insbesondere beim Einund<br />

Austreiben der <strong>Tier</strong>e)<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!