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Selbstevaluierung Tier

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E Betreuung<br />

Empfehlung<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

schlossen werden kann, dass genügend entsprechend qualifizierte Personen<br />

für die <strong>Tier</strong>betreuung vorhanden sind, die die übliche erforderliche<br />

Versorgung der gehaltenen <strong>Tier</strong>e sicherstellen können.<br />

Auch die Reaktion der <strong>Tier</strong>e auf den <strong>Tier</strong>betreuer (ruhig-aufmerksamzutraulich<br />

oder ängstlich-schreckhaft-nervös, Ausweichdistanz der <strong>Tier</strong>e)<br />

bzw. der beobachtbare Umgang der <strong>Tier</strong>betreuer mit den <strong>Tier</strong>en (ruhigfreundlich-bestimmt<br />

oder ungeduldig-nervös-grob) kann Auskunft über die<br />

Qualität der <strong>Tier</strong>betreuung geben.<br />

Wenn nicht genügend Betreuungspersonen für die Betreuung der <strong>Tier</strong>e<br />

vorhanden sind, werden die Gesundheit und das Wohlbefinden der <strong>Tier</strong>e<br />

beeinträchtigt.<br />

Keine.<br />

E 3 Die Anbindevorrichtung wird regelmäßig den Körpermaßen der <strong>Tier</strong>e angepasst<br />

und kann die <strong>Tier</strong>e nicht verletzen.<br />

Rechtsnorm<br />

Erhebung<br />

Erfüllt wenn<br />

Empfehlung<br />

Bedeutung<br />

Übergangsfrist<br />

1. ThVO, Anlage 2, 2. 7: Es ist sicherzustellen, dass die Anbindevorrichtungen die <strong>Tier</strong>e<br />

nicht verletzen können. Ketten, Seile, Halsbänder oder andere Anbindevorrichtungen sind<br />

regelmäßig auf ihren Sitz zu überprüfen und den Körpermaßen der <strong>Tier</strong>e anzupassen.<br />

TSchG, § 18: Die Unterkünfte sowie die Vorrichtungen, mit denen die <strong>Tier</strong>e angebunden<br />

oder räumlich umschlossen werden, sind so auszuführen und zu warten, dass die <strong>Tier</strong>e<br />

keine Verletzungen insbesondere durch scharfe Kanten oder Unebenheiten erleiden könnten.<br />

‣ Es wird festgestellt, ob die Anbindevorrichtung den Körpermaßen angepasst<br />

eingestellt ist.<br />

(Faustregel: mindestens eine Handbreite Platz zwischen <strong>Tier</strong>hals und<br />

Anbindekette bzw. Gurt).<br />

‣ Es wird festgestellt, ob die Anbindevorrichtung technische Mängel<br />

aufweist, die für die <strong>Tier</strong>e verletzungsträchtig sein könnten (z. B. hervorstehende<br />

Nägel oder Schrauben, scharfe Kanten…).<br />

‣ Es werden die <strong>Tier</strong>e im Hals- und Nackenbereich auf Technopathien<br />

(= durch die Aufstallung verursachte Verletzungen) untersucht.<br />

die Anbindevorrichtung den Körpermaßen angepasst eingestellt ist und<br />

keine technischen Mängel aufweist, sodass Technopathien im Hals- und<br />

Nackenbereich der <strong>Tier</strong>e vermieden werden.<br />

Anbindevorrichtungen sollen mindestens wöchentlich auf beschwerdefreien<br />

Sitz überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Die Anbindung<br />

mittels eines Halsgurtes ist der alleinigen Kettenanbindung vorzuziehen.<br />

Verhinderung von Leiden und Schmerzen.<br />

Keine.<br />

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