Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Schwerbehinderten wird – teilweise auf freiwilliger Grundlage<br />
– eine Reihe von weiteren Nachteilsausgleichen zugestanden,<br />
z. B.:<br />
• Eintrittspreisermäßigungen<br />
(z. B. Filme, Theater, Sportveranstaltungen, Museen)<br />
• Benutzung der Abteile und Sitze, die Schwerbehinderten in<br />
Verkehrsmitteln vorbehalten sind<br />
• bevorzugte Abfertigung in Ämtern<br />
• Beitragsermäßigungen für Mitglieder von Vereinen,<br />
Interessenverbänden etc.<br />
Weitere Nachteilsausgleiche<br />
Als „Erleichterung im Personenverkehr“ bekommen Schwerbehinderte<br />
einen Parkausweis und/ oder einen Sonderparkplatz.<br />
Parkerleichterung<br />
Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ erfüllen die<br />
Voraussetzung für den blauen Parkausweis.<br />
Beim blauen Parkausweis handelt es sich um eine Ausnahme–<br />
genehmigung, die bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrs–<br />
behörde beantragt werden muss. Der Parkausweis ist gut sichtbar<br />
hinter der Windschutzscheibe anzubringen.<br />
Blauer Parkausweis<br />
Er berechtigt dazu<br />
• im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot und<br />
auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken.<br />
• im Zonenhalteverbot oder an Stellen, an denen Parkzeitbegrenzungen<br />
bestehen, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.<br />
• in Fußgängerzonen während der Ladezeit zu parken,<br />
• in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten<br />
Flächen zu parken, sofern der durchgehende<br />
Verkehr nicht behindert wird,<br />
• an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und<br />
zeitlich unbegrenzt zu parken.<br />
Einige Bundesländer räumen die oben genannten Parkerleichterungen<br />
auch Schwerbehinderten ein, die nicht das<br />
Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben (z. B. für<br />
Osteoporose-Patienten).<br />
Es lohnt sich, bei der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung<br />
oder Verkehrsbehörde nach regionalen Parkerleichterungen<br />
zu fragen, da diese nicht bundesweit einheitlich<br />
festgelegt sind.<br />
Schwerbehinderung 59