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Selbstevaluierung Tier

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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

Gewicht der<br />

<strong>Tier</strong>e (kg)<br />

Laufgangbreite<br />

200 1,30<br />

300 1,55<br />

400 1,75<br />

500 1,95<br />

600 2,20<br />

700 2,50<br />

• Quergänge, Treibgänge und Zugänge zum Melkstand oder Auslauf<br />

sollen entweder für 1 <strong>Tier</strong> oder für das aneinander Vorbeigehen von 2<br />

<strong>Tier</strong>en angelegt werden. Für Kühe gilt:<br />

• Gang für 1 <strong>Tier</strong>: 80 cm – max. 100 cm<br />

• Gang für 2 <strong>Tier</strong>e: mind. 220 cm (werden Tränken, Lecksteine oder<br />

Kratzbürsten im Gang platziert, ist das Maß zu vergrößern)<br />

Des weiteren sollten bei der Planung von Boxenlaufställen für einen optimalen<br />

<strong>Tier</strong>verkehr folgende Punkte beachtet werden:<br />

- Es sollen keine Sackgassen entstehen.<br />

- Der Laufstall sollte mind. 2 Zugänge zu einem Auslauf haben.<br />

- Es sollte jeweils nach maximal 10 Liegeboxen ein Quergang vorhanden<br />

sein.<br />

- Für Hauptquergänge sollten die geforderten Mindestmaße für Laufgänge<br />

eingehalten werden.<br />

Rinder haben eine strenge interne Rangordnung und halten daher einen entsprechenden<br />

Abstand zueinander ein.<br />

Bei zu geringen Gangbreiten besteht die Gefahr, dass den <strong>Tier</strong>en nicht genügend<br />

Platz zum gegenseitigen Ausweichen zur Verfügung steht und die<br />

Individualdistanz der <strong>Tier</strong>e häufig unterschritten wird, so dass es zu häufigen<br />

Rangauseinandersetzungen kommt, wovon insbesondere rangniedrige <strong>Tier</strong>e<br />

betroffen sind. Es kann auch zur Blockade von Gängen durch ranghohe <strong>Tier</strong>e<br />

kommen, sodass rangniedere keinen Zugang zu wichtigen Ressourcen (Futter,<br />

Wasser, Liegeplatz, Auslauf, usw.) haben.<br />

o bis spätestens 1. Jänner 2012: für Milchkühe, wenn die Laufgangbreite<br />

den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen<br />

hat.<br />

o bis spätestens 1. Jänner 2020: für Milchkühe, wenn die Laufgangbreite<br />

den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen hat,<br />

und generell für alle anderen <strong>Tier</strong>kategorien.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass in den Ländernormen bei der Messung von<br />

der „nutzbaren Breite“ ausgegangen wurde. D. h. die Breite der Laufgänge ist<br />

der lichte Abstand zwischen der Boxenabtrennung und der gegenüberliegenden<br />

Laufgangbegrenzung und bei zweireihiger Boxenanordnung der lichte<br />

Abstand zwischen den gegenüberliegenden Boxenabtrennungen. Dabei sind<br />

für den Abstand zwischen Kotkante bzw. Streuschwellenaußenkante und<br />

Liegeboxenabtrennung max. 30 cm anrechenbar.<br />

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