Selbstevaluierung Tier
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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt<br />
Bedeutung<br />
Übergangsfrist<br />
Gewicht der<br />
<strong>Tier</strong>e (kg)<br />
Laufgangbreite<br />
200 1,30<br />
300 1,55<br />
400 1,75<br />
500 1,95<br />
600 2,20<br />
700 2,50<br />
• Quergänge, Treibgänge und Zugänge zum Melkstand oder Auslauf<br />
sollen entweder für 1 <strong>Tier</strong> oder für das aneinander Vorbeigehen von 2<br />
<strong>Tier</strong>en angelegt werden. Für Kühe gilt:<br />
• Gang für 1 <strong>Tier</strong>: 80 cm – max. 100 cm<br />
• Gang für 2 <strong>Tier</strong>e: mind. 220 cm (werden Tränken, Lecksteine oder<br />
Kratzbürsten im Gang platziert, ist das Maß zu vergrößern)<br />
Des weiteren sollten bei der Planung von Boxenlaufställen für einen optimalen<br />
<strong>Tier</strong>verkehr folgende Punkte beachtet werden:<br />
- Es sollen keine Sackgassen entstehen.<br />
- Der Laufstall sollte mind. 2 Zugänge zu einem Auslauf haben.<br />
- Es sollte jeweils nach maximal 10 Liegeboxen ein Quergang vorhanden<br />
sein.<br />
- Für Hauptquergänge sollten die geforderten Mindestmaße für Laufgänge<br />
eingehalten werden.<br />
Rinder haben eine strenge interne Rangordnung und halten daher einen entsprechenden<br />
Abstand zueinander ein.<br />
Bei zu geringen Gangbreiten besteht die Gefahr, dass den <strong>Tier</strong>en nicht genügend<br />
Platz zum gegenseitigen Ausweichen zur Verfügung steht und die<br />
Individualdistanz der <strong>Tier</strong>e häufig unterschritten wird, so dass es zu häufigen<br />
Rangauseinandersetzungen kommt, wovon insbesondere rangniedrige <strong>Tier</strong>e<br />
betroffen sind. Es kann auch zur Blockade von Gängen durch ranghohe <strong>Tier</strong>e<br />
kommen, sodass rangniedere keinen Zugang zu wichtigen Ressourcen (Futter,<br />
Wasser, Liegeplatz, Auslauf, usw.) haben.<br />
o bis spätestens 1. Jänner 2012: für Milchkühe, wenn die Laufgangbreite<br />
den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen<br />
hat.<br />
o bis spätestens 1. Jänner 2020: für Milchkühe, wenn die Laufgangbreite<br />
den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen hat,<br />
und generell für alle anderen <strong>Tier</strong>kategorien.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass in den Ländernormen bei der Messung von<br />
der „nutzbaren Breite“ ausgegangen wurde. D. h. die Breite der Laufgänge ist<br />
der lichte Abstand zwischen der Boxenabtrennung und der gegenüberliegenden<br />
Laufgangbegrenzung und bei zweireihiger Boxenanordnung der lichte<br />
Abstand zwischen den gegenüberliegenden Boxenabtrennungen. Dabei sind<br />
für den Abstand zwischen Kotkante bzw. Streuschwellenaußenkante und<br />
Liegeboxenabtrennung max. 30 cm anrechenbar.<br />
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