26.12.2014 Aufrufe

Selbstevaluierung Tier

Selbstevaluierung Tier

Selbstevaluierung Tier

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E Betreuung<br />

E 4 Der Zustand der Klauen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf eine Klauenpflege<br />

durchgeführt.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

Erfüllt wenn<br />

Empfehlung<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

ThVO, Anlage 2, 2.7: Der Zustand der Klauen ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf<br />

ist eine Klauenpflege durchzuführen.<br />

o Es wird der Zustand der Klauen beurteilt. Insbesondere ist auf „Stallklauen“<br />

(Klauendeformationen, überlange Klauen, Durchtrittigkeit),<br />

Lahmheiten und Entlastungsstellungen zu achten.<br />

o Es wird erfragt, wie häufig die Klauen der <strong>Tier</strong>e überprüft und wie häufig<br />

eine fachgerechte Klauenpflege durchgeführt werden.<br />

die Klauen gepflegt sind.<br />

Es sollte mind. 2 x jährlich eine funktionelle Klauenpflege durch einen<br />

Fachmann durchgeführt werden (orthopädisch korrekter Klauenschnitt).<br />

Ein Klauenpflege-Journal erleichtert dem Landwirt den Überblick über<br />

durchgeführte und anstehende Behandlungen.<br />

Durch regelmäßige Überprüfung und Pflege der Klauen können Schmerzen,<br />

Leiden, Krankheiten und Leistungsminderungen verhindert werden.<br />

Keine.<br />

E 5 Elektrische Abschrankungen in Laufställen werden nur vorübergehend verwendet.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

Erfüllt wenn<br />

Empfehlung<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

ThVO, Anlage 2, 2.7: Elektrische Abschrankungen in Laufställen sind nur vorübergehend<br />

zulässig.<br />

Es wird festgestellt, ob elektrische Abschrankungen im Laufstall vorhanden<br />

sind und erfragt, wann und wie häufig sie verwendet werden (z. B. zur<br />

Gruppierung vor dem Melken).<br />

elektrische Abschrankungen in Laufställen nur vorübergehend verwendet<br />

werden und nicht ständig in Betrieb sind.<br />

Elektrische Abschrankungen im Stall sollten gänzlich vermieden werden,<br />

da sie mit Stress für die <strong>Tier</strong>e verbunden sind.<br />

Aufgrund des begrenzten Platzangebotes besteht bei elektrischen<br />

Abschrankungen in Laufställen die Gefahr, dass die <strong>Tier</strong>e unnötig mit den<br />

Abschrankungen in schmerzhaften Kontakt kommen.<br />

Keine.<br />

E 6a Wird ein elektrischer Kuhtrainer verwendet, erfüllt dieser die genannten Anforderungen.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2.7: Scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen, die das<br />

Verhalten der <strong>Tier</strong>e im Stall steuern, sind verboten.<br />

ThVO, Anlage 2, 5: In bei In-Kraft-Treten des <strong>Tier</strong>schutzgesetzes bestehenden Anlagen<br />

und Haltungseinrichtungen dürfen über dem Widerrist angebrachte Elektrobügel weiterverwendet<br />

werden, wenn sie auf das Einzeltier mit einem Mindestabstand von 5,00 cm<br />

zwischen Bügel und Widerrist eingestellt sind und höchstens einen Tag pro Woche eingeschaltet<br />

sind. Der Einsatz ist nur bei bereits trächtigen Kalbinnen und trächtigen Kühen und<br />

nur bis zu einem Monat vor der zu erwartenden Abkalbung gestattet.<br />

Es wird erhoben, ob und unter welchen Bedingungen ein elektrischer Kuhtrainer<br />

(Kuherzieher) verwendet wird.<br />

Der Neueinbau eines elektrischen Kuhtrainers ist verboten.<br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!