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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Schwerbehinderten wird – teilweise auf freiwilliger Grundlage<br />

– eine Reihe von weiteren Nachteilsausgleichen zugestanden,<br />

z. B.:<br />

• Eintrittspreisermäßigungen<br />

(z. B. Filme, Theater, Sportveranstaltungen, Museen)<br />

• Benutzung der Abteile und Sitze, die Schwerbehinderten in<br />

Verkehrsmitteln vorbehalten sind<br />

• bevorzugte Abfertigung in Ämtern<br />

• Beitragsermäßigungen für Mitglieder von Vereinen,<br />

Interessenverbänden etc.<br />

Weitere Nachteilsausgleiche<br />

Als „Erleichterung im Personenverkehr“ bekommen Schwerbehinderte<br />

einen Parkausweis und/ oder einen Sonderparkplatz.<br />

Parkerleichterung<br />

Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ erfüllen die<br />

Voraussetzung für den blauen Parkausweis.<br />

Beim blauen Parkausweis handelt es sich um eine Ausnahme–<br />

genehmigung, die bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrs–<br />

behörde beantragt werden muss. Der Parkausweis ist gut sichtbar<br />

hinter der Windschutzscheibe anzubringen.<br />

Blauer Parkausweis<br />

Er berechtigt dazu<br />

• im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot und<br />

auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken.<br />

• im Zonenhalteverbot oder an Stellen, an denen Parkzeitbegrenzungen<br />

bestehen, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.<br />

• in Fußgängerzonen während der Ladezeit zu parken,<br />

• in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten<br />

Flächen zu parken, sofern der durchgehende<br />

Verkehr nicht behindert wird,<br />

• an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und<br />

zeitlich unbegrenzt zu parken.<br />

Einige Bundesländer räumen die oben genannten Parkerleichterungen<br />

auch Schwerbehinderten ein, die nicht das<br />

Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben (z. B. für<br />

Osteoporose-Patienten).<br />

Es lohnt sich, bei der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung<br />

oder Verkehrsbehörde nach regionalen Parkerleichterungen<br />

zu fragen, da diese nicht bundesweit einheitlich<br />

festgelegt sind.<br />

Schwerbehinderung 59

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