Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Grad der Behinderung<br />
bei Krankheiten mit<br />
chronischen <strong>Schmerz</strong>en<br />
Der GdB wird durch das Versorgungsamt (= Amt für Familienförderung<br />
und Versorgung) festgestellt, soweit er nicht bereits<br />
anderweitig festgestellt wurde, z. B. durch Rentenbescheid oder<br />
durch eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung.<br />
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit<br />
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der<br />
Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und der<br />
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nach den<br />
„Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen<br />
Entschädigungsrecht“.<br />
Diese Anhaltspunkte enthalten allgemeine Beurteilungsregeln<br />
und Einzelangaben darüber, wie hoch der Grad der Behinderung<br />
bei welcher Behinderung festzusetzen ist.<br />
Die Anhaltspunkte gelten bundesweit und sollen für eine<br />
möglichst einheitliche Praxis sorgen. Vom Bundesministerium für<br />
Arbeit und Sozialordnung wurden sie zuletzt 1996 neu gefasst<br />
und zwischenzeitlich mehrfach geändert.<br />
Der GdB bei chronischen <strong>Schmerz</strong>en wird meist an der zugrunde<br />
liegenden Krankheit sowie an der durch die <strong>Schmerz</strong>en vorliegende<br />
Funktionseinschränkung bemessen. Die in der GdB/MdE-<br />
Tabelle (MdE – Minderung der Erwerbsfähigkeit) angegebenen<br />
Werte schließen die üblicherweise vorhandenen <strong>Schmerz</strong>en mit<br />
ein und berücksichtigen auch erfahrungsgemäß besonders<br />
schmerzhafte Zustände. In den Fällen, in denen nach dem Sitz<br />
und dem Ausmaß der pathologischen Veränderungen eine über<br />
das übliche Maß hinausgehende und spezielle ärztliche<br />
Behandlung erfordernde <strong>Schmerz</strong>haftigkeit anzunehmen ist,<br />
können höhere Werte angenommen werden. Dies gilt insbesondere<br />
bei Kausalgien und bei stark ausgeprägten Stumpfbeschwerden<br />
nach Amputationen (Stumpfnervenschmerzen,<br />
Phantomschmerzen). Ein Phantomgefühl allein bedingt keine<br />
zusätzliche GdB/MdE-Bewertung.<br />
Beispiele für die Begutachtung von chronisch schmerzhaften<br />
Erkrankungen:<br />
Gesichtsneuralgien (z. B. Trigeminusneuralgie)<br />
0-10 leicht (seltene, leichte <strong>Schmerz</strong>en)<br />
20-40 mittelgradig (häufigere, leichte bis mittelgradige<br />
<strong>Schmerz</strong>en, schon durch geringe Reize auslösbar)<br />
50-60 schwer (häufige, mehrmals im Monat auftretende<br />
starke <strong>Schmerz</strong>en bzw. <strong>Schmerz</strong>attacken)<br />
70-80 besonders schwer (starker Dauerschmerz oder<br />
<strong>Schmerz</strong>attacken mehrmals wöchentlich)<br />
52 Schwerbehinderung