Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Mit dem Tage der Bewilligung einer Rente endet der Anspruch auf<br />
Krankengeld. Wurden für eine gewisse Zeit gleichzeitig Rente und<br />
Krankengeld gezahlt, so fordert die Krankenkasse das Krankengeld<br />
zurück. Der Versicherte darf unter Umständen lediglich den<br />
Teil des Krankengelds behalten, der über die Rente hinausging<br />
(so genannter Spitzbetrag).<br />
Freiwillig Versicherte<br />
Die Satzung einer Krankenkasse kann den Anspruch auf Krankengeld<br />
für freiwillig Versicherte, die selbstständig tätig sind, ausschließen<br />
oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen,<br />
je nachdem, welchen Tarif der Versicherte gewählt hat.<br />
Freiwillig Versicherte, die angestellt sind und deren Einkommen<br />
über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bekommen Krankengeld.<br />
Höhe des Krankengelds<br />
Die Höhe des Krankengelds beträgt<br />
• 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts<br />
(so genanntes regelmäßiges Bruttoentgelt),<br />
• maximal aber 90 % des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts.<br />
Definition „regelmäßig“<br />
Bezüge, die wegen außergewöhnlicher Umstände gewährt<br />
wurden oder ausfielen, bleiben beim „regelmäßigen“ Entgelt<br />
unbeachtet. Einmalige Zahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld<br />
oder Urlaubsgeld gehören, wenn sie tatsächlich regelmäßig<br />
wiederkehrend geleistet werden, zum „regelmäßigen“ Bruttoentgelt.<br />
Höchstbetrag des Krankengelds<br />
Bei freiwillig Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
wird nur das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der kalendertäglichen<br />
Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt, das ist<br />
2006 ein Betrag von 118,75 € (= Beitragsbemessungsgrenze<br />
42.750,- € : 360). Da das Krankengeld 70 % dieses<br />
Arbeitsentgelts beträgt, kann es maximal 83,13 € täglich<br />
betragen.<br />
10 Arbeitsunfähigkeit und finanzielle Leistungen<br />
Das Krankengeld wird kalendertäglich für 30 Tage je Kalendermonat<br />
gezahlt.<br />
Bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld wird<br />
Krankengeld in Höhe dieser Leistungen gezahlt.