Suzanne Davet
Suzanne Davet
Suzanne Davet
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
65<br />
XII.<br />
Schlussbemerkung<br />
Ausländerrechtliche Themen werden in der Schweiz kontrovers diskutiert. Dies zeigen<br />
die öffentlichen und parlamentarischen Debatten zum Ausländergesetz wie auch<br />
zum Schwarzarbeitergesetz. Die Schweiz ist nach wie vor von einer restriktiven Ausländerpolitik<br />
geprägt 333 . Der Stand von Sans-Papiers in der Schweiz ist daher nicht<br />
einfach. Wie jedoch aufgezeigt wurde, haben Personen ohne Aufenthaltsbewilligung<br />
ebenfalls Rechte. Bei der Anwendung von Meldebestimmungen sind diese Rechte zu<br />
beachten. Je mehr Stellen von einer illegal anwesenden Person Kenntnis haben,<br />
desto grösser ist die Gefahr einer Verletzung der Rechte aufgrund einer Meldung.<br />
Sans-Papiers sind mehr als andere Personen darauf angewiesen, dass Meldebestimmungen<br />
verfassungs- und völkerrechtskonform angewendet werden, denn sie<br />
werden sich gegen eine rechtswidrige Meldung, die unter Umständen schwerwiegende<br />
Konsequenzen haben kann, kaum zur Wehr setzen. Voraussetzung ist ein<br />
Bewusstsein in der Praxis der Behörden, dass Meldevorschriften nicht schrankenlos<br />
Folge zu leisten ist. Besteht dieses Bewusstsein, hängt eine Meldung immer noch<br />
davon ab, ob die aufgezeigten klar überwiegenden Interessen beachtet werden und<br />
wie Verfassungsrechte und Menschenrechte gewichtet werden. Klare Kriterien hierzu<br />
fehlen 334 . Immerhin kann gesagt werden, dass das Kindswohl bei einem längeren<br />
Aufenthalt in der Schweiz in der Regel vorgeht. Will eine Behörde davon abweichen,<br />
muss sie dies begründen. Das Interesse des Staates an der Gesundheitsversorgung<br />
seiner Bevölkerung ist immer als überwiegendes zu qualifizieren, wenn nur ein Verstoss<br />
gegen migrationsrechtliche Bestimmungen vorliegt. Bei einem langjährigen illegalen<br />
Aufenthalt kann das Recht auf Privatleben überwiegen. Eine eingehende<br />
Prüfung des Sachverhalts müsste dann gefordert werden. Der zeitliche Aufwand, der<br />
mit einer umfassenden Abklärung der Situation verbunden ist, ist allerdings nicht zu<br />
unterschätzen. Ob und wie Schranken einer Meldepflicht berücksichtigt werden,<br />
bleibt also der Praxis überlassen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich ist es,<br />
wenn verschiedene Verwaltungsaufgaben zur Erfüllung an eine einzige Stelle delegiert<br />
werden 335 . Eine organisatorische Trennung wäre hier zu fordern.<br />
333 Spescha Asyl, S. 3.<br />
334 Siehe hierzu Thym, S. 549.<br />
335 Siehe dazu Baeriswyl plädoyer, S. 27.