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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Ansprechpartner sind die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.<br />

?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Damit die Pflegekasse Leistungen übernimmt, müssen zwei<br />

Voraussetzungen erfüllt sein: Pflegebedürftigkeit und Vorversicherungszeit.<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

und Pflegestufen<br />

Im Unterschied zur häuslichen Krankenpflege muss die Pflegebedürftigkeit<br />

für voraussichtlich 6 Monate bestehen.<br />

Definition „Pflegebedürftigkeit“<br />

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen<br />

oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />

und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im<br />

Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für<br />

mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der<br />

Hilfe bedarf. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird in<br />

Pflegestufen eingeteilt.<br />

Krankheiten oder Behinderungen sind:<br />

• Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am<br />

Stütz- und Bewegungsapparat<br />

• Funktionsstörungen der inneren Organe oder<br />

der Sinnesorgane<br />

• Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems, wie<br />

Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen, sowie<br />

endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen<br />

Gewöhnliche und wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf<br />

des täglichen Lebens sind:<br />

• Körperpflege<br />

(z. B. Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darmoder<br />

Blasenentleerung)<br />

• Ernährung<br />

(z. B. mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung)<br />

• Mobilität<br />

(z. B. Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen,<br />

Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der<br />

Wohnung)<br />

• hauswirtschaftliche Versorgung<br />

(z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Spülen, Waschen, Heizen)<br />

Pflege 39

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