Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
Selbstevaluierung Tier
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Glossar<br />
Frischwasser, geeignetes geeignetes Frischwasser<br />
Futterbarnsohle: ist der tiefste Punkt oder die am tiefsten liegende waagrechte Fläche des<br />
Futterbarns (Futterkrippe).<br />
Ganzjährige Haltung im Freien (ganzjährige Freilandhaltung): Dabei werden die <strong>Tier</strong>e<br />
auf einer mit Futterpflanzen bestandenen landwirtschaftlichen Nutzfläche ganzjährig (auch<br />
im Winter) im Freien gehalten. Die Fläche ist ausschließlich oder zum überwiegenden Teil<br />
zum Beweiden durch die <strong>Tier</strong>e vorgesehen. Begrifflich abzugrenzen ist die ganzjährige Freilandhaltung<br />
von der Weide und vom Auslauf.<br />
Geeignete Bewegungsmöglichkeit (i. S. § 16 Abs 4 TSchG): Als geeignete Bewegungsmöglichkeit<br />
ist z. B. die Haltung in einem Laufstall zu betrachten. Wird ein <strong>Tier</strong> an mind. 90<br />
Tagen pro Jahr anstatt im Anbindestall in einem Laufstall gehalten, ist die Forderung nach<br />
geeigneter Bewegungsmöglichkeit erfüllt. Nicht als geeignete Bewegungsmöglichkeit gilt<br />
freies Laufenlassen der <strong>Tier</strong>e im Anbindestall.<br />
Geeignetes Frischwasser: ist Wasser, das nicht verschmutzt ist und aus sauberen Tränkeeinrichtungen<br />
verabreicht wird. Falls Hinweise auf eine bakteriologisch und chemisch bedenkliche<br />
Wasserqualität vorliegen (bedenkliche Herkunft des Wassers, entsprechende Erkrankungen<br />
des <strong>Tier</strong>bestandes, usw.) ist eine Wasseruntersuchung durchzuführen.<br />
Gegenständige Liegeboxen Liegeboxen, gegenständig<br />
Gewerblicher Viehschneider: Viehschneider, der dieses Gewerbe auf Grund der Gewerbeordnung<br />
(1994, BGBL. Nr. 194, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2004) rechtmäßig<br />
ausübt und dies durch eine Bewilligungsurkunde nachweisen kann. Der Viehschneider hat<br />
für die fachgerechte Durchführung der Kastration auf Grundlage der ihm übertragenen<br />
Rechte und Pflichten Sorge zu tragen. Eine wirksame Betäubung muss jedenfalls erfolgen.<br />
Gruppenhaltung, sonstige sonstige Gruppenhaltung<br />
Hochträchtige Kalbinnen: sind Kalbinnen ab dem 7. Trächtigkeitsmonat (d. h. ab dem 180.<br />
Trächtigkeitstag).<br />
Jungvieh: weibliche Rinder > 6 Monaten bis zur ersten Abkalbung bzw. männliche Rinder<br />
bis zur Zuchtreife.<br />
Kalbinnen, hochträchtige hochträchtige Kalbinnen<br />
Kälber: Rinder < 6 Monaten.<br />
Kühe: Sammelbegriff für Milch- und Mutterkühe<br />
Kurzstand: Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den <strong>Tier</strong>en jederzeit<br />
zum Stehen, Abliegen, Aufstehen, Ruhen und Fressen zur Verfügung steht.<br />
Liegeboxen, Fress- (Fressliegeboxen): sind entlang des Fressplatzes angeordnete Liegeboxen,<br />
die sowohl dem Liegen als auch der Futteraufnahme dienen. Bei diesen Boxen<br />
sind sinngemäß die Maße für den Kurzstand heranzuziehen.<br />
Liegeboxen, gegenständig: sind gegenüberliegend zweireihig angeordnet, wobei die Rinder<br />
mit dem Kopf zusammenschauen und die zwischen den gegenüberliegenden Boxen<br />
angeordneten Abgrenzungen eine Mitbenützung der gegenüberliegenden Boxen beim artgemäßen<br />
Aufstehen und Abliegen der <strong>Tier</strong>e zulassen. Auch eine einreihige Anordnung ohne<br />
störende Abgrenzung im Kopfbereich ist dieser Kategorie zuzuordnen (Begrenzung bis<br />
max. 12 cm Höhe über dem Standniveau der <strong>Tier</strong>e).<br />
Liegeboxen, wandständig: sind solche, bei denen das <strong>Tier</strong> mit dem Kopf zu einer geschlossenen<br />
Wand oder sonstiger Abgrenzung, die eine Benützung des dahinter liegenden<br />
Raumes beim artgemäßen Aufstehen und Abliegen der <strong>Tier</strong>e verhindern, ausgerichtet ist.<br />
Liegeboxen: sind frei zugängliche Einzelboxen in Laufstallhaltungen für das Ruhe- und<br />
Liegeverhalten der <strong>Tier</strong>e.<br />
Liegefläche: jener Buchtenbereich, der von den <strong>Tier</strong>en während der (nächtlichen) Hauptru-<br />
93