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Selbstevaluierung Tier

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Glossar<br />

Frischwasser, geeignetes geeignetes Frischwasser<br />

Futterbarnsohle: ist der tiefste Punkt oder die am tiefsten liegende waagrechte Fläche des<br />

Futterbarns (Futterkrippe).<br />

Ganzjährige Haltung im Freien (ganzjährige Freilandhaltung): Dabei werden die <strong>Tier</strong>e<br />

auf einer mit Futterpflanzen bestandenen landwirtschaftlichen Nutzfläche ganzjährig (auch<br />

im Winter) im Freien gehalten. Die Fläche ist ausschließlich oder zum überwiegenden Teil<br />

zum Beweiden durch die <strong>Tier</strong>e vorgesehen. Begrifflich abzugrenzen ist die ganzjährige Freilandhaltung<br />

von der Weide und vom Auslauf.<br />

Geeignete Bewegungsmöglichkeit (i. S. § 16 Abs 4 TSchG): Als geeignete Bewegungsmöglichkeit<br />

ist z. B. die Haltung in einem Laufstall zu betrachten. Wird ein <strong>Tier</strong> an mind. 90<br />

Tagen pro Jahr anstatt im Anbindestall in einem Laufstall gehalten, ist die Forderung nach<br />

geeigneter Bewegungsmöglichkeit erfüllt. Nicht als geeignete Bewegungsmöglichkeit gilt<br />

freies Laufenlassen der <strong>Tier</strong>e im Anbindestall.<br />

Geeignetes Frischwasser: ist Wasser, das nicht verschmutzt ist und aus sauberen Tränkeeinrichtungen<br />

verabreicht wird. Falls Hinweise auf eine bakteriologisch und chemisch bedenkliche<br />

Wasserqualität vorliegen (bedenkliche Herkunft des Wassers, entsprechende Erkrankungen<br />

des <strong>Tier</strong>bestandes, usw.) ist eine Wasseruntersuchung durchzuführen.<br />

Gegenständige Liegeboxen Liegeboxen, gegenständig<br />

Gewerblicher Viehschneider: Viehschneider, der dieses Gewerbe auf Grund der Gewerbeordnung<br />

(1994, BGBL. Nr. 194, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2004) rechtmäßig<br />

ausübt und dies durch eine Bewilligungsurkunde nachweisen kann. Der Viehschneider hat<br />

für die fachgerechte Durchführung der Kastration auf Grundlage der ihm übertragenen<br />

Rechte und Pflichten Sorge zu tragen. Eine wirksame Betäubung muss jedenfalls erfolgen.<br />

Gruppenhaltung, sonstige sonstige Gruppenhaltung<br />

Hochträchtige Kalbinnen: sind Kalbinnen ab dem 7. Trächtigkeitsmonat (d. h. ab dem 180.<br />

Trächtigkeitstag).<br />

Jungvieh: weibliche Rinder > 6 Monaten bis zur ersten Abkalbung bzw. männliche Rinder<br />

bis zur Zuchtreife.<br />

Kalbinnen, hochträchtige hochträchtige Kalbinnen<br />

Kälber: Rinder < 6 Monaten.<br />

Kühe: Sammelbegriff für Milch- und Mutterkühe<br />

Kurzstand: Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den <strong>Tier</strong>en jederzeit<br />

zum Stehen, Abliegen, Aufstehen, Ruhen und Fressen zur Verfügung steht.<br />

Liegeboxen, Fress- (Fressliegeboxen): sind entlang des Fressplatzes angeordnete Liegeboxen,<br />

die sowohl dem Liegen als auch der Futteraufnahme dienen. Bei diesen Boxen<br />

sind sinngemäß die Maße für den Kurzstand heranzuziehen.<br />

Liegeboxen, gegenständig: sind gegenüberliegend zweireihig angeordnet, wobei die Rinder<br />

mit dem Kopf zusammenschauen und die zwischen den gegenüberliegenden Boxen<br />

angeordneten Abgrenzungen eine Mitbenützung der gegenüberliegenden Boxen beim artgemäßen<br />

Aufstehen und Abliegen der <strong>Tier</strong>e zulassen. Auch eine einreihige Anordnung ohne<br />

störende Abgrenzung im Kopfbereich ist dieser Kategorie zuzuordnen (Begrenzung bis<br />

max. 12 cm Höhe über dem Standniveau der <strong>Tier</strong>e).<br />

Liegeboxen, wandständig: sind solche, bei denen das <strong>Tier</strong> mit dem Kopf zu einer geschlossenen<br />

Wand oder sonstiger Abgrenzung, die eine Benützung des dahinter liegenden<br />

Raumes beim artgemäßen Aufstehen und Abliegen der <strong>Tier</strong>e verhindern, ausgerichtet ist.<br />

Liegeboxen: sind frei zugängliche Einzelboxen in Laufstallhaltungen für das Ruhe- und<br />

Liegeverhalten der <strong>Tier</strong>e.<br />

Liegefläche: jener Buchtenbereich, der von den <strong>Tier</strong>en während der (nächtlichen) Hauptru-<br />

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