12.04.2015 Aufrufe

Suzanne Davet

Suzanne Davet

Suzanne Davet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

23<br />

ven Daten verbunden sein kann, ist eine Interessenabwägung zwingend vorzunehmen.<br />

3.4. Zwischenergebnis<br />

Art. 97 Abs. 2 und 3 AuG enthält für alle Behörden eine Verpflichtung, den Vollzugsbehörden<br />

des Ausländergesetzes unaufgefordert oder auf Anfrage Meldung zu erstatten.<br />

Verpflichtung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Daten bekannt gegeben<br />

werden müssen, wenn die weiteren Voraussetzungen des Datenschutzes erfüllt<br />

sind. Die Meldung hat zu erfolgen:<br />

1. Wenn einer Datenbekanntgabe nicht eine absolute Schweigepflicht entgegensteht.<br />

Die absolute Schweigepflicht einer angefragten Behörde kann nur durchbrochen<br />

werden, wenn zu Gunsten der Ausländerbehörden besondere Datenbekanntgabenormen<br />

bestehen.<br />

2. Wenn sich eine Anfrage nach Absatz 2 auf eine ganz bestimmte Person bezieht<br />

und die Auskunft zum Vollzug des Ausländergesetzes unentbehrlich ist 120 oder von<br />

Amtes wegen, wenn bei den erwähnten Behörden nach Absatz 3 die Tatbestände<br />

von Art. 82 VZAE erfüllt sind.<br />

3. Wenn die Interessenabwägung ergibt, dass das fremdenpolizeiliche Interesse höher<br />

zu gewichten ist als andere öffentliche Interessen oder das private Interesse der<br />

betroffenen Person(en) 121 .<br />

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann ist die angefragte Behörde verpflichtet, eine<br />

illegal anwesende Person zu melden 122 .<br />

120 Mangels gesetzlicher Grundlage dürfen die Behörden nach Abs. 2 nicht von sich aus Meldung erstatten.<br />

Dies wäre ein Verstoss gegen das Legalitätsprinzip; siehe Häfelin/Müller/Uhlmann, RN 368<br />

ff.<br />

121 Siehe auch die Checkliste von Wermelinger ZBl 2004, S. 173 ff. sowie VPB 62.20.<br />

122 Siehe im Gegensatz dazu VPB 86.84, Erw. 2.1.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!