Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Voraussetzungen<br />
Dauer<br />
Voraussetzungen für teilstationäre Rehamaßnahmen:<br />
• Aus medizinischen Gründen reicht eine ambulante Rehamaßnahme<br />
nicht aus, eine stationäre Rehamaßnahme ist<br />
jedoch nicht unbedingt erforderlich.<br />
• Die Durchführung einer teilstationären Rehamaßnahme<br />
muss vom jeweiligen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />
(MDK) oder des Rentenversicherungsträgers<br />
genehmigt werden.<br />
• Die teilstationäre Rehamaßnahme wird in einer wohnortnahen<br />
Einrichtung mit bedarfsgerechter, leistungsfähiger<br />
und wirtschaftlicher Versorgung durchgeführt.<br />
Sie dauern längstens 3 Wochen.<br />
Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.<br />
Stationäre Rehamaßnahmen<br />
Voraussetzungen<br />
Dauer<br />
Bei stationären Rehamaßnahmen wohnt der Patient für die Zeit<br />
der Rehamaßnahme in einer entsprechenden Einrichtung. Landläufig<br />
wird die stationäre Rehabilitation auch als „Kur“ bezeichnet.<br />
Voraussetzungen für stationäre Rehamaßnahmen:<br />
• Eine ambulante oder teilstationäre Rehamaßnahme<br />
reicht nicht aus.<br />
• Die stationäre Aufnahme ist aus medizinischen Gründen<br />
erforderlich.<br />
• Die stationäre Rehamaßnahme wird in Einrichtungen mit<br />
Versorgungsvertrag durchgeführt.<br />
Sie dauern längstens 3 Wochen.<br />
Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.<br />
Wahl der<br />
Reha-Einrichtung<br />
!<br />
Praxistipp<br />
Soll die Maßnahme in einer bestimmten Einrichtung stattfinden,<br />
muss der Arzt das ausdrücklich vermerken und möglichst auch<br />
begründen. Im Falle von <strong>Schmerz</strong>patienten käme zum Beispiel<br />
eine Rehaklinik in Frage, welche sich auf die Behandlung chronischer<br />
<strong>Schmerz</strong>en spezialisiert hat. Auch der Patient kann die<br />
Auswahl der Reha-Einrichtung beeinflussen, zum Beispiel aus<br />
Erfahrungs- oder religiösen Gründen.<br />
Der Kostenträger kann auf diesen Wunsch eingehen, ist aber nicht<br />
dazu verpflichtet. Je plausibler die Begründung, desto größer die<br />
Chance auf Zustimmung.<br />
28 Rehabilitation