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Selbstevaluierung Tier

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E Betreuung<br />

Erfüllt wenn<br />

Empfehlung<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

Kuhtrainer, die bereits mit 1. Jänner 2005 in einem Stall Verwendung fanden,<br />

• auf das Einzeltier individuell eingestellt sind,<br />

• ein Mindestabstand von 5 cm zwischen Bügel und Widerrist des <strong>Tier</strong>es<br />

(bei normal stehendem <strong>Tier</strong>) eingehalten wird und<br />

• der Kuhtrainer höchstens einen Tag pro Woche eingeschaltet wird und<br />

• nur bei trächtigen Kalbinnen und trächtigen Kühen längstens bis zu einem<br />

Monat vor der zu erwartenden Abkalbung eingesetzt wird.<br />

An alternativen Steuereinrichtungen (ohne elektrisierende Vorrichtung)<br />

sind die „Aktorik“ (sensorgesteuerter mechanisch-pneumatischer Metallbügel)<br />

und aufziehbare Krippenplanen am Markt.<br />

Ein Großteil der Bügelberührungen findet nicht in Zusammenhang mit Koten<br />

und Harnen statt. Der Kuhtrainer löst schmerzhafte Zustände und<br />

Angst aus und beeinträchtigt die Brunst und somit die Fruchtbarkeit der<br />

<strong>Tier</strong>e. Das arteigene Körperpflegeverhalten wird eingeschränkt.<br />

Keine, im Hinblick auf die vorschriftsmäßige Anwendung bestehender<br />

Kuhtrainer. Der Neueinbau eines elektrischen Kuhtrainers ist seit 1. Jänner<br />

2005 verboten.<br />

E 6b Scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen, die das Verhalten der<br />

<strong>Tier</strong>e im Stall steuern, werden nicht verwendet.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2.7: Scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen, die das<br />

Verhalten der <strong>Tier</strong>e im Stall steuern, sind verboten.<br />

Es wird festgestellt, ob scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen<br />

(außer Kuhtrainer oder vorübergehende elektrische Abschrankungen<br />

im Laufstall) im Stall verwendet werden.<br />

Es dürfen z. B. :<br />

‣ keine Elektrovorhänge und<br />

‣ keine Zutreibhilfen zum Melkstand, die dem <strong>Tier</strong> beim Treiben elektrische<br />

Stromschläge versetzen und<br />

‣ keine elektrisierenden Drähte im Bereich der <strong>Tier</strong>e und<br />

‣ keine elektrisierenden Hängeketten und Drähte zwischen den <strong>Tier</strong>en<br />

und<br />

‣ keine Elektrobügel, welche die <strong>Tier</strong>e seitlich steuern, und<br />

‣ keine scharfkantigen oder spitzen Vorrichtungen im Bereich der <strong>Tier</strong>e<br />

(z.B. Stacheldraht) vorhanden sein.<br />

‣ Der Neueinbau eines elektrischen Kuhtrainers ist verboten.<br />

Erfüllt wenn<br />

Empfehlung<br />

keine scharfkantigen, spitzen oder elektrisierenden Vorrichtungen, die das<br />

Verhalten der <strong>Tier</strong>e im Stall steuern, verwendet werden.<br />

Falls ausschließlich ein Kuhtrainer (Kuherzieher) oder eine vorübergehende<br />

elektrische Abschrankung im Laufstall verwendet wird, darf diese Frage<br />

mit „Ja – Anforderung erfüllt“ beantwortet werden.<br />

Alternative Steuereinrichtungen verwenden, Managementmaßnahmen<br />

Elektrische Viehtreibegeräte („Stupfer“) sollten grundsätzlich nicht ver-<br />

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