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Selbstevaluierung Tier

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C Luft, Licht, Lärm<br />

C 6 Der <strong>Tier</strong>bereich des Stalles weist über mindestens 8 Stunden pro Tag eine Lichtstärke<br />

von mindestens 40 Lux auf.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2.4.: Im <strong>Tier</strong>bereich des Stalles ist über mindestens 8 Stunden pro Tag<br />

eine Lichtstärke von mindestens 40 Lux zu gewährleisten.<br />

§ 18 Abs. 4 TSchG: <strong>Tier</strong>e dürfen weder in ständiger Dunkelheit noch in künstlicher Dauerbeleuchtung<br />

ohne Unterbrechung durch angemessene Dunkelphasen gehalten werden. Reicht<br />

der natürliche Lichteinfall nicht aus, um die Bedürfnisse der <strong>Tier</strong>e zu decken, muss eine geeignete<br />

künstliche Beleuchtung vorgesehen werden. Dabei ist auf den natürlichen Ruhe- und<br />

Aktivitätsrhythmus der <strong>Tier</strong>e Rücksicht zu nehmen.<br />

• Es wird festgestellt, ob im Aktivitätsbereich der <strong>Tier</strong>e über mindestens<br />

acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von 40 Lux gewährleistet ist.<br />

• Zur subjektiven Abschätzung und zur Sicherstellung des geforderten<br />

Lux-Wertes kann folgender Anhaltspunkt herangezogen werden: Beträgt<br />

die Lichteinfallsfläche mindestens 5 % der Stallbodenfläche und wird der<br />

Lichteinfall nicht durch verschmutzte Fensterflächen, Vordächer oder<br />

unmittelbar angrenzende Bauten erheblich gemindert, ist davon auszugehen,<br />

dass 40 Lux erreicht werden.<br />

• Reicht das natürliche Tageslicht nicht aus, muss eine geeignete künstliche<br />

Beleuchtung (z. B. durch Glühlampen, Leuchtstoffröhren etc.) verwendet<br />

werden. <strong>Tier</strong>e dürfen jedoch nicht in künstlicher Dauerbeleuchtung<br />

ohne Unterbrechung durch angemessene Dunkelphasen gehalten<br />

werden.<br />

Die Messung der Lichtstärke mit einem Luxmeter wird durch zahlreiche Faktoren<br />

beeinflusst (Außenbedingungen, Messzeitpunkt, Farbe der Wände und<br />

Stalleinrichtungsgegenstände, Sauberkeit des Bodens und der Einstreu,<br />

<strong>Tier</strong>bewegung, usw.) und ein objektiver und wiederholbarer Befund ist kaum<br />

zu erwarten. Deshalb ist das Messergebnis vorsichtig zu interpretieren und<br />

die Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen.<br />

Die Messung der Lichtstärke erfolgt mit einem (farbkorrigierten, kosinusgerechten)<br />

Luxmeter im Aktivitätsbereich und in Augenhöhe der <strong>Tier</strong>e (im Anbindestall<br />

im Kopfbereich der <strong>Tier</strong>e). Es wird in 2 Ebenen (in Richtung des<br />

natürlichen Lichts und im 90 ° Winkel nach oben gedreht) an mindestens 3<br />

repräsentativen Messpunkten im Stall gemessen und aus den Werten der<br />

Durchschnitt gebildet.<br />

1<br />

Messung in Richtung<br />

des natürlichen Lichts<br />

2 Messung im 90 ° Winkel nach<br />

oben gedreht<br />

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