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Selbstevaluierung Tier

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F Eingriffe<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

ten jedenfalls berücksichtigt werden. Nach dem Einziehen des Ringes<br />

empfiehlt es sich die Wunde mehrere Male zu jodieren und aufgrund der<br />

Schmerzhaftigkeit diesen 14 Tage lang nicht zu berühren.<br />

Nur Personen, mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrung können<br />

den Eingriff so durchführen, dass unnötige Schmerzen und Leiden vermieden<br />

werden.<br />

Keine.<br />

F 6 Es werden keine anderen als die genannten zulässigen Eingriffe (F 2 – 5) durchgeführt.<br />

Rechtsnorm Siehe F 2<br />

TSchG., § 7.<br />

1. ThVO, § 4, Abs. 1. Es dürfen nur die in den Anlagen 1 bis 11 festgelegten Eingriffe vorgenommen<br />

werden.<br />

Erhebung Es wird festgestellt, ob weitere Eingriffe (neben denen in Frage F 2 – 5) an<br />

den <strong>Tier</strong>en durchgeführt werden.<br />

Begriffsbestimmung:<br />

Eingriffe sind jene Maßnahmen, die zur Beschädigung oder dem Verlust<br />

eines empfindlichen Teils des Körpers oder einer Veränderung der Knochenstruktur<br />

führt.<br />

Erfüllt wenn<br />

Bedeutung<br />

Empfehlung<br />

Übergangsfrist<br />

Eingriffe, die nicht bereits in Frage F 2 – 5 genannt wurden oder der fachgerechten<br />

Kennzeichnung der <strong>Tier</strong>e mittels Ohrmarke und Tätowierung<br />

dienen, nur von einem <strong>Tier</strong>arzt zu therapeutischen oder diagnostischen<br />

Zwecken durchgeführt werden.<br />

Eingriffe nach veterinärmedizinischer Indikation sind gesondert zu betrachten.<br />

Vermeidung von Schmerzen und Leiden<br />

Das Zungenschlagen stellt eine multifaktoriell bedingte Verhaltensstörung<br />

dar, die durch Nachahmung gefördert wird und zu schweren gesundheitlichen<br />

Schäden vor allem des Verdauungstraktes führen kann. Diesem<br />

kann durch folgende Maßnahmen vorgebeugt werden:<br />

• Ad libitum Gabe von Raufutter<br />

• Strukturiertes Futter zur Anregung des Wiederkauens<br />

• Bewegung, Auslauf und Weide<br />

• Entsprechende Rationsgestaltung<br />

• Mineralsalze<br />

• Maulhöhlen-und Zahnüberprüfung<br />

• Tränkegestaltung<br />

Afterzitzen weisen eine genetische Disposition auf und sollen durch entsprechende<br />

Zuchtmaßnahmen reduziert werden.<br />

Zur Verhinderung des gegenseitigen Besaugens der Kälber stehen tierschutzgerechte<br />

Maßnahmen (z.B. Anbieten eines Saugnippels neben dem<br />

Tränkeeimer, entsprechendes Fütterungsmanagement und Haltungsbedingungen<br />

siehe B15 und D 15) zur Verfügung.<br />

Keine.<br />

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